Kidduschin — Blatt 36b
1unter heranbringen, sei die Aufnahme des Blutes zu verstehen.
2DAS SPRENGEN. Welches Sprengen ist hier zu verstehen, wenn das der [roten] Kuh, so wird ja bei dieser Eleázar genannt, und wenn das innerhalb zu erfolgende, so wird ja dabei der gesalbte Priester genannt!? – Vielmehr, das Sprengen beim Geflügel[opfer],
3was [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern ist: wenn bei einem Vieh, bei dem die Schlachtung nicht durch einen Priester zu erfolgen braucht, die Sprengung durch einen Priester erfolgen muß, um wieviel mehr muß bei einem Geflügel, bei dem das Abkneifen durch einen Priester erfolgen muß, das Sprengen durch einen solchen erfolgen.
4AUSGENOMMEN DAS SPEISOPFER DER EHEBRUCHSVERDÄCHTIGTEN UND DER NEZIRA. R. Elea͑zar sprach zu seinem Altersgenossen R. Jošija: Du setzt dich nicht hin, bis du mir folgendes erklärt hast. Woher, daß das Speisopfer der Ehebruchsverdächtigten des Schwingens benötigt? – ‘Woher’, bei diesem selbst heißt es ja: er schwinge das Speisopfer!? – Vielmehr, woher, daß das Schwingen durch den Eigentümer erfolgen müsse? –
5Dies ist durch [das Wort] Hand vom Friedensopfer zu folgern; hierbei heißt es: der Priester nehme aus der Hand der Frau, und dort heißt es: seine Hände sollen bringen;
6wie hierbei der Priester, ebenso dort der Priester, und wie dort der Eigentümer, ebenso hier der Eigentümer. Wie erfolgt dies? Der Priester lege seine Hände unter die Hände des Eigentümers und schwinge. –
7Wir wissen dies von der Ehebruchsverdächtigten, woher dies von der Nezira? – Dies ist durch [das Wort] Handfläche von der Ehebruchsverdächtigten zu folgern.
8JEDES GESETZ, DAS MIT DEM [JISRAÉLITISCHEN] LANDE ZUSAMMENHÄNGT, GILT NUR IM LANDE UND DAS NICHT MIT DEM LANDE ZUSAMMENHÄNGT, GILT SOWOHL IM LANDE ALS AUCH AUSSERHALB DES LANDES,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.