Kidduschin — Blatt 15a

1Und der andere!? – Dies ist wiegen einer Wortanalogie nötig, denn es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Woher, daß das Anbohren am rechten Ohre erfolgen müsse? Hierbei heißt es Ohr und dort heißt es Ohr, wie dort das rechte, ebenso auch hier das rechte. –

2Und jener!? – Die Schrift sollte ja Ohr sagen, während es sein Ohr heißt. – Und der andere!? –

3Hieraus ist zu folgern: sein Ohr, nicht aber ihr Ohr. – Und jener!? – Dies geht hervor aus: wenn der Sklave sagt, der Sklave, nicht aber die Magd. –

4Und der andere!? – Hieraus ist zu folgern: wenn er es sagt, solange er noch Sklave ist. –

5Und jener!? – Dies geht hervor aus: der Sklave. – Und der andere!? Aus [dem Worte] der Sklave folgert er nichts. –

6Ferner sagt der erste Autor deshalb, wenn er selber sich verkauft, beschenke man ihn nicht, weil der Allbarmherzige beim durch das Gericht verkauften einschränkt: beschenken sollst du ihn, nicht aber den, der selber sich verkauft. –

7Und der andere!? – Hieraus ist zu folgern: ihn, nicht aber seine Erben. – Weshalb nicht seine Erben, der Allbarmherzige nennt ihn ja einen Mietling, und wie der Lohn des Mietlings seinen Erben gehört, ebenso gehört ja auch der Lohn von diesem seinen Erben!? – Vielmehr, ihn, nicht aber seinen Gläubiger,

8da wir sonst nach R. Nathan entscheiden. Es wird nämlich gelehrt: R. Nathan sagte: Woher, daß, wenn jemand von seinem Nächsten und der Nächste von einem anderen eine Mine zu erhalten hat, man sie diesem abnehme und jenem gebe? Es heißt: er gebe sie dem, dem die Schuld zukommt.

9[Das Wort] ihn schließt dies hierbei aus. – Und jener!? – Auch sonst entscheiden wir nicht nach R. Nathan. –

10Ferner sagt der erste Autor deshalb, der selber sich verkauft, dem gebe sein Herr keine kenaa͑nitische Sklavin, weil der Allbarmherzige beim durch das Gericht verkauften einschränkt: wenn sein Herr ihm eine Frau gibt, ihm, nicht aber dem, der selber sich verkauft. – Und der andere!? – Ihm, gegen seinen Willen. –

11Und jener!? – Dies geht hervor aus: denn das Doppelte des Lohnes eines Mietlings. Es wird nämlich gelehrt: Denn das Doppelte des Lohnes eines Mietlings hat er dir gedient; der Mietling arbeitet nur am Tage, der hebräische Sklave aber arbeitet sowohl am Tage als auch nachts.

12Kann es dir denn in den Sinn kommen, daß der hebräische Sklave am Tage und nachts arbeiten müsse, es heißt ja bereits: weil ihm wohl ist bei dir, mit dir beim Essen und mit dir beim Trinken!? Vielmehr, erklärte R. Jiçḥaq, besagt dies, daß sein Herr, ihm eine kenaa͑nitische Sklavin gebe. –

13Und der andere!? – Wenn hieraus, so könnte man glauben, nur mit seinem Willen, nicht aber gegen seinen Willen, so lehrt er uns. –

14Vielmehr, der Autor, der aus [dem Worte] Mietling nichts folgert, ist der Autor der folgenden Lehre: Er kehre zu seiner Familie zurück &c. R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte: Von wem spricht die Schrift: wenn von einem, der selber sich verkauft hat, so ist es ja von diesem bereits gesagt,

15wenn vom Angebohrten, so ist dies ja von diesem bereits gesagt, vielmehr spricht die Schrift von dem, den das Gericht zwei oder drei Jahre vor dem Jobeljahre verkauft hat, daß das Jobeljahr ihn befreie. Wozu ist dies nötig, wenn man sagen wollte, er folgere aus [dem Worte] Mietling, es ist ja aus [dem Worte] Mietling zu folgern!?

16R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Tatsächlich folgert er aus [dem Worte] Mietling, dennoch ist dies nötig; man könnte glauben, nur der selber sich verkauft und nichts Verbotenes begangen hat, denjenigen aber, den das Gericht verkauft hat, der Verbotenes begangen hat, maßregle man, so lehrt er uns.

17Der Meister sagte: Wenn von einem Angebohrten, so ist dies von diesem bereits gesagt. Wo dies? – Es wird gelehrt: Daß ihr zurückkehrt jeder (Mann) zu seinem Besitze und jeder (Mann) zu seinem Geschlechte &c. Von wem spricht die Schrift,

18wenn von einem, der selber sich verkauft hat, so ist dies ja von diesem bereits gesagt, wenn von einem, den das Gericht verkauft hat, so ist dies ja von diesem bereits gesagt, vielmehr spricht die Schrift von dem, der zwei oder drei Jahre vor dem Jobeljahre angebohrt worden ist, daß das Jobeljahr ihn befreie. Wieso geht dies hieraus hervor? Raba b. Šila erwiderte: Die Schrift sagt Mann, und das, was nur beim Manne und nicht beim Weibe vorkommt, ist das Anbohren.

19Dies muß sowohl vom durch das Gericht Verkauften als auch vom Angebohrten gelehrt werden. Würde er es nur vom durch das Gericht Verkauften gelehrt haben, so könnte man glauben, weil seine Zeit nicht herangereicht ist, den Angebohrten aber, dessen Zeit herangereicht war, maßregle man, so lehrt er uns.

20Und würde er es nur vom Angebohrten gelehrt haben, so könnte man glauben, weil er bereits sechs [Jahre] gedient hat, nicht aber gelte dies vom durch das Gericht Verkauften, der die sechs [Jahre] nicht gedient hat. Daher ist beides nötig.

21Und sowohl [das Wort] zurückkehrt als auch [das Wort] ewig ist nötig. Würde der Allbarmherzige nur ewig geschrieben haben, so könnte man dies wörtlich verstehen, daher schrieb er zurückkehrt.

22Und würde der Allbarmherzige nur zurückkehrt geschrieben haben, so könnte man glauben, nur wenn er keine sechs Jahre gedient hat, wenn er aber sechs Jahre gedient hat, sei das Ende nicht strenger als der Anfang; wie der Anfang nur sechs [Jahre] währt, ebenso auch das Ende nur sechs [Jahre]. Daher heißt es ewig, den ganzen Jobelzyklus.

23Der Autor, der aus [dem Worte] Mietling nichts folgert, ist vielmehr Rabbi, denn es wird gelehrt:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.