Kidduschin — Blatt 28b
1er ist, sobald der andere es erworben hat, für das Eingetauschte haftbar. Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: Zum Beispiel: wenn er ein Rind auf eine Kuh oder einen Esel auf ein Rind getauscht hat. Schließe hieraus. –
2Wie ist dieses Beispiel zu verstehen nach unserer früheren Auffassung, daß eine Münze Tauschmittel sein könne? – Er meint es wie folgt: auch Produkte können Tauschmittel sein; zum Beispiel: wenn er das Fleisch eines Rindes auf eine Kuh oder das Fleisch eines Esels auf ein Rind getauscht hat, so ist er, sobald der andere seines erworben hat, für das Eingetauschte haftbar. –
3Allerdings nach R. Šešeth, welcher sagt, Produkte können Tauschmittel sein, wie ist es aber nach R. Naḥman zu erklären, welcher sagt, Produkte können nicht Tauschmittel sein!? –
4Er meint es wie folgt: es gibt einen Kauf, der dem Tausche gleicht; zum Beispiel: wenn er die Zahlung für ein Rind auf eine Kuh, oder die Zahlung für einen Esel auf ein Rind getauscht hat.
5Er ist der Ansicht R. Joḥanans, welcher sagt, nach der Tora werde [die Sache] durch die Zahlung erworben, und nur deshalb sagten sie, sie werde nur durch das Ansichziehen erworben, damit [der Verkäufer] nicht sagen könne: dein Weizen ist auf dem Boden verbrannt.
6Bei einem gewöhnlichen Falle haben die Rabbanan diese Bestimmung getroffen, bei einem seltenen Falle haben die Rabbanan diese Bestimmung nicht getroffen. –
7Allerdings kann Reš Laqiš, welcher sagt, das Ansichziehen sei ausdrücklich in der Tora vorgeschrieben, falls er der Ansicht R. Šešeths ist, daß Produkte Tauschmittel sein können, es nach R. Šešeth erklären,
8wie aber erklärt er es, falls er der Ansicht R. Naḥmans ist, welcher sagt, Produkte können nicht Tauschmittel sein, durch die Münze erfolgt ja keine Aneignung!? – Er ist notgedrungen der Ansicht R. Šešeths.
9DAS EIGENTUMSRECHT DES HÖCHSTEN ERFOLGT DURCH DAS [KAUF]GELD UND DAS EIGENTUMSRECHT DES GEMEINEN ERFOLGT DURCH DIE BESITZERGREIFUNG. DEM HÖCHSTEN GEGENÜBER GILT DAS SPRECHEN WIE DIE ÜBERGABE BEI EINEM GEMEINEN.
10GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wieso erfolgt das Eigentumsrecht des Höchsten durch das [Kauf]geld? Wenn der Schatzmeister das Geld für ein Vieh gezahlt hat, so hat er es erworben, selbst wenn das Vieh sich am Ende der Welt befindet. Ein Gemeiner aber erwirbt es erst dann, wenn er es an sich gezogen hat.
11Wieso gleicht das Sprechen dem Höchsten gegenüber der Übergabe bei einem Gemeinen? Wenn jemand gesagt hat: dieses Rind sei ein Brandopfer, dieses Haus sei geheiligt, so hat [das Heiligtum] es geeignet, selbst wenn es sich am Ende der Welt befindet; ein Gemeiner aber erwirbt es nicht eher,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.