Kidduschin — Blatt 34b
1Dies ist nötig; man könnte glauben, es sei durch [das Wort] fünfzehn, das auch beim Pesaḥfeste gebraucht wird, zu folgern, wie da Frauen verpflichtet sind, ebenso seien sie auch hierbei verpflichtet; daher ist es nötig. –
2Das Erscheinen ist ja ein von einer festgesetzten Zeit bedingtes Gebot, dennoch sind Frauen nur deshalb ausgeschlossen, weil der Allbarmherzige deine Mannschaft geschrieben hat, sonst aber wären sie dazu verpflichtet!? –
3Dies ist nötig, denn man könnte glauben, es sei durch [das Wort] erscheinen, das auch bei der Versammlung gebraucht wird, zu folgern. –
4Weshalb wird dies von den Tephillin gefolgert, zur Befreiung, sollte es doch von der Festfreude gefolgert werden, zur Verpflichtung!? Abajje erwiderte: Die Festfreude der Frau erfolgt durch ihren Mann. –
5Wie ist es hinsichtlich einer Witwe zu erklären!? –
6Bei dem sie weilt. – Sollte es doch von der Versammlung gefolgert werden!? – Vom Ungesäuerten und von der Versammlung lehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu folgern. –
7Auch von den Tephillin und dem Erscheinen lehren ja zwei Schriftverse dasselbe, demnach sollte von diesen nichts zu folgern sein!? – Beide sind nötig. Würde der Allbarmherzige es nur von den Tephillin und nicht vom Erscheinen geschrieben haben, so könnte man glauben, daß man durch [das Wort] erscheinen, das auch bei der Versammlung gebraucht wird, von dieser folgere.
8Und würde der Allbarmherzige es nur vom Erscheinen und nicht von den Tephillin geschrieben haben, so könnte man glauben, daß man die Tephillin mit der Mezuza vergleiche. Daher ist beides nötig. –
9Demnach ist dies ja auch bei Ungesäuertem und Versammlung nötig!? – Wieso ist beides nötig: allerdings könnte man, wenn der Allbarmherzige es nur von der Versammlung und nicht vom Ungesäuerten geschrieben hätte, glauben, man folgere durch [das Wort] fünfzehn vom Hüttenfeste,
10aber der Allbarmherzige sollte es doch nur vom Ungesäuerten geschrieben haben und nicht von der Versammlung, und man würde gefolgert haben: wenn Kinder dazu verpflichtet sind, um wieviel mehr Frauen. Es sind daher zwei Schriftverse, die dasselbe lehren, von denen nichts zu folgern ist. –
11Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, von solchen sei nichts zu folgern, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es sei zu folgern!?
12Ferner: daß Frauen zu von einer festgesetzten Zeit nicht bedingten Geboten verpflichtet sind, wird ja von der Ehrfurcht gefolgert, wie Frauen hierzu verpflichtet sind, ebenso sind sie auch zu allen von einer festgesetzten Zeit nicht bedingten Geboten verpflichtet; sollte man doch vom Studium der Tora folgern!? –
13Vom Studium der Tora und von der Fortpflanzung lehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu folgern. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.