Kidduschin — Blatt 47a
1Dies nur, wenn er zu ihr sagt: mit dieser und mit dieser und mit dieser, wenn er aber sagt: mit diesen, so ist sie ihm angetraut, auch wenn sie sie einzeln aufißt, denn sie aß ja ihres.
2Übereinstimmend mit Raba wird gelehrt: [Sagt er:] sei mir angetraut mit der Eichel, mit der Granate, mit der Nuß, oder sagt er zu ihr: sei mir mit diesen angetraut, so ist sie ihm, wenn sie zusammen eine Peruṭa wert sind, angetraut, wenn aber nicht, nicht angetraut; [sagt er:] mit dieser und mit dieser und mit dieser, so ist sie ihm, wenn sie zusammen eine Peruṭa wert sind, angetraut, wenn aber nicht, nicht angetraut. [Wenn er aber sagt:] mit dieser, und sie sie nimmt und aufißt, mit dieser, und sie sie nimmt und aufißt, noch mit dieser, noch mit dieser, so ist sie ihm nur dann angetraut, wenn eine von diesen eine Peruṭa wert ist.
3Von welchem Falle wird hier von Eichel, Granate und Nuß gesprochen; sagte er: entweder mit der Eichel oder mit der Granate oder mit der Nuß, wieso ist sie, wenn sie zusammen eine Peruṭa wert sind, ihm angetraut, er sagte ja oder
4Dies ist eine Erklärung: sei mir angetraut mit der Eichel, mit der Granate, mit der Nuß, wenn er nämlich sagt: sei mir mit diesen angetraut.
5Im Schlußsatze lehrt er, daß, wenn er ‘mit diesen’ [sagt], und sie sie nimmt und auf ißt, sie ihm, wenn eine von diesen eine Peruṭa wert ist, angetraut, wenn aber nicht, nicht angetraut sei;
6dagegen: aber unterscheidet er im Anfangsatze nicht zwischen essen und zurücklegen. Somit ist hieraus zu entnehmen, daß, wenn er zu ihr ‘mit diesen’ gesagt hat, sie ihres esse. Schließe hieraus. –
7Allerdings ist nach demjenigen, welcher sagt, dies beziehe sich auf den Schlußsatz, und unter ‘eine’, die eine Peruṭa wert sein muß, sei zu verstehen, die letzte müsse eine Peruṭa wert sein, auch hier zu erklären, die letzte müsse eine Peruṭa wert sein,
8nach Rabh und Šemuél aber, die beide erklären, dies beziehe sich auf den Anfangsatz, und es sei nur hinsichtlich des Aufessens zu lehren nötig, [ist ja einzuwenden:] hier wird es ja von der Zusammenfassung und nicht von der Teilung gelehrt!? –
9Hier ist die Ansicht Rabbis vertreten, welcher sagt, einerlei ob er ‘Olive, Olive’ oder ‘Olive und Olive’ gesagt hat, sei es eine Teilung.
10Rabh sagte: Wenn jemand [sich eine Frau] mit einem Darlehen antraut, so ist sie ihm nicht angetraut, weil ein Darlehen zur Verausgabung bestimmt ist. Es wäre anzunehmen, daß hierüber folgende Tannaim streiten: Wenn jemand [sich eine Frau] mit einem Darlehen antraut, so ist sie ihm nicht angetraut; manche sagen, sie sei ihm angetraut. Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: einer ist der Ansicht, ein Darlehen sei zur Verausgabung bestimmt, und einer ist der Ansicht, ein Darlehen sei nicht zur Verausgabung bestimmt. –
11Wie ist nach deiner Auffassung der Schlußsatz zu erklären: sie stimmen hinsichtlich des Kaufes überein, daß er es erworben habe. Womit hat er, wenn du sagst, ein Darlehen sei zur Verausgabung bestimmt, es erworben!?
12R. Naḥman sagte: Unser Genosse Hona bezieht dies auf einen ganz anderen Fall. Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er zu ihr gesagt hat: sei mir mit der Mine angetraut, und es sich ergibt, daß von der Mine ein Denar fehlt; einer ist der Ansicht, es sei ihr genant, ihn zu mahnen, und einer ist der Ansicht, es sei ihr nicht genant, ihn zu mahnen. –
13R. Elea͑zar sagte, wenn [er zu ihr gesagt hat:] sei mir mit einer Mine angetraut, und ihr einen Denar gegeben hat, sei sie ihm angetraut, und er ergänze [den Betrag]; demnach lehrte er etwas, worüber Tannaím [streiten]!? – Ich will dir sagen, wenn von der Mine ein Denar fehlt, so ist es ihr genant, ihn zu mahnen, wenn aber von der Mine neunundneunzig fehlen, so ist es ihr nicht genant, ihn zu mahnen.
14Man wandte ein: Wenn jemand zu einer Frau gesagt hat: sei mir angetraut mit dem Depositum, das ich bei dir habe, und sie hingeht und findet, daß es gestohlen worden oder abhanden gekommen ist, so ist sie ihm, falls im Werte einer Peruṭa zurückgeblieben ist, angetraut, und falls nicht, nicht angetraut; wenn aber mit einem Darlehen, so ist sie ihm angetraut, auch wenn im Werte einer Peruṭa nicht zurückgeblieben ist. R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt im Namen R. Meírs, das Darlehen
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.