Kidduschin — Blatt 24a

1Eine Frau kann den zweiten Zehnten ohne das Fünftel nicht auslösen; R. Šimo͑n b, Elea͑zar sagt im Namen R. Meírs, eine Frau könne den zweiten Zehnten ohne das Fünftel auslösen. In welchem Falle: wenn den Zehnten des Ehemannes mit dem Gelde des Ehemannes, so handelt sie ja in Vertretung des Ehemannes,

2und wenn seinen Zehnten mit ihrem Gelde, so spricht ja der Allbarmherzige von einem Manne und nicht von einer Frau.

3Wahrscheinlich in einem solchen Falle, wenn jemand ihr eine Mine zugeeignet und zu ihr gesagt hat: mit der Bedingung, daß du damit den Zehnten auslösest; somit sind sie hierbei entgegengesetzter Ansicht!?

4Abajje erwiderte: Man wende es um. Raba erwiderte: Tatsächlich wende man es nicht um, denn hier wird vom Zehnten gesprochen, den sie von den Schwiegereltern erhalten hat. R. Meír vertritt hierbei seine Ansicht, daß nämlich der Zehnt Eigentum Gottes sei, somit erwirbt ihn der Ehemann nicht,

5und die Rabbanan vertreten hierbei ihre Ansicht, daß er Privateigentum sei, somit erwirbt ihn der Ehemann und sie handelt hierbei in seiner Vertretung.

6Es wird gelehrt: Er geht wegen Zahn und Auge oder anderer nicht zurückkehrender vorragender Glieder frei aus. Einleuchtend ist dies von Zahn und Auge, da sie in der Schrift genannt sind, woher dies aber von den vorragenden Gliedern? – Gleich Zahn und Auge: wie [das Fehlen von] Zahn und Auge ein sichtbares Gebrechen ist, und sie nicht zurückkehren, ebenso jedes andere sichtbare Gebrechen, wobei [das Glied] nicht zurückkehrt. –

7Sollten doch Zahn und Auge als zwei Schriftverse gelten, die dasselbe lehren, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu folgern!? – Beide sind nötig. Würde der Allbarmherzige nur Zahn geschrieben haben, so könnte man glauben,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.