Ketubbot — Blatt 99a

1Wenn aber der Schlußsatz [vom Verkaufe] unter Preis spricht, so spricht ja der Anfangsatz nicht vom Verkaufe unter Preis!? Der Schlußsatz lehrt nämlich: wenn ihre Morgengabe vierhundert Zuz beträgt und sie an einen für eine Mine, an einen anderen für eine Mine, an den letzten aber etwas im Werte von einer Mine und einem Denar für eine Mine verkauft, so ist der Verkauf an den letzten nichtig und an die anderen gültig. –

2Nein, der Anfangsatz und der Schlußsatz sprechen beide [vom Verkaufe] unter Preis, [der Schlußsatz] aber lehrt uns folgendes: nur wenn sie das der Waisenunter Preis [verkauft], wenn aber ihres, so ist der Verkauf gültig. –

3Dies geht ja schon aus dem Anfangsatze hervor: wenn ihre Morgengabe zweihundert [Zuz] beträgt und sie [ein Grundstück] im Werte einer Mine für zweihundert oder eines im Werte von zweihundert für eine Mine verkauft, so ist ihre Morgengabe abgegolten!? –

4Man könnte glauben, nur da, wo sie dadurch vollständig aus dem Hause scheidet, hierbei aber berücksichtige man bei der ersten Mine die letzte Mine, so lehrt er uns.

5Manche sagen: Dies ist nicht fraglich; wenn er zu ihm gesagt hat, daß er für ihn ein Lethekh verkaufe und er ein Kor verkauft hat, so erweitere er entschieden seinen Auftrag,

6fraglich ist nur der Fall, wenn er zu ihm gesagt hat, daß er für ihn ein Kor verkaufe, und er ein Lethekh verkauft hat: sagen wir, er könne zu ihm sagen: ich habe zu deinem Vorteile gehandelt, denn wenn du das Geld nicht brauchst, kannst du nicht mehr zurücktreten,

7oder aber kann jener erwidern: es ist mir nicht genehm, daß viele Scheine auf mich zirkulieren.

8R. Ḥanina aus Sura erwiderte: Komm und höre: Wenn jemand einem einen Golddenargegeben und zu ihm gesagt hat, daß er für ihn ein Hemd hole, und dieser ihm für drei [Sela]ein Hemd und für drei ein Obergewand geholt hat, so haben beide die Veruntreuung begangen.

9Erklärlich ist es, daß der Eigentümer eine Veruntreuung begangen hat, wenn du sagst, der Beauftragte habe in einem solchen Falle seinen Auftrag ausgeführt und ihn nur erweitert, wieso aber hat er eine Veruntreuung begangen, wenn du sagst, dieser habe seinen Auftrag übertreten!? –

10Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er ihm eines im Werte von sechs für drei geholthat. –

11Wieso hat demnach der Beauftragte eine Übertretung begangen!? – Wegen des Obergewandes. –

12Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären : R. Jehuda sagt, auch in diesem Falle habe der Eigentümer keine Veruntreuung begangen, weil er sagen kann: ich wünschte ein großes Hemd, du aber holtest mir ein Hemd, klein und schlecht. –

13‘Schlecht’ heißt schlecht hinsichtlich des Kaufpreises, denn er kann zu ihm sagen: hättest du mir eines für sechs geholt, so würde es erst recht zwölfwert sein.

14Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: R. Jehuda pflichtet bei, daß beim [Kaufe von] Erbsen beide die Veruntreuung begangen haben,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.