Kidduschin — Blatt 11a
1als bis sie in das Brautgemach gekommen ist, wegen der Lehre U͑las. –
2Und Ben Bag Bag!? – Bei Sklaven gibt es keine Aufhebung. Sichtbare Fehler sieht man; auf heimliche Fehler achtet man nicht, da man ihn nur zur Arbeit braucht;
3stellt es sich heraus, daß er ein Dieb oder ein Würfelspieler ist, so muß man ihn behalten. Zu berücksichtigen wäre nur, er konnte ein Räuber oder der Regierung verschrieben sein, aber solche sind bekannt. –
4Merke, sie darf ja weder nach dem einen noch nach dem anderen [Hebe] essen, welchen Unterschied gibt es nun zwischen ihnen!? –
5Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen im Falle des Einverständnisses, der Übergabe und des Hingehens.
6DURCH GELD, WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, MIT EINEM DENARE &C. Was ist der Grund der Schule Šammajs? R. Zera erwiderte: Eine Frau schätzt ihre Person und läßt sich mit einem Betrage unter einem Denare nicht antrauen.
7Abajje sprach zu ihm: Demnach ist bei einer gleich den Töchtern R. Jannajs, die ihre Person besonders schätzen und sich mit weniger als einem Trikab Denare nicht antrauen lassen, die Antrauung ungültig, wenn sie die Hand ausgestreckt und von jemand einen Zuz empfangen hat!?
8Dieser erwiderte: Ich spreche nicht von dem Falle, wenn sie die Hand ausgestreckt und [das Geld] empfangen hat, ich spreche von dem Falle, wenn er sie sich nachts angetraut oder wenn sie einen Vertreter bestellt hat.
9R. Joseph erklärte: Der Grund der Schule Šammajs ist nach R. Jehuda im Namen R. Asis zu erklären. R. Jehuda sagte nämlich im Namen R. Asis, daß beim Gelde, von dem die Tora spricht, stets die tyrische Währung, und von dem die [Gelehrten] sprechen, die Provinzial-Währung zu verstehen sei.
10Der Text. R. Jehuda sagte im Namen R. Asis: Überall, wo die Tora von Geld spricht, ist die tyrische Währung, und wo die [Gelehrten] von Geld sprechen, ist die Provinzial-Währung zu verstehen. Ist dies denn eine stichhaltige Regel;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.