Kidduschin — Blatt 35a
1Wie ist es aber nach R. Joḥanan b. Beroqa zu erklären, welcher sagt, auf beide beziehe sich der Schriftvers: Gott segnete sie &c. seid fruchtbar und mehret euch!? – Vom Studium der Tora und von der Auslösung des [erstgeborenen] Sohnes lehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu folgern. –
2Sollten doch nach R. Joḥanan b. Beroqa Fortpflanzung und Ehrfurcht als zwei Schriftverse gelten, die dasselbe lehren, von denen nichts zu folgern ist!? – Beide sind nötig. Würde der Allbarmherzige es nur von der Ehrfurcht und nicht von der Fortpflanzung geschrieben haben, so könnte man glauben, das Wort bezwingen, das der Allbarmherzige hierbei gebraucht, besage, daß dies nur vom Manne gelte, dem das Bezwingen eigen ist, nicht aber von der Frau, der das Bezwingen nicht eigen ist.
3Und würde er es nur von der Fortpflanzung und nicht von der Ehrfurcht geschrieben haben, so könnte man glauben, dies gelte nur vom Manne, der in der Ausführung unbehindert ist, die Frau aber, die in der Ausführung nicht unbehindert ist, sei dazu überhaupt nicht verpflichtet. Daher ist beides nötig. –
4Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, von zwei Schriftversen, die dasselbe lehren, sei nichts zu folgern, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es sei wohl zu folgern!? Raba erwiderte: Ein Papunäer weiß dies zu erklären,
5das ist R. Aḥa b. Ja͑qob. Die Schrift sagt: es soll dir ein Merkmal an deiner Hand und eine Erinnerung zwischen deinen Augen sein, damit die Lehre des Herrn in deinem Munde sei; die ganze Tora wird mit den Tephillin verglichen; wie die Tephillin ein von einer festgesetzten Zeit bedingtes Gebot sind, und Frauen davon frei sind, ebenso sind Frauen von allen anderen von einer festgesetzten Zeit bedingten Geboten frei. Ferner sind Frauen, da sie von von einer festgesetzten Zeit bedingten Geboten befreit worden sind, zu von einer festgesetzten Zeit nicht bedingten Geboten verpflichtet. –
6Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, die Tephillin seien ein von einer festgesetzten Zeit bedingtes Gebot, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, die Tephillin seien ein von einer festgesetzten Zeit nicht bedingtes Gebot!? – Derjenige, welcher sagt, die Tephillin seien ein von einer festgesetzten Zeit nicht bedingtes Gebot, ist R. Meír, und er ist der Ansicht, von zwei Schriftversen, die dasselbe lehren, sei nichts zu folgern. –
7Wie ist es aber nach R. Jehuda zu erklären, welcher sagt, von zwei Schriftversen, die dasselbe lehren, sei zu folgern, und die Tephillin seien ein von einer festgesetzten Zeit nicht bedingtes Gebot!? – Ungesäuertes, Festfreude und Versammlung sind drei Schriftverse, die dasselbe lehren, und wenn drei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu folgern.
8ALLE VERBOTE ABER &C. Woher dies? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs, und ebenso wurde es in der Schule R. Jišma͑éls gelehrt: Die Schrift sagt: wenn ein Mann oder eine Frau irgend eine Sünde der Menschen begeht; die Schrift hat damit die Frau dem Manne hinsichtlich aller Strafgesetze der Tora gleichgestellt.
9In der Schule R. Elie͑zers wurde gelehrt: Die Schrift sagt: die du ihnen vorlegen sollst; die Schrift hat damit die Frau dem Manne hinsichtlich aller Zivilgesetze der Tora gleichgestellt. In der Schule Ḥizqijas wurde gelehrt: Die Schrift sagt: und einen Mann oder eine Frau tötet; die Schrift hat damit die Frau dem Manne hinsichtlich aller Todesarten der Tora gleichgestellt.
10Und [all diese Schriftverse] sind nötig. Würde er nur den ersten gelehrt haben, so könnte man glauben, der Allbarmherzige habe sie geschont, damit sie Sühne erlange, das Zivilgesetz aber gelte nur für den Mann, der Handel treibt, nicht aber für die Frau.
11Würde er es nur von diesem gelehrt haben, so könnte man glauben, wegen ihres Unterhaltes, das Gesetz vom Lösegelde aber gelte
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.