Kidduschin — Blatt 15b

1Wenn er durch diese nicht eingelöst wird; Rabbi sagte, durch diese werde er eingelöst, nicht aber werde er durch die sechs [Jahre] eingelöst.

2Man könnte einen Schluß folgern: wenn der, der durch diese nicht eingelöst wird, durch die sechs [Jahre] eingelöst wird, um wieviel mehr wird dieser, der durch diese eingelöst wird, durch die sechs [Jahre] eingelöst. Daher heißt es: durch diese, er wird nur durch diese eingelöst, nicht aber durch die sechs [Jahre].

3Wieso spricht er, wenn man sagen wollte, er folgere aus [dem Worte] Mietling, von dem, der durch diese nicht eingelöst wird, es ist ja aus [dem Worte] Mietling zu folgern!?

4R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Tatsachlich folgert er aus [dem Worte] Mietling, nur ist es hierbei anders, denn die Schrift sagt: löse ihn ein, ihn, nicht aber einen anderen. –

5Wer streitet gegen Rabbi? – Es sind R. Jose der Galiläer und R. A͑qiba, denn es wird gelehrt: Durch diese nicht eingelöst. R. Jose der Galiläer erklärte: Durch diese zur Freilassung, durch Fremde zur Dienstbarkeit.

6R. A͑qiba erklärte: Durch diese zur Dienstbarkeit, durch Fremde zur Freilassung. Was ist der Grund R.Jose des Galiläers? – Die Schrift sagt: wenn er durch diese nicht eingelöst wird, sondern durch Fremde, so gehe er im Jobeljahre aus. R. A͑qiba aber erklärt: wenn er nicht eingelöst wird, sondern: durch diese, so gehe er im Jobel jähre aus. – Heißt es denn: sondern durch diese!? –

7Vielmehr, sie streiten über folgenden Schriftvers, Oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims löse ihn ein, das ist die Einlösung durch Verwandte; oder seine Hand erschwingt, das ist die Selbsteinlösung; so sei er eingelöst, das ist die Einlösung durch Fremde.

8R. Jose der Galiläer ist der Ansicht, der Schriftvers sei mit dem vorangehenden auszulegen, somit ist die Einlösung durch Verwandte mit der Selbsteinlösung zu verbinden, wie die Selbsteinlösung zur Freilassung erfolgt, ebenso erfolgt die Einlösung durch Verwandte zur Freilassung. R. A͑qiba aber ist der Ansicht, der Schriftvers sei mit dem folgenden auszulegen, somit ist die Einlösung durch Fremde mit der Selbsteinlösung zu verbinden; wie die Selbsteinlösung zur Freilassung erfolgt, ebenso erfolgt die Einlösung durch Fremde zur Freilassung. –

9Wozu ist demnach [das Wort] durch diese nötig? – Wenn es nicht durch diese hieße, könnte man glauben, der Schriftvers sei mit dem vorangehenden und mit dem folgenden auszulegen, und es erfolge bei allen zur Freilassung. –

10Demnach bleibt ja der Einwand bestehen!? – Vielmehr, ihr Streit stützt sich auf einen Vernunftgrund.

11R. Jose der Galiläer ist der Ansicht, es sei einleuchtend, daß die Einlösung durch Fremde zur Dienstbarkeit erfolge, denn wenn man zur Freilassung sagen wollte, so unterläßt man dies und löst ihn nicht ein. R. A͑qiba aber ist der Ansicht, es sei einleuchtend, daß die Einlösung durch Verwandte zur Dienstbarkeit erfolge, denn wenn man zur Freilassung sagen wollte, so könnte er jeden Tag gehen und sich verkaufen.

12R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Dies ist die Ansicht R. Jose des Galiläers und R. A͑qibas, die Weisen aber sagen, durch alle zur Freilassung. –

13Wer sind die Weisen? – Es ist Rabbi, der [das Wort] durch diese für eine andere Schriftauslegung verwendet, und der Schriftvers somit sowohl mit dem vorangehenden als auch mit dem folgenden auszulegen ist. –

14Wofür verwendet Rabbi [den Vers] so gehe er im Jobeljahre aus? – Diesen verwendet er für folgende Lehre: So gehe er im Jobeljahre aus;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.