Ketubbot — Blatt 98b
1Damit lehrt Rabbi, alles dem Eigentümerdes Geldes. Es wird nämlich gelehrt: Gab man ihmeines mehr, so gehört alles dem Boten – so R. Jehuda; R. Jose sagt, alles gehöre dem Eigentümer des Geldes. –
2Es wird ja aber gelehrt: R. Jose sagt, sie teilen!? Rami b. Ḥama erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn die Sache einen festen Preishat, und das andere, wenn sie keinen festen Preishat.
3R. Papa sagte: Daherteilen sie, wenn die Sache einen festen Preis hat, und gehört alles dem Eigentümer des Geldes, wenn sie keinen festen Preis hat. – Was lehrt er uns damit? – Daß unsere Erklärung eine zutreffende Erklärung ist.
4Sie fragten: Wie ist es, wenn er [zum Beauftragten] gesagt hat, daß er für ihn ein Lethekhverkaufe, und er ein Kor verkauft hat: erweiterte er seinen Auftrag, sodaß [der Käufer] ein Lethekh auf jeden Fall erwirbt, oder übertrat er seinen Auftrag, sodaß dieser auch das Lethekh nicht erwirbt?
5R. Ja͑qob aus Nehar Peqod erwiderte im Namen Rabinas: Komm und höre: Wenn jemand zu seinem Beauftragten gesagt hat, daß er seinen Gästen ein Stückvorsetze, und dieser ihnen zwei angeboten, und sie drei genommen haben, so haben sie alle die Veruntreuung begangen.
6Erklärlich ist es, daß der Eigentümer eine Veruntreuung begangen hat, wenn du sagst, [der Beauftragte] habe seinen Auftrag erweitert, wieso aber hat der Eigentümer eine Veruntreuung begangen, wenn du sagst, er habe seinen Auftrag übertreten, wir haben ja gelernt, daß, wenn der Beauftragte seinem Auftrage gemäßgehandelt hat, der Eigentümer die Veruntreuung begangen hat, und wenn er nicht seinem Auftrag gemäß gehandelt hat, der Beauftragte die Veruntreuung begangen hat!? –
7Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er zu ihnen gesagt hat, daß sie eines auf Wunsch des Eigentümers und eines auf seinen eignen Wunsch nehmen mögen, und sie drei genommen haben. –
8Komm und höre: Wenn ihre Morgengabe eine Mine beträgt und sie eines im Werte von einer Mine und einem Denar für eine Mine verkauft, so ist ihr Verkauf nichtig.
9Doch wohl in dem Falle, wenn sie eines im Werte von einer Mine und einem Denar für eine Mine und einen Denar verkauft; unter ‘für eine Mine’ ist zu verstehen: für ihreMine, und unter ‘selbst’ ist zu verstehen: selbst wenn sie sagt, sie wolle den Erben den Denar Grundbesitzzurückgeben, und er lehrt, ihr Verkauf seinichtig.
10R. Hona, Sohn des R. Nathan, erwiderte: Nein, wenn sie unter Preis verkauft. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.