Kidduschin — Blatt 41b

1hat er um zehn weniger oder um zehn mehr abgesondert, so ist die Hebe gültig. Woher dies hierbei? Wolltest du sagen, es sei von der Scheidung zu folgern, [so ist zu erwidern:] wohl bei der Scheidung, weil sie Profanes betrifft. – Anders ist es hierbei; die Schrift sagt: auch ihr, und dies schließt den Beauftragten ein. –

2Sollte der Allbarmherzige es nur bei der Hebe geschrieben und man würde es hiervon hinsichtlich jener gefolgert haben!? – Man könnte erwidern: weil es bei dieser auch im Gedanken erfolgen kann. –

3Wir haben gelernt: Wenn eine Gesellschaft, der das Pesaḥopfer abhanden gekommen ist, zu einem sagte, daß er gehe und es für sie suche und schlachte, und er gegangen ist und es gefunden und geschlachtet hat, aber auch jene eines geholt und geschlachtet haben, so esse dieser, wenn seines zuerst geschlachtet worden ist, von seinem und sie essen (und trinken) mit ihm ebenfalls von seinem.

4Woher dies hierbei? Wolltest du sagen, es sei von jenen zu folgern, [so ist ja zu erwidern:] wohl bei jenen, die Opfern gegenüber als profan gelten. –

5Dies ist aus einer Lehre des R. Jehošua͑ b. Qorḥa zu entnehmen, denn dieser sagte: Woher, daß der Beauftragte eines Menschen ihm selber gleiche? Es heißt: die ganze Versammlung der Gemeinde Jisraél schlachte es gegen Abend; schlachtet es denn die ganze Gemeinde, es schlachtet ja nur einer!? Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß der Beauftragte eines Menschen ihm selber gleiche. –

6Sollte der Allbarmherzige es nur bei Opfern geschrieben und man würde hiervon hinsichtlich jener gefolgert haben!? – Man könnte erwidern: wohl bei Opfern, bei denen die meisten Verrichtungen durch Beauftragte erfolgen. –

7Wenn auch eines von einem nicht zu folgern ist, so sollte doch eines von zweien gefolgert werden!? – Welches sollte gefolgert werden:

8wenn der Allbarmherzige es bei Opfern nicht geschrieben hätte und man es von jenen folgern wollte, [so wäre zu erwidern:] wohl gilt dies von jenen, die Opfern gegenüber als profan gelten. Und wenn der Allbarmherzige es bei der Scheidung nicht geschrieben hätte und man es von jenen folgern wollte, [so wäre zu erwidern:]

9wohl gilt dies von jenen, weil es bei ihnen auch im Gedanken erfolgen kann. –

10Vielmehr, sollte der Allbarmherzige es bei der Hebe nicht geschrieben haben, und man würde es von jenen gefolgert haben!? – Dem ist auch so. – Wozu heißt es demnach auch ihr!? – Dies ist wegen einer Lehre R. Jannajs nötig, denn R. Jannaj sagte: Wie ihr Bundesgenossen seid, ebenso müssen auch eure Beauftragten Bundesgenossen sein. –

11Wozu ist hierfür ein Schriftvers nötig, dies geht ja hervor aus einer Lehre des R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans!? R. Hija b. Abba sagte nämlich im Namen R. Joḥanans, ein Sklave könne nicht Beauftragter sein, für eine Frau den Scheidebrief aus der Hand ihres Ehemannes zu empfangen, weil er [im Gesetze] von der Scheidung und der Antrauung nicht einbegriffen ist. –

12Dies ist nötig; man könnte glauben, nur ein Sklave [nicht], da er bei der Erlaubtmachung überhaupt ausscheidet, wohl aber sei ein Nichtjude [bei der Hebe] als Beauftragter zulässig, da er sie für sich selber entrichten kann, denn wir haben gelernt, wenn ein Nichtjude oder ein Samaritaner die Hebe entrichtet hat, sei es gültig, so lehrt er uns. –

13Wozu heißt es auch ihr nach R. Šimo͑n, der davon befreit!? Wir haben nämlich gelernt: Die Hebe eines Nichtjuden erwirkt Bemischung und man ist wegen dieser zum Fünftel verpflichtet; R. Šimo͑n befreit davon. –

14Dies ist nötig; da der Meister gesagt hat: ihr, nicht aber Quotenpächter, nicht aber Gesellschafter, ihr, nicht aber ein Vormund, ihr, nicht aber von Fremdem, so könnte man auch deduzieren: ihr, nicht aber ein Beauftragter, so lehrt er uns. –

15Einleuchtend ist dies nach R. Jehošua͑ b. Qorḥa, woher dies aber nach R. Jonathan, der diesen Schriftvers für eine andere Auslegung verwendet!? Es wird nämlich gelehrt: R. Jonathan sagte: Woher, daß ganz Jisraél der Pflicht

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.