Kidduschin — Blatt 29b

1daß, wenn nur fünf Sela͑ vorhanden sind, er seinem Sohne vorgehe, weil das ihn selbst betreffende Gebot bevorzugter ist, sie streiten nur über den Fall, wenn für fünf veräußerte Güter und für fünf freie vorhanden sind.

2R. Jehuda ist der Ansicht, das in der Tora genannte Darlehen gleicht dem Darlehen auf einen Schuldschein, somit löse er mit den fünf seinen Sohn aus, und für ihn fordere der Priester die fünf veräußerten ein;

3die Rabbanan aber sind der Ansicht, das in der Tora genannte Darlehen gleiche nicht dem Darlehen auf einen Schuldschein, daher ist das ihn selbst betreffende Gebot bevorzugter.

4Die Rabbanan lehrten: Wenn er seinen Sohn auszulösen und zur Wallfahrt zu gehen hat, so löse er zuerst seinen Sohn aus und gehe nachher zur Wallfahrt. R. Jehuda sagt, zuerst gehe er zur Wallfahrt und nachher löse er seinen Sohn aus, denn das eine ist ein vorübergehendes Gebot und das andere ist kein vorübergehendes Gebot. –

5Allerdings gibt R. Jehuda seinen Grund an, was aber ist der Grund der Rabbanan? – In der Schrift heißt es [zuerst]: jeden Erstgeborenen deiner Söhne sollst da auslösen, und erst nachher: du sollst nicht leer vor mir erscheinen .

6Die Rabbanan lehrten: Woher, daß er, wenn er fünf Söhne von fünf Frauen hat, sie alle auslösen müsse? Es heißt: jeden Erstgeborenen deiner Söhne sollst du auslösen. – Selbstverständlich, die Schrift hat es ja von der Öffnung des Muttermundes abhängig gemacht!? –

7Man könnte glauben, man folgere durch [das Wort] Erstgeburt von der Erbschaft, wie da der erste der Manneskraft, ebenso auch hierbei der erste der Manneskraft, so lehrt er uns.

8«Die Tora zu lehren.» Woher dies? – Es heißt: ihr sollt sie eure Söhne lehren. Hat sein Vater sie ihn nicht gelehrt, so muß er selber sie lernen, denn es heißt: ihr sollt lernen . –

9Woher, daß sie dazu nicht verpflichtet ist? – Es heißt: ihr sollt lehren, [und man lese:] ihr sollt lernen; wer zu lernen verpflichtet ist, ist auch zu lehren verpflichtet, und wer zu lernen nicht verpflichtet ist, ist auch zu lehren nicht verpflichtet. –

10Woher, daß sie nicht zu lernen verpflichtet ist? – Es heißt: ihr sollt lehren, [und man lese:] ihr sollt lernen; wen andere lehren müssen, muß auch lernen, und den andere nicht lehren müssen, braucht auch nicht zu lernen. – Woher, daß andere sie nicht zu lehren brauchen? – Die Schrift sagt: ihr sollt sie eure Söhne lehren, eure Söhne und nicht eure Töchter.

11Die Rabbanan lehrten: Wenn er zu lernen hat und sein Sohn zu lernen hat, so geht er seinem Sohne vor; R. Jehuda sagt, wenn sein Sohn tüchtig und begabt ist und sein Studium ihm erhalten bleibt, gehe sein Sohn ihm vor. So sandte einst R. Aḥa b. Ja͑qob seinen Sohn R. Ja͑qob zu Abajje, und als er bei seiner Rückkehr sah, daß seine Lehren nicht scharfsinnig waren, sprach er zu ihm: Ich bin bevorzugter als du; bleib du daheim und ich will hingehen.

12Im Lehrhause Abajjes war ein Dämon, sodaß, wenn sogar zwei [Personen], selbst am Tage, hineingingen, sie zu Schaden kamen, und als Abajje hörte, daß er komme, sagte er zu den Leuten, daß niemand ihm Aufnahme gewähre. Er dachte nämlich: es ist wahrscheinlich, daß ihm ein Wunder geschehen werde.

13Hierauf ging jener ins Lehrhaus und übernachtete da. [Der Dämon] erschien ihm dann als Drache mit sieben Köpfen, aber bei jeder Bückung, die jener machte, fiel diesem ein Kopf ab. Am folgenden Tage sprach er zu ihnen: Wäre mir nicht ein Wunder geschehen, so würdet ihr mich in Gefahr gebracht haben.

14Die Rabbanan lehrten: Hat er die Tora zu lernen und eine Frau zu nehmen, so lerne er zuerst die Tora und nachher nehme er eine Frau. Wenn er aber eine Frau nicht entbehren kann, so nehme er eine Frau und lerne nachher die Tora. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist, zuerst nehme man eine Frau und nachher lerne man die Tora.

15R. Joḥanan sagte: Einen Mühlstein auf dem Halse und die Tora lernen!? Sie streiten aber nicht; das eine für uns, das andere für sie.

16R. Ḥisda lobte R. Hamnuna vor R. Hona, daß er ein bedeutender Mann sei. Da sprach er zu ihm: Wenn du ihn triffst, bring ihn zu mir. Als jener hierauf zu ihm kam, sah dieser, daß er kein Sudarium um hatte. Da sprach er zu ihm: Weshalb hast du kein Sudarium um? Jener erwiderte: Ich bin unverheiratet. Da wandte er sein Gesicht von ihm ab und sprach zu ihm: Achte, du siehst mein Gesicht nicht eher, als bis du verheiratet bist.

17R. Hona vertritt hierbei seine Ansicht, denn er sagte, wer zwanzig Jahre alt ist und unverheiratet, lebe in der Sünde. – In der Sünde, wie kommst du darauf!? – Sage vielmehr, in sündhaften Gedanken.

18Raba sagte, und dasselbe wurde in der Schule R. Jišma͑éls gelehrt: Bis zum zwanzigsten Lebensjahre wartet der Heilige, gepriesen sei er, dem Menschen, daß er sich verheiraten werde; hat er das zwanzigste Jahr erreicht und nicht geheiratet, so spricht er: Schwinden möge sein Geist.

19R. Ḥisda sagte: Daß ich meinen Genossen überlegen bin, kommt daher, weil ich mit sechzehn geheiratet habe, und hätte ich mit vierzehn geheiratet,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.