Kidduschin — Blatt 12b
1Hierbei verhält es sich ebenso wie bei der Judith, der Frau R. Ḥijas. Einst sprach sie, da sie Geburtswehen hatte, zu ihm: Meine Mutter sagte mir: dein Vater hatte dich, als du klein warst, einem anderen angetraut. Da sprach er zu ihr: Deine Mutter ist nicht glaubhaft, dich mir verboten zu machen.
2Die Jünger sprachen zu R. Ḥisda: Weshalb denn, es sind ja in Idith Zeugen vorhanden, die wissen, daß er an jenem Tage eine Peruṭa wert war!? – Immerhin sind sie nicht vor uns vorhanden.
3Dies gleicht dem Falle R. Ḥaninas, hinsichtlich dessen er sagte: Zeugen sind am Nordpol und sie sollte verboten sein!?
4Abajje und Raba halten nichts von der Lehre R. Ḥisdas: sollten wir, wenn wir bei einer Gefangenen, die sich vor dem Fänger verunstaltet, eine Erleichterung getroffen haben, auch beim Ehegesetze eine Erleichterung treffen!?
5[Nachkommen] jener Familie waren in Sura zurückgeblieben, und die Rabbanan hielten sich von ihnen fern; nicht etwa weil sie der Ansicht Šemuéls waren, sondern weil sie der Ansicht Abajjes und Rabas waren.
6Einst vollzog jemand die Antrauung auf der Straße mit einem Myrtenzweige. Da ließ R. Aḥa b. Hona R. Joseph fragen, wie es sich in einem solchen Falle verhalte. Dieser ließ ihm erwidern: Laß ihn geißeln, nach Rabh, und benötige ihn eines Scheidebriefes, nach Šemuél.
7Rabh ließ nämlich geißeln wegen der Antrauung auf der Straße, wegen der Antrauung durch Beischlaf, wegen der Antrauung ohne Werbung,
8wegen der Annullierung eines Scheidebrief es und wegen der Erklärung über einen Scheidebrief; ferner den, der einen Gerichtsboten kränkt, der einen Barmspruch dreißig Tage auf sich sitzen läßt,
9und einen Bräutigam, der bei seinem Schwiegervater wohnt. – Nur wenn er wohnt, nicht aber, wenn er vorübergeht, und [dem widersprechend] ließ ja R. Šešeth einen Schwiegersohn geißeln, der an der Tür seines Schwiegervaters vorüberging!? – Mit diesem hatte man seine Schwiegermutter verdächtigt.
10Die Nehardee͑nser sagen: Von all diesen ließ Rabh nur den geißeln, der die Antrauung ohne Werbung durch Beischlaf vollzog. Manche sagen, auch bei [vorangehender] Werbung, wegen der Ausgelassenheit.
11Einst vollzog jemand die Antrauung mit einer Myrtenmatte, und als man ihm sagte, diese sei keine Peruṭa wert, erwiderte er: So mag sie mit den vier Zuz, die sich darin befinden, angetraut sein. Jene nahm sie entgegen und schwieg. Hierauf entschied Raba: Das Schweigen ist nach der Übergabe des Geld es er folgt, und das Schweigen nach der Übergabe des Geldes ist ohne Bedeutung.
12Raba sagte: Dies entnehme ich aus folgender Lehre: Wenn er zu ihr gesagt hat: nimm diesen Sela͑ in Verwahrung, und darauf zu ihr sagt: sei mir damit angetraut, so ist sie, wenn es bei der Übergabe des Geldes erfolgt ist, ihm angetraut, wenn aber nach der Übergabe des Geldes, wenn sie es wünscht, ihm angetraut, und wenn sie es nicht wünscht, ihm nicht angetraut.
13Was heißt ‘wünscht’ und was heißt ‘nicht wünscht’: wollte man sagen ‘wünscht’ heiße, wenn sie ‘ja’ sagt, und ‘nicht wünscht’ heiße,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.