Kidduschin — Blatt 11b
1hinsichtlich der Forderung heißt es: wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zur Aufbewahrung gibt, und es wird gelehrt, daß beim gerichtlichen Eide die Forderung zwei Silberlinge und das Zugestandene eine Peruṭa betragen müsse!? –
2Hierbei ist es mit ‘Geräten’ zu vergleichen; wie unter ‘Geräte’ zwei zu verstehen sind, ebenso auch unter ‘Geld’ zwei, und wie Geld etwas Wertvolles ist, ebenso ‘Geräte’, wenn wertvoll. –
3Vom zweiten Zehnten heißt es ja: nimm das Geld in deine Hand, dennoch haben wir [den Fall] gelernt, wenn jemand einen Sela͑ vom Gelde des zweiten Zehnten in Scheidemünze wechselt!? – [Der Artikel] das Geld ist einschließend. –
4Vom Geheiligten heißt es ja: er gebe das Geld und soll es erstehen, und Šemuél sagte, wenn man Geheiligtes im Werte einer Mine durch den Wert einer Peruṭa ausgeweiht hat, sei die Ausweihung gültig!? – Diesbezüglich wird es aus [dem Worte] Geld gefolgert, das auch beim Zehnten gebraucht wird. –
5Bei der Antrauung heißt es ja: wenn jemand eine Frau nimmt und ihr beiwohnt, und durch [das Wort] nehmen wird vom Felde E͑phrons gefolgert, dennoch haben wir gelernt: die Schule Hillels sagt, mit einer Peruṭa und dem Werte einer Peruṭa; demnach lehrte R. Asi nach der Schule Šammajs!? –
6Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: R. Jehuda sagte im Namen R. Asis: Überall, wo die Tora einen festgesetzten Geldbetrag nennt, ist die tyrische Währung, und wo die [Gelehrten] von Geld sprechen, ist die Provinzial-Währung zu verstehen. –
7Was lehrt er uns damit, wir haben ja bereits gelernt, die fünf Sela͑ für den [erstgeborenen] Sohn, die dreißig für einen Sklaven, die fünfzig für Notzucht und Verführung, und die hundert des Verleumders seien sämtlich mit dem Šeqel des Heiligtums in tyrischer Währung zu zahlen!? –
8Nötig ist die Lehre, daß beim von den [Gelehrten] genannten Gelde die Provinzial-Währung zu verstehen sei, was wir [anderweitig] nicht gelernt haben. So wird gelehrt, wer seinem Nächsten einen Stoß versetzt, müsse ihm einen Sela͑ bezahlen; man sage nicht, einen Sela͑ im Werte von vier Zuz, sondern einen Sela͑ im Werte von einem halben Zuz, denn die Leute pflegen einen halben Zuz Stater zu nennen.
9R. Šimo͑n b. Laqiš sagte: Der Grund der Schule Šammajs ist nach Ḥizqija zu erklären, denn Ḥizqija sagte: Und ausgelöst, dies lehrt, daß sie das Lösegeld reduziere und frei ausgehe.
10Allerdings kann sie, wenn du sagst, er gebe ihr einen Denar, es bis auf eine Peruṭa reduzieren, wenn du aber sagst, er gebe ihr eine Peruṭa, so ist ja eine Peruṭa nicht mehr zu reduzieren. – Vielleicht sagt der Allbarmherzige folgendes: wenn er ihr einen Denar gegeben hat, so ist [das Lösegeld] auch bis auf eine Peruṭa zu reduzieren, wenn er ihr aber nur eine Peruṭa gegeben hat, so ist es nicht zu reduzieren!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.