Kidduschin — Blatt 13a

1wenn sie ‘nein’ sagt, so wäre ja demnach im ersten Falle die Antrauung gültig, auch wenn sie ‘nein’ sagt; wieso denn, sie sagte ja ‘nein’!? Wahrscheinlich heißt ‘wünscht’, wenn sie ‘ja’ sagt, und nicht wünscht, wenn sie schweigt; somit ist hieraus zu entnehmen, daß das Schweigen nach der Übergabe des Geldes nichts sei.

2In Pum Nahara wandten sie dagegen im Namen R. Honas, des Sohnes R. Jehošua͑s, folgendes ein: Es ist ja nicht gleich; da gab er es ihr zur Verwahrung, und sie dachte, sie sei, wenn sie es fortwirft und es zerbricht, ersatzpflichtig, hierbei aber gab er es ihr zur Antrauung, und wenn sie es nicht wünschte, so sollte sie es fortwerfen!?

3R. Aḥaj entgegnete: Sind denn alle Frauen im Gesetze kundig; auch hierbei dachte sie, wenn sie es fortwirft und es zerbricht, sei sie ersatzpflichtig. R. Aḥa b. Rabh ließ Rabina fragen: Wie verhält es sich in einem solchen Falle? Dieser ließ ihm erwidern: Wir haben den [Einwand] R. Honas, des Sohnes R. Jehošua͑s, nicht gehört; ihr, die ihr ihn gehört habt, berücksichtiget ihn.

4Einst verkaufte eine Frau Gürtel, da kam ein Mann und entriß ihr einen Gürtel. Sie sprach zu ihm: Gib ihn mir zurück. Er entgegnete: Willst du, wenn ich ihn dir zurückgebe, mir angetraut sein? Sodann nahm sie ihn schweigend zurück. Hierauf entschied R. Naḥman: Sie kann sagen, sie habe zwar von ihm etwas erhalten, jedoch das ihrige.

5Raba wandte gegen R. Naḥman ein: Wenn er sie sich mit Geraubtem, Geplündertem oder Gestohlenem angetraut hat, oder wenn er ihr einen Sela͑ aus der Hand gerissen und sie sich damit angetraut hat, so ist sie ihm angetraut!? – Dies, wenn er um sie geworben hat. –

6Woher entnimmst du, daß zu unterscheiden sei, ob er um sie geworben oder nicht geworben hat? – Es wird gelehrt: Wenn er zu ihr gesagt hat: nimm diesen Sela͑, den ich dir schulde, und darauf: sei mir damit angetraut, so ist sie, wenn es beim Geben des Geldes erfolgt ist, wenn sie es wünscht, ihm angetraut, und wenn sie es nicht wünscht, ihm nicht angetraut, wenn aber nach dem Geben des Geldes, so ist sie, auch wenn sie es wünscht, ihm nicht angetraut.

7Was heißt ‘wünscht’ und was heißt ‘nicht wünscht’: wollte man sagen, ‘wünscht’ heiße, wenn sie ‘ja’ sagt, und ‘nicht wünscht’ heiße, wenn sie ‘nein’ sagt, so sollte er doch, wenn demnach die Antrauung gültig ist, falls sie geschwiegen hat, schlechthin lehren, sie sei angetraut, wie in jenem Falle.

8Vielmehr heißt ‘wünscht’, wenn sie ‘ja’ sagt, und ‘nicht wünscht’, wenn sie schweigt, und er lehrt, daß sie nicht geschieden sei; doch wohl aus dem Grunde, weil sie sagen kann, sie habe zwar etwas erhalten, jedoch das ihrige.

9Nun widerspricht dem ja die Lehre, daß, wenn er sie sich mit Geraubtem, Geplündertem oder Gestohlenem angetraut hat, oder wenn er ihr einen Sela͑ aus der Hand gerissen und sie sich damit angetraut hat, sie ihm angetraut sei!? Wahrscheinlich gilt das eine, wenn er um sie geworben hat, und das andere, wenn er um sie nicht geworben hat.

10Als R. Asi gestorben war, traten die Jünger ein, um seine Lehren zu sammeln. Da sprach einer von den Jüngern, namens R. Ja͑qob: Folgendes sagte R. Asi im Namen R. Manis: Wie eine Frau nicht durch weniger als eine Peruṭa angeeignet wird, so wird auch ein Grundstück nicht durch weniger als eine Peruṭa angeeignet. Sie entgegneten ihm: Es wird ja gelehrt, obgleich eine Frau durch weniger als eine Peruṭa nicht angeeignet wird, werde ein Grundstück auch durch weniger als eine Peruṭa angeeignet!?

11Er erwiderte ihnen: Diese Lehre spricht von [der Aneignung durch] Tausch, hinsichtlich welcher gelehrt wird, daß man vermittelst eines Gerätes erwerben könne, selbst wenn es keine Peruṭa wert ist.

12Hierauf fuhren sie fort und sprachen: R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls, wenn jemand in den Vorschriften über Scheidung und Antrauung nicht kundig ist, befasse er sich damit nicht. Hierzu sagte R. Asi im Namen R. Joḥanans: Solche sind für die Welt schlimmer als das Zeitalter der Sintflut, denn es heißt: schwören und lügen, morden und stehlen und ehebrechen, sie breiten sich aus, und Blut an Blut reihen sie. –

13Wieso geht dies hieraus hervor? – Nach der Verdolmetschung R. Josephs: sie zeugen Kinder von den Frauen ihrer Genossen und Schuld über Schuld häufen sie.

14Hierauf folgt: darum trauert das Land und es verschmachten die Bewohner darin; die Tiere des Feldes und die Vögel des Himmels, selbst die Fische des Meeres werden dahingerafft &c. Während im Zeitalter der Sintflut über die Fische des Meeres die Strafe nicht verhängt worden war, wie es heißt: von allem, was auf dem Trocknen war, starb, nicht aber die Fische des Meeres, wird sie hierbei auch über die Fische des Meeres verhängt. –

15Vielleicht nur dann, wenn er alles getan hat!? – Dies ist nicht einleuchtend, denn es heißt: denn wegen des Schwörens trauert das Land. –

16Vielleicht wegen des Schwörens allein und wegen aller anderen allein!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.