Kidduschin — Blatt 16b
1nach unten.
2Es wird nämlich gelehrt: Wenn ein Neunjähriger zwei Haare bekommen hat, so ist dies ein Mal. Wenn mit neun Jahren und einem Tage bis zu zwölf Jahren und einem Tage und sie ihm haften bleiben, so ist dies ein Mal; R. Jose b. R. Jehuda sagt, ein Pubertätszeichen. Wenn mit dreizehn Jahren und einem Tage, so ist dies nach aller Ansicht ein Pubertätszeichen.
3R. Šešeth wandte ein: R. Šimo͑n sagte: Vier werden beschenkt, drei kommen bei einem Manne vor und drei bei einem Weibe; alle vier können bei einem von ihnen nicht vorkommen, weil es bei einem Manne keine Pubertätszeichen und bei einem Weibe kein Anbohren gibt.
4Wenn dem nun so wäre, so sollte er doch den Tod des Vaters lehren!? Wolltest du erwidern, auch hierbei lehre er manches und manches lasse er fort, so lehrt er ja: vier. Wolltest du erwidern, der Autor lehre nur das, wofür es eine Festsetzung gibt, nicht aber das, wofür es keine Festsetzung gibt, so nennt er ja die Pubertätszeichen, wofür es keine Festsetzung gibt.
5Wolltest du auch hierbei wie R. Saphra erklären, so gehört ja dazu der Tod des Herrn, wofür es keine Festsetzung gibt, den er mitzählt. – Auch den Tod des Herrn zählt er nicht mit. –
6Welche vier sind es demnach? – Die Jahre, das Jobeljahr, das Jobeljahr des Angebohrten und die Pubertätszeichen der hebräischen Magd. –
7Dies ist auch einleuchtend, denn im Schlußsatze lehrt er, daß bei einem von ihnen vier nicht vorkommen können, weil es beim Manne keine Pubertätszeichen und beim Weibe kein Anbohren gibt, und wenn dem so wäre, so gäbe es ja vier beim Weibe. Schließe hieraus.
8R. A͑mram wandte ein: Folgende werden beschenkt: wer ausgeht durch die Jahre, durch das Jobeljahr, durch den Tod des Herrn, und die hebräische Magd durch Pubertätszeichen. Wenn dem so wäre, so sollte er auch den Tod des Vaters nennen!? Wolltest du erwidern, manches lehre er und manches lasse er fort, so heißt es ja: folgende.
9Wolltest du erwidern, er lehre nur das, wofür es eine Festsetzung gibt, nicht aber das, wofür es keine Festsetzung gibt, so nennt er ja die Pubertätszeichen, wofür es keine Festsetzung gibt. Wolltest du auch hierbei wie R. Saphra erklären, so gibt es ja den Tod des Herrn. Dies ist eine Widerlegung des Reš Laqiš. Eine Widerlegung. – Reš Laqiš folgert es ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere!? –
10Dieser [Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere ist zu widerlegen; es ist zu erwidern: wohl durch Pubertätszeichen, wodurch eine Veränderung des Körpers erfolgt, während durch den Tod des Vaters keine Veränderung des Körpers erfolgt.
11Das Eine lehrt, die Beschenkung des hebräischen Sklaven gehöre ihm selber und die Beschenkung der hebräischen Magd ihr selber, und ein Anderes lehrt, die Beschenkung und der Fund einer hebräischen Magd gehöre ihrem Vater und der Herr erhalte nur Versäumnisersatz.
12Dieses wohl in dem Falle, wenn sie durch Pubertätszeichen ausgeht, und jenes, wenn sie durch den Tod des Vaters ausgeht. –
13Nein, beides in dem Falle, wenn sie durch Pubertätszeichen ausgeht, dennoch besteht hier kein Widerspruch; dieses, wenn der Vater vorhanden ist, und jenes, wenn der Vater nicht vorhanden ist. –
14Allerdings schließt die Lehre, die Beschenkung der hebräischen Magd gehöre ihr selber, die Brüder aus, wie gelehrt wird: ihr sollt sie euren Söhnen nach euch vererben, sie euren Söhnen, nicht aber eure Töchter euren Söhnen; hieraus, daß man nicht den Gewinn seiner Tochter seinem Söhne vererbe;
15daß aber die Beschenkung des hebräischen Sklaven ihm selber gehöre, ist ja selbstverständlich, wem denn sonst!? R. Joseph sprach: Jod-Stadt sehe ich hier!
16Abajje erwiderte: R. Šešeth erklärte, hier sei die Ansicht Taṭajs vertreten, denn es wird gelehrt: Taṭaj sagte: ihm, nicht aber seinem Gläubiger.
17Der Text: Folgende werden beschenkt: wer ausgeht durch die Jahre, durch das Jobeljahr, durch den Tod des Herrn, und die hebräische Magd durch Pubertätszeichen; der Entflohene aber und der durch Reduktion des Kaufgeldes ausgeht, wird nicht beschenkt. R. Meír sagt, der Entflohene werde nicht beschenkt, der durch Reduktion des Kaufgeldes ausgeht, werde wohl beschenkt.
18R. Šimo͑n sagte: Vier werden beschenkt, drei kommen bei einem Manne vor und drei bei einem Weibe; alle vier können bei einem von ihnen nicht vorkommen, weil es bei einem Manne keine Pubertätszeichen und bei einem Weibe kein Anbohren gibt.
19Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: Man könnte glauben, daß nur der, der nach sechs Jahren ausgeht, beschenkt werde, woher, daß auch der, der im Jobeljahre oder durch den Tod des Herrn und die hebräische Magd, die durch Pubertätszeichen ausgeht, einbegriffen sind? Es heißt: sollst du ihn entlassen, und: wenn du ihn entlassest.
20Man könnte glauben, daß auch der Entflohene und der, der durch Reduktion des Kaufgeldes ausgeht, einbegriffen sei, so heißt es: wenn du ihn frei entläßt von dir, nur der, dessen Entlassung durch dich erfolgt, ausgenommen der Entflohene und der, der durch Reduktion des Kaufgeldes ausgeht, deren Entlassung nicht durch dich erfolgt. R. Meír sagt, den Entflohenen beschenke man nicht, da seine Entlassung nicht durch dich erfolgt, die Entlassung dessen aber, der durch Reduktion des Kaufgeldes ausgeht, erfolgt durch dich. –
21Beim Entflohenen ist ja die Ergänzung erforderlich!? Es wird nämlich gelehrt: Woher, daß der Entflohene [die Dienstjahre] ergänzen müsse? Es heißt: sechs Jahre soll er dienen.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.