Kidduschin — Blatt 24b
1selbst einen Milchzahn, daher schrieb er auch Auge. Und würde der Allbarmherzig« nur Auge geschrieben haben, so könnte man glauben, wie das Auge mit ihm erschaffen worden ist, ebenso alles andere, was mit ihm erschaffen worden ist, nicht aber ein Zahn. Daher ist beides nötig. –
2Vielleicht aber [ist wie folgt auszulegen:] wenn jemand ausschlägt, generell, einen Zahn oder ein Auge, speziell, und wenn auf eine Generalisierung eine Spezialisierung folgt, so enthält die Generalisierung nur das speziell Genannte: nur Zahn und Auge, anderes aber nicht!? –
3[Die Worte] zur Freiheit entlasse er ihn, sind eine abermalige Generalisierung, und wenn auf eine Generalisierung eine Spezialisierung und wiederum eine Generalisierung folgt, so richte man sich nach dem Speziellen: wie das Spezielle ein sichtbares Gebrechen ist und [das Glied] nicht zurückkehrt, ebenso jedes andere sichtbare Gebrechen, wobei [das Glied] nicht zurückkehrt. –
4Sollte doch, wie das Spezielle ein sichtbares Gebrechen ist, ihn von der Arbeit zurückhält, wobei [das Glied] nicht wiederkehrt, dies nur von Gebrechen gelten, die sichtbar sind, ihn von der Arbeit zurückhalten und [das Glied] nicht zurückkehrt, während gelehrt wird, wenn er den Sklaven am Barte gezerrt und einen Knochen gelockert hat, gehe er dieserhalb frei aus!? – [Die Worte] zur Freiheit entlasse er ihn sind einschließend. –
5Wenn sie einschließend sind, so sollte es auch von dem Falle gelten, wenn er ihm auf die Hand geschlagen hat und sie verdorrt ist, später aber heilt, während gelehrt wird, wenn er [seinen Sklaven] auf die Hand geschlagen hat und sie verdorrt ist, später aber heilt, gehe er dieserhalb nicht frei aus!? – Welche Bedeutung hätten demnach [die Worte] Zahn und Auge.
6Die Rabbanan lehrten: Wegen all dieser geht ein Sklave frei aus und benötigt eines Freilassungsbriefes – so R. Šimo͑n. R. Meír sagt, er benötige dessen nicht; R. Elie͑zer sagt, er benötige dessen; R. Tryphon sagt, er benötige dessen nicht; R. A͑qiba sagt, er benötige dessen.
7Die vor den Weisen Entscheidenden sagten: Die Worte R. Tryphons sind einleuchtend hinsichtlich eines Zahnes und eines Auges, da die Tora es ihm zugesprochen hat, und die Worte R. A͑qibas hinsichtlich anderer Organe, weil es eine von den Weisen angeordnete Buße ist. – Wieso eine Buße, dies wird ja aus den Schriftversen deduziert!? – Vielmehr, weil es eine Auslegung der Weisen ist. –
8Was ist der Grund R. Šimo͑ns? – Er folgert aus [dem Worte] entlassen, das auch bei der Ehefrau gebraucht wird; wie die Ehefrau durch Urkunde, ebenso der Sklave durch Urkunde. – Und R. Meír!? – Wenn es zur Freiheit nachher hieße, so würdest du recht haben, es heißt aber: zur Freiheit entlasse er ihn, demnach ist er schon vorher frei.
9Die Rabbanan lehrten: Wenn er seinen Sklaven auf das Auge geschlagen und es blind, auf das Ohr und es taub gemacht hat, so geht er dieserhalb frei aus; wenn aber gegen das Auge und er nicht sehen, gegen das Ohr und er nicht hören kann, so geht er dieserhalb nicht frei aus. R. Šamen sprach zu R. Aši: Demnach ist der Schall nichts,
10und [dem widersprechend] lehrte Rami b. Jeḥezqel, wenn ein Hahn den Kopf in ein Glasgefäß gesteckt, hineingekräht hat und es dadurch zerbrochen ist, sei der ganze Schaden zu ersetzen. Ferner sagte R. Joseph, in der Schule Rabhs sei gelehrt worden, wenn ein Pferd durch das Wiehern oder ein Esel durch das Schreien Gefäße im Hause zerbrochen hat, sei die Hälfte des Schadens zu ersetzen!?
11Dieser erwiderte: Anders verhält es sich bei einem Menschen; da er vernünftig ist, so hat er selber das Erschrecken verschuldet. So wird auch gelehrt: Wenn jemand seinen Nächsten erschreckt, so ist er dem menschlichen Gerichte gegenüber frei und dem himmlischen Gerichte gegenüber schuldig; und zwar: wenn er ihm ins Ohr hineingeblasen und ihn taub gemacht hat, so ist er frei, wenn er ihn angefaßt, ins Ohr hineingeblasen und ihn taub gemacht hat, so ist er schuldig.
12Die Rabbanan lehrten: Wenn er seinem Sklaven aufs Auge geschlagen und es geschwächt, auf den Zahn und ihn gelockert hat, so geht er, wenn er sich zur Zeit deren bedienen kann, dieserhalb nicht frei aus, wenn aber nicht, so geht er frei aus. Ein Anderes lehrt: Wenn das Auge des Sklaven geschwächt war und er es geblendet hat, wenn sein Zahn locker war und er ihn ausgeschlagen hat, so geht er, wenn er sich vorher deren bedienen konnte, dieserhalb frei aus, wenn aber nicht, so geht er dieserhalb nicht frei aus.
13Und [beide Lehren] sind nötig. Würde er nur die erste gelehrt haben, so könnte man glauben, weil vorher das Gesicht gut war, nachher aber geschwächt ist, nicht aber in jenem Falle, wenn es schon vorher geschwächt war.
14Und würde er nur die andere gelehrt haben, so könnte man glauben, weil er ihn vollständig blind gemacht hat, nicht aber im anderen Falle, wo er ihn nicht vollständig blind gemacht hat. Daher sind beide nötig.
15Die Rabbanan lehrten: Wenn sein Dienstherr Arzt ist und [der Sklave] ihn bittet, ihm das Auge zu schminken, und dieser es blind macht, ihm einen Zahn zu bohren, und dieser ihn ihm ausbricht, so lacht er seinen Herrn aus und geht frei aus. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt: und er es zerstört, nur wenn er es zu zerstören beabsichtigt hat. –
16Wofür verwenden die Rabbanan [das Wort] zerstört? – Sie verwenden es für folgende Lehre: R. Elie͑zer sagte: Wenn er seine Hand in den Leib seiner Magd gesteckt und die Geburt in ihrem Leibe blind gemacht hat, so ist er frei, denn die Schrift sagt: und es zerstört, nur wenn er es zu zerstören beabsichtigt hat. –
17Und jener!? – Dies geht hervor aus: und es zerstört. – Und der andere!? – Er legt [das Wort] es zerstört nicht aus.
18R. Šešeth sagte: Wenn das Auge seines Sklaven blind war und er es ausgestochen hat, so geht er frei aus, denn ihm fehlt nun das Glied.
19Folgender Autor lehrt dasselbe: Es gibt Gebrechenlosigkeit und Männlichkeit beim Vieh, nicht aber gibt es Gebrechenlosigkeit und Männlichkeit beim Geflügel.
20Man könnte glauben, auch wenn ein Flügel verdorrt, ein Fuß abgehauen oder ein Auge ausgestochen ist, so heißt es: vom Geflügel, nicht aber jedes Geflügel.
21R. Ḥija b. Aši sagte im Namen Rabhs:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.