Kidduschin — Blatt 22b

1Würde es geheißen haben: [am] Ohre in die Tür, so könnte man glauben, er durchbohre die Tür an seinem Ohre, nur die Tür und nicht das Ohr. – Wieso nicht auch das Ohr, es heißt ja: der Herr durchbohre sein Ohr mit einem Pfriemen!? –

2Vielmehr, man könnte glauben, er durchbohre das Ohr anderwärts, lege es dann an die Tür und durchbohre die Tür am Ohre, daher heißt es: durch sein Ohr in die Tür. Wie mache er es? Er bohre soweit, bis er in die Tür dringt.

3Aus [dem Worte] Tür könnte man entnehmen, einerlei ob sie abgehängt ist oder nicht, daher heißt es Pfosten, wie der Pfosten stehend ist, ebenso auch die Tür, wenn sie stehend ist.

4R. Joḥanan b. Zakkaj legte diesen Schriftvers wie eine Perle aus: Womit ist das Ohr anders als alle anderen Glieder des Körpers? Der Heilige, gepriesen sei er, sprach: das Ohr hat am Berge Sinaj meine Stimme gehört, als ich sagte: denn mir sollen die Kinder Jisraél Sklaven sein, nicht aber Sklaven von Sklaven; daher soll [das Ohr dessen] durchbohrt werden, der hinging und einen Herrn über sich kaufte.

5Auch R. Šimo͑n b. Rabbi legte diesen Schriftvers wie eine Perle aus: Womit sind Tür und Pfosten anders als alle anderen Gegenstände im Hause? Der Heilige, gepriesen sei er, sprach: Tür und Pfosten waren in Miçrajim Zeugen, wie ich die Oberschwelle und beide Pfosten übersprang, und ich sagte: denn mir sollen die Kinder Jisraél Sklaven sein, nicht aber Sklaven von Sklaven; ich führte sie aus der Sklaverei zur Freiheit, dieser aber ging hin und kaufte einen Herrn über sich, daher soll er vor ihnen angebohrt werden.

6DER KENAA͑NITISCHE SKLAVE WIRD ANGEEIGNET DURCH GELD, URKUNDE UND BESITZNAHME, UND EIGNET SICH SELBST AN DURCH GELD, DAS ANDERE [ZAHLEN], UND DURCH URKUNDE, DIE ER SELBER [EMPFÄNGT] – SO R. MEÍR; DIE WEISEN SAGEN, DURCH GELD, DAS ER SELBER [ZAHLT], UND DURCH URKUNDE, DIE ANDERE [EMPFANGEN], NUR MUSS ES DAS GELD ANDERER SEIN.

7GEMARA. Woher dies? – Es heißt: ihr sollt sie euren Söhnen nach euch vererben zum Erbbesitze; die Schrift hat sie mit dem Erbbesitzfelde verglichen: wie das Erbbesitzfeld durch Geld, Urkunde und Besitznahme angeeignet wird, ebenso wird auch der kenaa͑nitische Sklave durch Geld, Urkunde und Besitznahme angeeignet.

8[Man könnte folgern:] wie das Erbbesitzfeld im Jobeljahre zum Eigentümer zurückkehrt, ebenso kehre auch der kenaa͑nitische Sklave im Jobeljahre zum Eigentümer zurück, so heißt es: ewig behaltet sie als Knechte.

9Es wird gelehrt: Auch durch Tausch. Unser Autor aber lehrt nur das, was bei Mobilien keine Geltung hat, was aber auch bei Mobilien Geltung hat, lehrt er nicht.

10Šemuél sagte: Ein kenaa͑nitischer Sklave wird durch das Ansichziehen erworben, und zwar: wenn [der Herr] ihn ruft und er herankommt, so erwirbt er ihn nicht, wenn er ihn anfaßt und er herankommt, so erwirbt er ihn. –

11Allerdings lehrt unser Autor nicht das, was auch bei Mobilien Geltung hat, sondern nur das, was bei Mobilien keine Geltung hat, der Autor der Barajtha aber sollte doch auch das Ansichziehen lehren!? – Er lehrt nur das, was sowohl bei Immobilien als auch bei Mobilien Geltung hat, das Ansichziehen aber hat nur bei Mobilien Geltung, nicht aber bei Immobilien; daher lehrt er es nicht.

12«Und zwar: wenn [der Herr] ihn anfaßt und er herankommt, so erwirbt er ihn, wenn er ihn ruft und er herankommt, so erwirbt er ihn nicht.» Etwa nicht in dem Falle, wenn er ihn ruft, es wird ja gelehrt: Durch Übergabe: wenn er es am Fuße, am Haare, am Sattel, den es auf hat, am Futtersacke, den es auf hat, an der Kandare, die es im Maule hat, oder an der Schelle, die es am Halse hat, anfaßt, so erwirbt er es.

13Durch das Ansichziehen: wenn er es ruft und es herankommt, oder wenn er es mit einem Stocke antreibt und es vor ihm läuft, so erwirbt er es, sobald es einen Vorder- und einen Hinterfuß in Bewegung gesetzt hat. R. Asi, manche sagen, R. Aḥa, sagt, wenn es die Strecke in seiner Größe vor ihm gegangen ist. –

14Ich will dir sagen, ein Vieh geht nach dem Willen des Herrn, ein Sklave aber geht nach seinem eigenen Willen. R. Aši sagte: Ein minderjähriger Sklave gleicht einem Vieh.

15Die Rabbanan lehrten: Durch Besitznahme auf folgende Weise: wenn er ihm den Schuh löst, seine Sachen nach dem Badehaus trägt, ihn auszieht, wäscht, schmiert, frottiert, anzieht und anschuht, oder wenn er ihn hochhebt, so hat er ihn geeignet. R.Šimo͑n sagte: Die Besitznahme ist nicht wirksamer als das Hochheben, denn durch das Hochheben erwirbt man immer. – Wie meint er es?

16R. Aši erwiderte: Wenn er den Herrn hochhebt, hat er ihn geeignet, wenn der Herr ihn hochhebt, hat er ihn nicht geeignet; hierzu sagte R. Šimo͑n, die Besitznahme sei nicht wirksamer als das Hochheben, denn durch das Hochheben erwerbe man immer. –

17Sollte doch, da du nun sagst, wenn er den Herrn hochhebt, habe er ihn geeignet, eine kenaa͑nitische Sklavin durch den Beischlaf an geeignet werden!? – Wir sagen dies nur von dem Falle, wenn der eine die Annehmlichkeit und der andere die Qual at, hierbei aber haben ja beide einen Genuß. –

18Wie ist es aber hinsichtlich des Falles zu erklären, wenn der Beischlaf auf widernatürliche Weise erfolgt!? R. Aḥaj aus Aḥa erwiderte: Wer sagt uns, daß auch dann nicht beide einen Genuß haben!? Ferner heißt es ja: wie man ein Weib beschläft, womit die Schrift den widernatürlichen Beischlaf mit dem natürlichen vergleicht.

19R. Jehuda der Inder war ein Proselyt, der keine Erben hatte, und als er erkrankte und Mar Zuṭra ihn besuchte, merkte dieser, daß es mit ihm sehr schlecht stand. Da sprach er zu seinem Sklaven: Zieh mir die Schuhe ab und bringe sie mir nach Hause. Manche sagen, es war ein erwachsener,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.