Kidduschin — Blatt 26a
1Oder auch, durch Zweigenbündel.
2GÜTER, DIE SICHERHEIT GEWÄHREN, WERDEN DURCH GELD, URKUNDE UND BESITZNAHME ANGEEIGNET, UND DIE KEINE SICHERHEIT GEWÄHREN, WERDEN NUR DURCH DAS ANSICHZIEHEN ANGEEIGNET. GÜTER, DIE KEINE SICHERHEIT GEWÄHREN, WERDEN MIT GÜTERN, DIE SICHERHEIT GEWÄHREN, ANGEEIGNET DURCH GELD, URKUNDE UND BESITZNAHME; FERNER WERDEN SIE
3MIT GÜTERN, DIE EINE SICHERHEIT GEWÄHREN, VERBUNDEN, UM AUCH WEGEN DIESER SCHWÖREN ZU MÜSSEN.
4GEMARA. DURCH GELD. Woher dies? Ḥizqija erwiderte: Die Schrift sagt: sie werden Felder für Geld erwerben. – Vielleicht nur, wenn eine Urkunde vorhanden ist, wie es heißt: und eine Urkunde schreiben und versiegeln!? – Wenn es nachher erwerben hieße, so würdest du recht haben, es heißt aber erwerben zuerst, demnach erfolgt die Aneignung durch das Geld, während die Urkunde nur ein Beweisstück ist.
5Rabh sagte: Dies nur in Orten, wo man keine Urkunde zu schreiben pflegt, wo man aber eine Urkunde zu schreiben pflegt, erwirbt er nicht. Hat er es aber vereinbart, so ist es gültig.
6So vereinbarte R. Idi b. Abin, als er ein Grundstück kaufte: die Aneignung mag, wenn ich es will, durch das Geld, und wenn ich es will, durch die Urkunde erfolgen. Wenn ich will, durch das Geld, sodaß ihr, wenn ihr es wollt, nicht zurücktreten könnt, und wenn ich will, durch Urkunde, sodaß ich, wenn ich es will, zurücktreten kann.
7DURCH URKUNDE. Woher dies? Wollte man sagen, weil es heißt: eine Urkunde schreiben und versiegeln und Zeugen bestellen, so sagtest du ja, die Urkunde sei nichts weiter als ein Beweisstück. – Vielmehr, aus folgendem: und ich nahm den Kaufbrief. Šemuél sagte: Dies gilt nur von einer Schenkungsurkunde, bei einer Verkaufsurkunde aber erfolgt eine Aneignung erst dann, wenn er das Geld gezahlt hat,
8R. Hamnuna wandte ein: Durch Urkunde wie folgt: wenn er ihm auf Papier oder auf einen Fetzen, auch wenn sie keine Peruṭa wert sind, geschrieben hat: mein Feld sei dir verkauft, mein Feld sei dir geschenkt, so ist es verkauft, beziehungsweise verschenkt!? Er erhob diesen Einwand und er selbst erklärte es auch: wenn er das Feld wegen seiner Minderwertigkeit verkauft hat.
9R. Aši erklärte: Er wollte es ihm schenken, nur gebrauchte er deshalb den Ausdruck des Verkaufes, um seine Rechtskraft zu stärken.
10DURCH BESITZNAHME. Woher dies? Ḥizqija erwiderte: Die Schrift sagt: wohnt in euren Städten, die ihr ersessen habt; wodurch habt ihr sie ersessen? Durch das Wohnen. In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Erbt es und wohnt darin; wodurch erbt ihr es? Durch das Wohnen.
11UND DIE KEINE SICHERHEIT GEWÄHREN, WERDEN NUR DURCH DAS ANSICHZIEHEN ANGEEIGNET. Woher dies? – Es heißt: wenn ihr etwas an den Nächsten verkauft oder aus der Hand des Nächsten kauft; eine Sache, die von Hand zu Hand angeeignet wird. –
12Wie ist es aber nach R. Joḥanan zu erklären, welcher sagt, daß nach der Tora die Aneignung durch das Geld erfolge!? – Der Autor lehrt die von den Rabbanan getroffene Bestimmung.
13GÜTER, DIE KEINE SICHERHEIT GEWÄHREN. Woher dies? Ḥizqija erwiderte: Die Schrift sagt: ihr Vater hatte ihnen große Geschenke gemacht an Silber und Gold und Kostbarkeiten nebst befestigten Städten in Jehuda.
14Sie fragten: Müssen sie beisammen sein oder nicht? R. Joseph erwiderte: Komm und höre: R. A͑qiba sagte: Eine Bodenfläche irgendwie [groß] ist für den Eckenlaß, die Erstlinge und das Bekenntnis pflichtig,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.