Kidduschin — Blatt 46a
1Die Worte des Schülers sind einleuchtend. Raba sagte: Folgendes ist der Grund R. Honas: weil es bei ihr bei Lebzeiten ihres Vaters wie bei einer Waise erfolgt ist.
2Es wurde gelehrt: Wenn eine Minderjährige ohne Wissen ihres Vaters angetraut worden ist, so können, wie Rabh sagt, sowohl sie als auch ihr Vater zurücktreten, und wie R. Asi sagt, nur ihr Vater und nicht sie. R. Hona wandte gegen R. Asi ein, und manche sagen, Hija b. Rabh gegen R. Asi: Wenn weigern weigert sich ihr Vater; ich weiß dies von ihrem Vater, woher dies von ihr selbst? Es heißt: weigern weigert sich, in jedem Falle!?
3Rabh sprach zu ihnen: Beruft euch nicht auf etwas Unrichtiges. Er könnte euch erwidern: wenn er sie nicht zur Ehelichung verführt hat. – Ist denn, wenn er sie nicht zur Ehelichung verführt hat, diesbezüglich ein Schriftvers nötig!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Dieser lehrt, daß er dennoch die Buße zahlen müsse, wie bei der Verführten.
4R. Joseph sprach zu ihm: Dem ist auch so, denn es wird gelehrt: So statte er sie sich zur Frau aus, sie muß von ihm angetraut werden. Wozu ist, wenn er sie zur Ehelichung verführt hat, die Antrauung nötig!? Dieser erwiderte: Sie benötigt der Antrauung mit Wissen ihres Vaters.
5WENN JEMAND ZU EINER FRAU SAGT: SEI MIR MIT DIESER DATTEL ANGETRAUT. SEI MIR MIT DIESER ANGETRAUT, SO IST SIE IHM, WENN EINE VON DIESEN EINE PERUṬA WERT IST, ANGETRAUT, WENN ABER NICHT, NICHT ANGETRAUT. [SAGT ER:] MIT DIESER UND MIT DIESER UND MIT DIESER, SO IST SIE IHM, WENN ALLE ZUSAMMEN EINE PERUṬA WERT SIND, ANGETRAUT, WENN ABER NICHT, NICHT ANGETRAUT. WENN SIE INZWISCHEN JEDE EINZELN AUFISST, SO IST SIE IHM NUR DANN ANGETRAUT, WENN EINE VON DIESEN EINE PERUṬA WERT IST.
6GEMARA. Wer ist der Autor, der lehrt, daß dies nur von dem Falle gilt, wenn er zweimal ‘sei mir angetraut’ gesagt hat? Rabba erwiderte: Es ist R. Šimo͑n, welcher sagt, nur wenn er den Schwur bei jedem besonders gesprochen hat.
7[SAGT ER:] MIT DIESER UND MIT DIESER UND MIT DIESER, SO IST SIE, WENN ALLE ZUSAMMEN EINE PERUṬTA WERT SIND &C. Worauf bezieht sich dies: wenn auf den Anfangsatz, so gilt dies ja nicht nur dann, wenn sie sie auf ißt, sondern auch, wenn sie sie liegen läßt, denn er sagte ja: sei mir mit dieser angetraut, und wenn auf den Schlußsatz,
8und dies auch von der ersten gilt, so ist es ja ein Darlehen!? R. Joḥanan erwiderte: Da ist ein Tisch, da ist Fleisch und da ist ein Messer, und wir haben nichts, womit zu essen.
9Rabh und Šemuél erklärten beide: Tatsächlich bezieht es sich auf den Anfangsatz, und jener Fall ist selbstverständlich; selbstverständlich gilt dies, wenn sie sie liegen läßt, nur von dem Falle, wenn eine eine Peruṭa wert ist, sonst aber nicht; man könnte aber glauben, daß, wenn sie sie aufißt und sich sofort in den Genuß setzt, sie ihm ihre Person zueigne, so lehrt er uns.
10R. Ami erwiderte: Tatsächlich bezieht es sich auf den Schlußsatz, und unter ‘eine’, die eine Peruṭa wert sein muß, ist zu verstehen, die letzte müsse eine Peruṭa wert sein.
11Raba sagte: Aus der Erklärung R. Amis ist dreierlei zu entnehmen. Es ist zu entnehmen, wenn jemand [sich eine Frau] mit einem Darlehen antraut, sei sie ihm nicht angetraut; es ist zu entnehmen, wenn er sie sich mit einem Darlehen und einer Peruṭa antraut, rechne sie mit der Peruṭa,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.