Kidduschin — Blatt 10a
1R. Zera erwiderte: Rabbi pflichtet hinsichtlich der Buße bei, daß alle sie zahlen müssen. – Womit ist es hierbei anders als bei der Todesstrafe!? – Anders ist es bei dieser, denn die Schrift sagt: so soll der Mann, der sie beschlafen hat, allein sterben. –
2Wofür verwenden die Rabbanan [das Wort] allein? – Dieses verwenden sie für folgende Lehre: So sollt ihr beide hinausführen, nur wenn sie einander gleichen – so R. Jošija. R. Jonathan sagt: [es heißt:] so soll der Mann, der sie beschlafen hat, allein sterben. –
3Woher entnimmt dies R. Joḥanan? – Die Schrift sollte sagen: von jemand beschlafen, wenn es aber heißt: von einem Manne beschlafen, so ist beides zu entnehmen.
4Sie fragten: Erfolgt die Aneignung mit dem Beginne des Beischlafs oder mit der Beendigung desselben? Dies ist von Bedeutung in dem Falle, wenn sie bei der Anschmiegung die Hand ausgestreckt und die Antrauung von einem anderen empfangen hat;
5oder auch, wenn ein Hochpriester eine Jungfrau durch Beischlaf eignet. Wie ist es nun? Amemar erwiderte im Namen Rabas: Wer den Beischlaf vollzieht, beabsichtigt die Beendigung desselben.
6Sie fragten: Erfolgt durch den Beischlaf Verheiratung oder Verlobung? Dies ist insofern von Bedeutung, ob er sie beerbt,
7sich an ihr verunreinigen darf und ihre Gelübde aufheben kann. Wenn du sagst, dadurch erfolge eine Verheiratung, so beerbt er sie, darf er sich an ihr verunreinigen und kann er ihre Gelübde aufheben, wenn du aber sagst, dadurch erfolge nur eine Verlobung, so beerbt er sie nicht, darf er sich an ihr nicht verunreinigen und kann er ihre Gelübde nicht aufheben. Wie ist es nun?
8Abajje erwiderte: Komm und höre: Der Vater hat Anrecht auf ihre Antrauung durch Geld, Urkunde und Beischlaf; ferner hat er das Anrecht auf ihren Fund, ihre Arbeitsleistung und die Aufhebung ihrer Gelübde, er nimmt ihren Scheidebrief in Empfang und er erhält bei ihren Lebzeiten den Fruchtgenuß nicht. Hat sie sich verheiratet, so ist der Ehemann ihm überlegen, indem er bei ihren Lebzeiten den Fruchtgenuß erhält.
9Hier wird also vom Beischlafe besonders und von der Verheiratung besonders gelehrt. – Der Passus von der Verheiratung bezieht sich auf die anderen.
10Raba sagte: Auch wir haben es gelernt: Mit drei Jahren und einem Tage kann eine [weibliche Person] durch Beischlaf angetraut werden; wenn der Eheschwager sie beschlafen hat, so hat er sie geeignet; man ist ihretwegen wegen Ehebruches schuldig; sie macht den sie Beschlafenden unrein,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.