Kidduschin — Blatt 17b
1heißt es deshalb, um nach dem einen Geld und nach dem anderen Maultiere auszuschließen.
2Die Rabbanan lehrten: Womit der Herr, dein Gott, dich gesegnet hat; man könnte glauben, wenn das Haus seinetwegen gesegnet worden ist, beschenke man ihn, und wenn das Haus nicht seinetwegen gesegnet worden ist, beschenke man ihn nicht, so heißt es: schenken, beschenken sollst du, in jedem Falle. Weshalb heißt es demnach: womit der Herr, dein Gott, dich gesegnet hat? Man gebe ihm dem Segen entsprechend.
3R. Elea͑zar b. A͑zarja sagt, die Worte seien wörtlich zu nehmen: ist das Haus seinetwegen gesegnet worden, beschenke man ihn, ist das Haus nicht seinetwegen gesegnet worden, beschenke man ihn nicht. Weshalb heißt es demnach schenken, beschenken sollst du? – Die Tora gebraucht die übliche Redewendung der Menschen.
4Die Rabbanan lehrten: Der hebräische Sklave diene dem Sohne, nicht aber der Tochter; die hebräische Magd diene weder dem Sohne noch der Tochter; der Angebohrte und der an einen Nichtjuden Verkaufte diene weder dem Sohne noch der Tochter. Der Meister sagte: Der hebräische Sklave diene dem Sohne, nicht aber der Tochter. Woher dies? –
5Die Rabbanan lehrten: Er diene dir sechs Jahre; dir, nicht aber einem Erben. Du sagst: dir, nicht aber einem Erben, vielleicht ist dem nicht so, sondern: dir, nicht aber einem Sohne!? Wenn es heißt: sechs Jahre soll er dienen, so gilt dies ja auch vom Sohne, somit sind [die Worte] er diene dir sechs Jahre zu erklären: dir, nicht aber einem Erben.
6Was veranlaßt dich, den Sohn einzuschließen und den Bruder auszuschließen? – Ich schließe den Sohn ein, der anstelle seines Vaters tritt bei der Bestimmung und beim Erbbesitzfelde. –
7Im Gegenteil, der Bruder ist ja einzuschließen, da er anstelle seines Bruders tritt bei der Schwagerehe!? – Die Schwagerehe erfolgt nur dann, wenn kein Sohn vorhanden ist, wenn aber ein Sohn da ist, erfolgt auch keine Schwagerehe. –
8Nur wegen dieser Widerlegung, sonst wäre der Bruder bevorzugter; aber es sollte doch maßgebend sein, daß bei jenem zweierlei und bei diesem nur eines zu berücksichtigen ist!? –
9Auch bezüglich des Erbbesitzfeldes wird es durch diese Widerlegung gefolgert: die Schwager ehe erfolgt nur dann, wenn kein Sohn vorhanden ist.
10«Die hebräische Magd diene weder dem Sohne noch der Tochter.» Woher dies? R. Papa erwiderte: Die Schrift sagt: und auch deiner Magd tue also; die Schrift vergleicht sie mit dem Angebohrten, wie der Angebohrte weder dem Sohne noch der Tochter dient, ebenso diene die hebräische Magd weder dem Sohne noch der Tochter. – Ist denn [der Schriftvers:] und auch deiner Magd tue also, hierfür zu verwenden, er ist ja wegen folgender Lehre nötig!? Auch deiner Magd tue also, hinsichtlich der Beschenkung.
11Du sagst, hinsichtlich der Beschenkung, vielleicht hinsichtlich des Anbohrens!? Wenn es heißt: wenn der Sklave sagt, nicht aber die hebräische Magd, so ist es vom Anbohren bereits gesagt,
12somit ist [der Schriftvers:] und auch deiner Magd tue also, auf die Beschenkung zu beziehen. – Es sollte heißen: mit deiner Magd also, wenn es aber auch tue heißt, so ist beides zu entnehmen.
13«Der Angebohrte und der an einen Nichtjuden Verkaufte diene weder dem Sohne noch der Tochter.» Der Angebohrte, denn es heißt: der Herr bohre ihm sein Ohr mit einem Pfriemen, und er diene ihm ewig, nicht aber dem Sohne oder der Tochter. Woher dies von einem an einen Nichtjuden Verkauften? Ḥizqija erwiderte: Die Schrift sagt: er rechne mit seinem Käufer, nicht aber mit den Erben seines Käufers.
14Raba sagte: Nach der Tora beerbt ein Nichtjude seinen Vater, denn es heißt: er rechne mit seinem Käufer, nicht aber mit den Erben seines Käufers, demnach hat er Erben. Ein Proselyt einen Nichtjuden nicht nach der Tora, wohl aber rabbanitisch,
15denn wir haben gelernt: Wenn ein Proselyt und ein Nichtjude ihren nichtjüdischen Vater beerben, so kann der Proselyt zum Nichtjuden sagen: nimm du die Götzen und ich das Geld, nimm du den Libationswein und ich die Früchte; sind sie bereits in den Besitz des Proselyten gekommen, so ist dies verboten.
16Wenn man nun sagen wollte, [er beerbe ihn] nach der Tora, so nimmt er ja, auch wenn sie noch nicht in seinen Besitz gekommen sind, Ersatz für die Götzen.
17Vielmehr erfolgt dies nur rabbanitisch, denn die Rabbanan haben diese Bestimmung getroffen, weil er zu seiner Schlechtigkeit zurückkehren könnte. Ebenso wird gelehrt: Dies gilt nur von dem Falle, wenn sie geerbt haben, wenn sie aber Teilhaber sind, so ist es verboten.
18Ein Nichtjude einen Proselyten und ein Proselyt einen Proselyten [beerbt] weder nach der Tora noch rabbanitisch, denn es wird gelehrt: Wenn er Geld geliehen hat von einem Proselyten, dessen Kinder sich mit ihm bekehrt haben, so gebe er es seinen Kindern nicht zurück; gibt er es ihnen zurück, so gebührt ihm keine Anerkennung der Weisen. –
19Es wird ja aber gelehrt, daß ihm eine Anerkennung der Weisen gebühre!? – Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn seine Schwängerung und seine Geburt nicht in Heiligkeit erfolgt ist,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.