Kidduschin — Blatt 28a
1wenn bei der Ehebruchsverdächtigten, die hierzu durch einen Zeugen nicht aufgefordert werden kann, eine Zuschiebung erfolgt, um wieviel mehr hat eine Zuschiebung bei Geldangelegenheiten zu erfolgen, wobei eine Aufforderung durch einen Zeugen erfolgen kann. –
2Wir wissen dies von einer sicheren Behauptung, woher dies bei einem Zweifel? –
3Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Joḥaj sagte: Es wird von einem außerhalb [zu leistenden] Schwure gesprochen und es wird von einem innerhalb [zu leistenden] Schwure gesprochen, wie beim innerhalb [zu leistenden] Schwüre der Zweifel der Entschiedenheit gleicht, ebenso gleicht beim außerhalb [zu leistenden] Schwüre der Zweifel der Entschiedenheit. –
4Wie weit reicht die Zuschiebung des Schwures? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Er kann zu ihm sagen: Schwöre mir, daß du nicht mein Sklave bist. –
5Dieserhalb ist er ja in den Bann zu tun, denn es wird gelehrt, wer seinen Nächsten einen Sklaven nennt, sei in den Bann zu tun, wenn Hurenkind, so erhalte er die vierzig [Geißelhiebe], und wenn Frevler, so gehe dieser ihm ans Leben!?
6Vielmehr, erwiderte Raba, schwöre mir, daß du dich mir nicht als hebräischer Sklave verkauft hast. – Dies ist ja eine richtige Forderung eines Geldbetrages, den er bei ihm hat!? – Raba vertritt hierbei seine Ansicht, denn Raba sagte, daß ein hebräischer Sklave mit seinem Körper verkauft sei. –
7Demnach gilt er ja als Grundstück!? – Man könnte glauben, wohl komme es vor, daß man Grundstücke heimlich verkauft und dies unbekannt ist,
8wenn dieser aber sich ihm verkauft hätte, wäre es bekannt, so lehrt er uns.
9WENN JEMAND DAS, WAS ZAHLUNGSMITTEL IST, [IN TAUSCH GEGEBEN HAT], SO IST ER, SOBALD DER ANDERE ES ERWORBEN HAT, FÜR DAS EINGETAUSCHTE HAFTBAR. ZUM BEISPIEL: WENN ER EIN RIND AUF eine KUH ODER EINEN ESEL AUF EIN RIND GETAUSCHT HAT, SO IST ER, SOBALD DER ANDERE SEINES GEEIGNET HAT, FÜR DAS EINGETAUSCHTE HAFTBAR.
10GEMARA. Unter Tauschmittel ist wohl eine Münze zu verstehen, somit wäre hieraus zu entnehmen, daß eine Münze Tauschmittel sein könne? R. Jehuda erwiderte: Er meint es wie folgt: was geschätzt wird, wenn es für etwas anderes in Zahlung gegeben wird;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.