Kidduschin — Blatt 23a

1und der eine schied zum Tode und der andere schied zum Leben;

2und manche sagen, es war ein minderjähriger, [und er tat es] gegen die Ansicht des Abba Šaúl. Es wird nämlich gelehrt: Wenn ein Proselyt gestorben ist und Jisraéliten sein Vermögen geplündert haben, und darunter Sklaven sich befinden, einerlei ob erwachsene oder minderjährige, so haben sie ihre Person erworben. Abba Šaúl sagt, erwachsene haben ihre Person erworben, minderjährige aber erwirbt jeder, der sie in Besitz nimmt.

3UND EIGNET SICH SELBST DURCH GELD &C. Durch Geld, das andere [zahlen], nicht aber, das er selber [zahlt]; in welchem Falle: wollte man sagen, ohne sein Wissen, so wissen wir ja von R. Meír, daß er der Ansicht ist, es sei eine Benachteiligung für den Sklaven, wenn er aus dem Besitze seines Herrn in Freiheit gelangt, und wir haben gelernt, man könne jemand in seiner Abwesenheit bevorteilen, benachteiligen aber nur in seiner Gegenwart;

4doch wohl mit seinem Wissen, und er lehrt, nur durch andere, nicht aber durch ihn selbst; demnach kann ein Sklave ohne seinen Herrn nichts erwerben.

5Wie ist nun der Schlußsatz zu erklären: durch Urkunde, die er selber [empfängt]; nur die er selber empfängt, nicht aber andere; wenn mit seinem Wissen, weshalb nicht durch andere!?

6Wolltest du erwidern, ‘die er selber empfängt’ heiße: auch wenn er selber sie empfängt, und er lehre uns damit, daß Urkunde und Besitzrecht gleichzeitig in Kraft treten, so wird ja anders gelehrt!? Es wird nämlich gelehrt: Durch Urkunde, die er selber empfängt, nicht aber andere – so R. Meír.

7Abajje erwiderte: Tatsächlich ohne sein Wissen, nur ist es beim Gelde anders; da er ihn gegen seinen Willen sich aneignen kann, so kann er ihm auch gegen seinen Willen auch zueignen. –

8Demnach sollte dies auch von der Urkunde gelten!? – Diese Urkunde ist eine andere und jene Urkunde ist eine andere. –

9Auch beim Gelde ist ja das eine anders als das andere!? – Immerhin ist es eine gleiche Münze.

10Raba erwiderte: Beim Gelde hat die Empfangsnahme seines Herrn es veranlaßt, bei der Urkunde hat die Empfangsnahme anderer es veranlaßt.

11DIE WEISEN SAGEN, DURCH GELD, DAS ER SELBER [ZAHLT]. Durch Geld, das er selber [zahlt], nicht aber, das andere [zahlen]; weshalb denn, zugegeben, daß es ohne sein Wissen erfolgt, aber wir wissen ja von den Rabbanan, daß sie der Ansicht sind, es sei eine Bevorteilung für den Sklaven, wenn er aus dem Besitze seines Herrn in Freiheit gelangt, und wir haben gelernt, man könne jemand in seiner Abwesenheit bevorteilen, benachteiligen aber nur in seiner Gegenwart!?

12Wolltest du erwidern, ‘das er selbst [zahlt]’ heiße: auch wenn er es selbst zahlt, und er lehre uns damit, daß der Sklave ohne seinen Herrn aneignen könne, wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: durch Urkunde, die andere [empfangen], weshalb nicht durch ihn selbst, es gilt ja als Norm, daß Urkunde und Besitzrecht gleichzeitig in Kraft treten!?

13Wolltest du erwidern, ‘die andere [empfangen]’ heiße: auch wenn andere sie empfangen, und er lehre uns damit, daß es eine Bevorteilung für den Sklaven sei, aus dem Besitze seines Herrn in Freiheit zu gelangen, so sollte er es doch summarisch lehren: durch Geld und durch Urkunde, sowohl durch andere als auch durch ihn selbst!? –

14Vielmehr, durch Geld, sowohl durch andere als auch durch ihn selbst, durch Urkunde, nur wenn andere sie [empfangen], nicht aber, wenn er selbst. Dies nach R. Šimo͑n b. Elea͑zar, denn es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, durch Urkunde, nur wenn andere sie [empfangen], nicht aber wenn er selbst. Hierüber bestehen drei verschiedene Ansichten.

15Rabba sagte: Folgendes ist der Grund des R. Šimo͑n b. Elea͑zar: er folgert es durch [das Wort] ihr von der Ehefrau; wie bei der Ehefrau der Scheidebrief aus seinem Gebiete kommen muß, ebenso muß auch beim Sklaven die Urkunde aus seinem Gebiete kommen.

16Rabba fragte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.