Kidduschin — Blatt 14a
1Die Schrift sagt: ihr Schwager soll zu ihr kommenund sie zur Frau nehmen. – Vielleicht auf jede Art, wie bei einer [angeheirateten] Frau!? – Dies ist nicht einleuchtend, denn es wird gelehrt: Man könnte glauben, die Vollendung erfolge bei ihr durch Geld und Urkunde, wie dies durch den Beischlaf erfolgt,
2so heißt es: und vollziehe an ihr die Schwagerehe, nur der Beischlaf vollendet dies, nicht aber vollenden es Geld und Urkunde. – Vielleicht deuten [die Worte] und vollziehe an ihr die Schwagerehe darauf, daß er dies auch gegen ihren Willen tue!? – Demnach sollte es heißen: und vollziehe die Schwagerehe, wenn es aber heißt: und vollziehe an ihr die Schwagerehe, so ist beides zu entnehmen.
3DURCH ḤALIÇA. Woher dies? – Es heißt: und sein Haus werde in Jisraél genannt: das Haus des Schuhabgestreiften, sobald sie ihm den Schuh abgestreift hat, ist sie für ganz Jisraél erlaubt. –
4Ist denn [das Wort] Jisraél hierfür zu verwenden, es ist ja wegen der Lehre des R. Šemuél b. Jehuda nötig: in Jisraél, vor einem jisraélitischen Gerichte, nicht aber vor einem Gerichte von Nichtjuden!? – Es heißt zweimal in Jisraél. –
5Aber auch das andere ist ja für folgende Lehre nötig!? R. Jehuda erzählte: Einst saßen wir vor R. Tryphon und eine Frau kam zur Ḥaliça; da sprach er zu uns: ruft alle: Schuhabgestreifter, Schuhabgestreifter. – Dies geht hervor aus [den Worten:] sein Name werde genannt.
6UND TOD DES EHESCHWAGERS. Woher dies? – Dies ist [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn die Ehefrau, bei der es mit der Erdrosselung belegt ist, durch den Tod des Ehemannes erlaubt wird, um wieviel mehr die Eheschwägerin, bei der es mit einem Verbote belegt ist. –
7Wohl die Ehefrau, die durch einen Scheidebrief frei wird, während diese nicht durch einen Scheidebrief frei wird!? – Auch diese wird durch die Ḥaliça frei. –
8Vielmehr, wohl die Ehefrau, weil der, der sie verboten machte, sie auch erlaubt macht!? R. Aši erwiderte: Auch diese macht der erlaubt, der sie verboten machte: der Eheschwager machte sie verboten und der Eheschwager macht sie erlaubt. –
9Sollte doch [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere gefolgert werden, daß die Ehefrau durch Ḥaliça frei werde: wenn die Eheschwägerin, die durch Scheidung nicht frei wird, durch Ḥaliça frei wird, um wieviel mehr sollte diese, die durch Scheidungfrei wird, durch Ḥaliça frei werden!? – Die Schrift sagt: Brief der Trennung, nur der Brief trennt sie, nicht aber trennt sie etwas anderes. –
10Sollte doch [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere gefolgert werden, daß die Eheschwägerin durch Scheidung frei werde: wenn die Ehefrau, die durch Ḥaliça nicht frei wird, durch Scheidung frei wird, um wieviel mehr wird diese, die durch Ḥaliça frei wird, durch Scheidung frei. – Die Schrift sagt: so, und so ist eine Einschränkung. –
11Ist denn da, wo eine Einschränkung vorhanden ist, [ein Schluß] nicht vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern, heim Versöhnungstage heißt es ja Los und Satzung,
12dennoch wird gelehrt: Er richte ihn als Sündopfer her, das Los macht ihn zum Sündopfer, nicht aber macht ihn die Bestimmung zum Sündopfer.
13Man könnte nämlich einen Schluß folgern: wenn in einem Falle, wo das Los nicht heiligt, die Bestimmung heiligt, um wieviel mehr heiligt die Bestimmung in einem Falle, wo das Los heiligt.
14Daher heißt es: er richte ihn als Sündopfer her, das Los macht ihn zum Sündopfer, nicht aber macht ihn die Bestimmung zum Sündopfer. Nur deshalb, weil die Schrift es ausgeschlossen hat, sonst aber würden wir [den Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert haben!? –
15Die Schrift sagt: ihr, nicht aber der Eheschwägerin. – Vielleicht: ihr, auf ihren Namen!? –
16Es heißt zweimal ihr. – Aber immerhin deutet ja das eine ihr, daß es auf ihren Namen erfolgen müsse, und das andere ihr, daß es nur für sie, nicht aber für sie und ihre Genossin erfolgen dürfe!? –
17Die Schrift sagt Schuh, nur durch den Schuh, nicht aber durch etwas anderes. –
18Deutet denn [das Wort] Schuh hierauf, es ist ja für die folgende Lehre nötig!? Seinen Schuh; ich weiß dies nur von seinem Schuh, woher dies vom Schuh jedes anderen Menschen?
19Es heißt zweimal Schuh, und dies ist einschließend. Weshalb heißt es demnach seinen Schuh? Ein Schuh, der für ihn brauchbar ist; ausgenommen ein [besonders] großer, mit dem er nicht gehen kann, ausgenommen ein besonders kleiner, der nicht den größeren Teil seines Fußes bedeckt, ausgenommen
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.