Kidduschin — Blatt 14b

1die Sohlensandale ohne Ferse. – Die Schrift sollte ja Schuh sagen, wenn es aber den Schuh heißt, so ist beides zu entnehmen.

2DER HEBRÄISCHE SKLAVE WIRD ANGEEIGNET DURCH GELD UND URKUNDE, UND EIGNET SICH SELBST AN DURCH DIE JAHRE, DURCH DAS JOBELJAHR UND DURCH REDUKTION DES KAUFGELDES. IHM ÜBERLEGEN IST DIE HEBRÄISCHE MAGD, DIE SICH [AUCH] DURCH PUBERTÄTSZEICHEN ANEIGNET. DER ANGEBOHRTE WIRD DURCH DAS ANBOHREN ANGEEIGNET, UND EIGNET SICH SELBST AN DURCH DAS JOBELJAHR UND DURCH DEN TOD DES HERRN.

3GEMARA. DER HEBRÄISCHE SKLAVE WIRD ANGEEIGNET DURCH GELD. Woher dies? – Die Schrift sagt: von seinem Kaufgelde, dies lehrt, daß er durch das Geld angeeignet werde. Wir wissen dies vom an einen Nichtjuden verkauften hebräischen Sklaven, bei dem die Aneignung nur durch Geld erfolgt,

4woher dies vom an einen Jisraéliten verkauften? – Die Schrift sagt: und ausgelöst worden, dies lehrt, daß sie das Lösegeld reduziere und frei werde. –

5Wir wissen dies von der hebräischen Magd, die, wie sie durch Geld angetraut wird, auch durch Geld angeeignet wird, woher dies vom hebräischen Sklaven? – Die Schrift sagt: wenn dein Bruder dir verkauft wird, ein Hebräer oder eine Hebräerin, so soll er dir sechs Jahre dienen; er vergleicht somit den Hebräer mit der Hebräerin. –

6Wir wissen dies von dem, der durch das Gericht verkauft wird, da er gegen seinen Willen verkauft wird, woher dies von dem, der selber sich verkauft!? –

7Dies ist aus [dem Worte] Mietling zu folgern. – Einleuchtend ist dies nach demjenigen, der aus [dem Worte] Mietling folgert, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, der aus [dem Worte] Mietling nichts folgert!? –

8Die Schrift sagt: und wenn es reicht; dies ist eine Hinzufügung zum Vorangehenden; und man folgere hinsichtlich des Vorangehenden vom Folgenden.

9Wer ist der Autor, der aus [dem Worte] Mietling nichts folgert? – Es ist der Autor der folgenden Lehre: Wer selber sich verkauft, kann auf sechs [Jahre] und auf mehr als sechs verkauft werden, wen das Gericht verkauft, kann nur auf sechs verkauft werden.

10Wer selber sich verkauft, wird nicht angebohrt, und wen das Gericht verkauft, wird angebohrt. Wer selber sich verkauft, wird nicht beschenkt, wen das Gericht verkauft, wird beschenkt. Wer selber sich verkauft, dem gibt sein Herr keine kenaa͑nitische Sklavin, wen das Gericht verkauft, dem gibt sein Herr eine kenaa͑nitische Sklavin.

11R. Elie͑zer sagt, der eine wie der andere werde nur auf sechs [Jahre] verkauft, der eine wie der andere werde angebohrt, der eine wie der andere werde beschenkt, und dem einen wie dem anderen gebe sein Herr eine kenaa͑nitische Sklavin. Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: der erste Autor folgert nichts aus [dem Worte] Mietling und R. Elie͑zer folgert wohl aus [dem Worte] Mietling.

12R. Ṭabjomi erwiderte im Namen Abajjes: Beide folgern aus [dem Worte] Mietling, und hierbei streiten sie über folgenden Schriftvers. Der erste Autor sagt deshalb, der selber sich verkauft, könne auf sechs [Jahre] und auf mehr als sechs verkauft werden, weil der Allbarmherzige beim durch das Gericht Verkauften einschränkt: er diene dir sechs Jahre, dieser, nicht aber, der selber sich verkauft. –

13Und der andere!? – Er diene dir, nicht aber dem Erben. –

14Und jener!? – Es heißt nochmals: er diene dir. – Und der andere!? – Dieses spornt den Herrn zur Willfährigkeit an. –

15Ferner sagt der erste Autor deshalb, der selber sich verkauft, werde nicht angebohrt, weil der Allbarmherzige beim durch das Gericht verkauften einschränkt: der Herr bohre sein Ohr mit einem Pfriemen, sein Ohr, nicht aber das Ohr dessen, der selber sich verkauft. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.