Ketubbot — Blatt 94b

1und Šemuél der Ansicht R. Elea͑zars ist, welcher sagt, die Trennung erfolge durch die Zeugen der Übergabe. –

2Nein, alle sind sie der Ansicht R. Elea͑zars, und ihr Streit besteht in folgendem: Rabh ist der Ansicht, die Teilung sei zu bevorzugen, und Šemuél ist der Ansicht, das Ermessen der Richter sei zu bevorzugen. –

3Wieso kannst du sagen, Rabh sei der Ansicht R. Elea͑zars, R. Jehuda sagte ja: Rabh sagte, die Halakha sei bei Scheidebriefen wie R. Elea͑zar; als ich dies aber Šemuél vortrug, sagte er, auch bei Schuldscheinen. Demnach ist Rabh der Ansicht, bei Schuldscheinen nicht!? – Am richtigsten ist vielmehr, Rabh ist der Ansicht R. Meírs und Šemuél ist der Ansicht R. Elea͑zars.

4Man wandte ein: Wenn zwei Urkunden am selben Tage ausgestellt worden sind, so teilen sie. Dies ist eine Widerlegung Šemuéls!? – Šemuél kann dir erwidern: Hier ist die Ansicht R. Meírs vertreten, ich aber bin der Ansicht R. Elea͑zars. –

5Wie ist, wenn die des R. Meír, der Schlußsatz zu erklären: wenn er einem [eine Urkunde] geschrieben und einem anderen eine übergebenhat, so hat der erworben, dem er sie [zuerst] übergeben hat. Wieso hat er nach R. Meír erworben, dieser sagt ja, die Trennungerfolge durch die Zeugen der Unterschrift!? –

6Hierüber streiten Tannaím, denn es wird gelehrt: Die Weisen sagen, sieteilen; hiersagten sie, der Überbringerhandle nach Gutdünken.

7Die Mutter des Rami b. Ḥama verschrieb morgens ihr Vermögen Rami b. Ḥama und abends verschrieb sie es Mar U͑qabab. Ḥama.

8Da ging Rami b. Ḥama zu R. Šešeth, und er setzte ihn in den Besitz des Vermögens; Mar U͑qaba aber ging zu R. Naḥman, und er setzte ihn in den Besitz des Vermögens. Hierauf ging R. Šešeth zu R. Naḥman und sprach zu ihm: Weshalb entschied der Meister so? Dieser entgegnete: Und weshalb entschied der Meister so?

9Jener erwiderte: Er war zuerst. Dieser entgegnete: Sind wir denn in Jerušalem, wo man die Stunden einschreibt!? – Weshalb aber entschied der Meister so? Dieser erwiderte: Nach Ermessender Richter.

10Jener entgegnete: Auch ich verfuhr nach Ermessen der Richter. Da sprach der andere: Erstens bin ich Richter, während der Meister nicht Richter ist, ferner bist du nicht mit dieser Begründunggekommen.

11Einst wurden R. Joseph zwei [Kauf]urkunden vorgelegt, in einer stand: am fünften Nisan, und in einer stand nur: im Nisan. Da setzte R. Joseph den Inhaber der vom fünften Nisan in den Besitz der Güter.

12Da sprach der andere zu ihm: Und ich soll Verlust erleiden!? Dieser erwiderte: Du hast die Unterhand, denn deine ist vielleicht vom neunundzwanzigsten Nisan.

13Hierauf sprach jener: Mag mir nun der Meister

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.