Kidduschin — Blatt 21b

1Dies deutet, daß es Pflicht sei, selbst nach R. Jehošua͑.

2– Komm und höre: Es heißt dreimal löse ihn ein, um alle Einlösungen einzuschließen, daß sie in dieser Reihenfolge zu erfolgen haben. Doch wohl Häuser in einer ummauerten Stadt und den an einen Jisraéliten verkauften hebräischen Sklaven. – Nein, Häuser in Freistädten und Erbbesitzfelder. – Von Häusern in Freistädten heißt es ja ausdrücklich: zum Felde des Landes rechne man es!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Dies lehrt, daß der Nächstverwandte vorgehe.

3DER ANGEBOHRTE WIRD DURCH DAS ANBOHREN ANGEEIGNET. Denn es heißt: und der Herr bohre sein Ohr mit einem Pfriemen &c.

4UND EIGNET SICH SELBST AN DURCH DAS JOBELJAHR UND DURCH DEN TOD DES HERRN. Denn es heißt: und er diene ihm, nicht aber dem Sohne noch der Tochter; ewig, bis zur Ewigkeit des Jobelzyklus.

5Die Rabbanan lehrten: Pfriemen, ich weiß dies vom Pfriemen, woher, daß auch Stachel, Dorn, Nadel, Bohrer und Griffel einbegriffen sind? Es heißt: du sollst nehmen, dies schließt alles ein, was mit der Hand genommen werden kann – so R. Jose b. R. Jehuda.

6Rabbi sagte: Pfriemen, wie ein Pfriemen aus Metall ist, ebenso auch alles andere, was aus Metall ist. Eine andere Auslegung: Den Pfriemen, dies deutet auf den großen Pfriemen.

7R. Elea͑zar sagte: Jodan Berabbi trug vor: Beim Bohren durchsteche man das Läppchen. Die Weisen sprachen: Ein hebräischer Sklave, der Priester ist, wird nicht angebohrt, weil er dadurch gebrechenbehaftet wird; wieso wird, wenn du sagst, man durchsteche das Läppchen, ein Sklave, der Priester ist, dadurch gebrechen behaftet!? Vielmehr durchsteche man den Oberteil des Ohres. – Worm besteht ihr Streit? –

8Rabbi wendet hierbei [die Regel von der] Generalisierung und Spezialisierung an: nimm, generell, Pfriemen, speziell, durch sein Ohr in die Tür, wiederum generell, und wenn auf eine Generalisierung eine Spezialisierung und wiederum eine Generalisierung folgt, so richte man sich nach dem Speziellen; wie das Spezielle aus Metall ist, ebenso alles andere aus Metall.

9R. Jose b. R. Jehuda wendet hierbei [die Regel von der] Einschließung und Ausschließung an: nimm, einschließend, Pfriemen, ausschließend, durch sein Ohr in die Tür, wiederum einschließend, und wenn auf eine Einschließung eine Ausschließung und wiederum eine Einschließung folgt, so ist alles einbegriffen.

10Einbegriffen ist jeder Gegenstand, und ausgeschlossen ist eine Salbe.

11Der Meister sagte: Den Pfriemen, dies deutet auf den großen Pfriemen. Wieso geht dies hieraus hervor? – Wie Raba erklärt hat: die Hüfte, die rechte der Hüften, ebenso auch hierbei: den Pfriemen, den ausgezeichneten unter den Pfriemen.

12«R. Elea͑zar sagte: Jodan Berabbi trug vor: Beim Anbohren durchsteche man das Läppchen. Die Weisen sprachen: Ein hebräischer Sklave, der Priester ist, wird nicht angebohrt, weil er dadurch gebrechenbehaftet wird.» Mag er doch gebrechenbehaftet werden!? Rabba b. R. Šila erwiderte: Die Schrift sagt: er kehre zu seiner Familie zurück, im Zustande seiner Familie.

13Sie fragten: Darf der Herr einem hebräischen Sklaven, der Priester ist, eine kenaa͑nitische Sklavin geben? Ist hierbei, da dies ein Novum ist, zwischen Priestern und Jisraéliten nicht zu unterscheiden,

14oder aber ist es bei Priestern anders, da die Schrift ihnen mehr Gebote auferlegt hat? Rabh sagt, es sei erlaubt, und Šemuél sagt, es sei verboten.

15R. Naḥman sprach zu R. A͑nan: Als ihr bei Mar Šemuél wart, habt ihr euch wohl mit Spielmarken befaßt; weshalb habt ihr ihm nicht folgendes vorgehalten: Die Weisen sagten: Ein hebräischer Sklave, der Priester ist, wird nicht angebohrt, weil er dadurch gebrechenbehaftet wird.

16Wenn man sagen wollte, der Herr dürfe ihm keine kenaanitische Sklavin geben, so sollte dies schon aus dem Grunde erfolgen, weil es heißt: ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, was bei diesem nicht der Fall ist!? Weiter nichts darüber.

17Sie fragten: Ist einem Priester eine Schöne erlaubt? Ist hierbei, da dies ein Novum ist, zwischen Priestern und Jisraéliten nicht zu unterscheiden, oder aber ist es bei Priestern anders, da ihnen mehr Gebote auferlegt sind. Rabh sagt, sie sei ihm erlaubt, und Šemuél sagt, sie sei ihm verboten.

18Hinsichtlich der ersten Beiwohnung stimmen alle überein, daß sie ihm erlaubt sei, denn die Tora hat hierbei nur den bösen Trieb berücksichtigt,

19sie streiten nur über die folgende Beiwohnung. Rabh sagt, sie sei ihm erlaubt, und Šemuél sagt, sie sei ihm verboten. Rabh sagt, sie sei ihm erlaubt, denn da dies einmal erlaubt worden ist, ist es auch ihm erlaubt; Šemuél sagt, sie sei ihm verboten, da sie als Proselytin gilt und die Proselytin für Priester untauglich ist.

20Manche lesen: Hinsichtlich der folgenden Beiwohnung stimmen alle überein, daß sie ihm verboten sei, denn sie gilt als Proselytin, sie streiten nur über die erste Beiwohnung. Rabh sagt, sie sei ihm erlaubt, da die Tora hierbei nur den bösen Trieb berücksichtigt hat; Šemuél sagt, sie sei ihm verboten, denn da, wo [die Worte:] bring sie in dein Haus, befolgt werden können, gelten auch [die Worte:] und du unter den Gefangenen siehst, und da, wo [die Worte:] bring sie in dein Haus, nicht befolgt werden können, gelten auch nicht [die Worte:] und du unter den Gefangenen siehst.

21Die Rabbanan lehrten: Und du unter den Gefangenen siehst, bei der Gefangennahme; ein Weib, selbst ein Eheweib; von schöner Gestalt, die Tora hat nur den bösen Trieb berücksichtigt; lieber mögen die Jisraéliten Fleisch von geschlachteten Siechlingen essen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.