Kidduschin — Blatt 4a
1Das eine Ausgehen gleicht ja nicht dem anderen Ausgehen:
2aus der Gewalt des Herrn geht sie vollständig aus, während hierbei noch die Übergabe zum Brautgemache fehlt!? – Immerhin kommt sie hinsichtlich der Auflösung von Gelübden aus seiner Gewalt, denn wir haben gelernt, Gelübde der Verlobten können nur von ihrem Vater und ihrem Manne [zusammen] aufgelöst werden. –
3Deutet denn [der Schriftvers:] so gehe sie umsonst aus, hierauf, er deutet ja auf folgende Lehre!? Es wird nämlich gelehrt: So gehe sie umsonst aus, im Alter der Mannbarkeit; ohne Geld, im Mädchenalter.
4Rabina erwiderte: Die Schrift könnte ja sagen: én [ohne] Geld, wenn es aber éjn heißt, so besagt dies auch, daß nur dieser Herr kein Geld erhalte, wohl aber erhalte es ein anderer Herr, nämlich der Vater. –
5Woher, daß man so auslege? – Es wird gelehrt: Und Kinder hat sie nicht;
6ich weiß dies nur von Kindern, woher dies von Kindeskindern? Es heißt: Kinder hat sie nicht, nichts hat sie. Ich weiß dies nur von makellosen Kindern, woher dies von bemakelten Kindern!? Es heißt: und Kinder hat sie nicht, nichts hat sie. –
7Hiervon hast du ja hinsichtlich der Kindeskinder gefolgert!? – Hinsichtlich der Kindeskinder ist kein Schriftvers nötig, da Kindeskinder als Kinder gelten; nötig ist ein Schriftvers nur hinsichtlich bemakelter Kinder. –
8Woher entnimmt dieser Autor selber eine solche Folgerung? – Ich will dir sagen; es heißt: Bilea͑m will nicht [meén], mein Schwager will nicht [meén], ohne Jod, hier aber wird es mit Jod geschrieben, wohl zur Auslegung.
9Die Schrift muß es sowohl von ihrer Antrauung lehren, daß sie ihrem Vater gehöre, als auch von ihrer Händearbeit, daß sie ihrem Vater gehöre. Würde der Allbarmherzige es nur von ihrer Antrauung geschrieben haben, daß sie ihrem Vater gehöre, so könnte man glauben, weil sie dabei keine Mühe hatte, ihre Händearbeit aber, bei der sie Mühe hatte, gehöre ihr.
10Und würde er es nur von ihrer Händearbeit gelehrt haben, so könnte man glauben, weil sie dafür ernährt wird, ihre Antrauung aber, die ihr von anderwärts zufällt, gehöre ihr. Daher ist beides nötig.
11Der Text. So gehe sie umsonst aus, im Alter der Mannbarkeit; ohne Geld, im Mädchenalter. Sollte der Allbarmherzige es nur vom Mädchenalter geschrieben haben und nicht vom Alter der Mannbarkeit!?
12Rabba erwiderte: Er lehrt das eine wegen des anderen,
13wie dies auch bei Beisaß und Mietling der Fall ist. Es wird gelehrt: Beisaß, das ist der lebenslänglich Gekaufte, Mietling, das ist der auf Jahre Gekaufte.
14Sollte es doch nur vom Beisaß und nicht vom Mietling gesagt werden, und ich würde gefolgert haben: wenn der lebenslänglich Gekaufte davon nicht essen darf, um wieviel weniger der auf Jahre Gekaufte!?
15Wenn dem so wäre, würde man gesagt haben, unter Beisaß sei der auf Jahre Gekaufte zu verstehen, während der lebenslänglich Gekaufte davon essen dürfe; daher heißt es Mietling, das lehrt, daß auch der Beisaß, obgleich lebenslänglich gekauft, davon nicht essen dürfe.
16Abajje sprach zu ihm: Es ist ja nicht gleich; da handelt es sich um zwei verschiedene Personen, und obgleich der Allbarmherzige schreiben könnte, der angebohrte Beisaß dürfe nicht essen, so nannte er dennoch den anderen, hinsichtlich dessen dies [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern wäre, denn die Schrift bemüht sich, auch das zu schreiben,
17was [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern wäre, hierbei aber handelt es sich um dieselbe Person, und wenn sie schon im Mädchenalter frei ausgeht, wieso befindet sie sich bei ihm noch im Alter der Mannbarkeit!?
18Vielmehr, erklärte Abajje, dies ist wegen der mannbaren Zwitterhaften nötig;
19man könnte glauben, durch das Mädchenalter gehe sie frei aus, nicht aber durch das Alter der Mannbarkeit, so lehrt er uns.
20Mar, Sohn des R. Aši, wandte ein: Es ist ja [ein Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn die Pubertätszeichen, die sie nicht aus der Gewalt des Vaters bringen, sie aus der Gewalt ihres Herrn bringen, um wieviel mehr bringt sie das Mannbarkeitsalter, daß sie aus der Gewalt des Vaters bringt, aus der Gewalt des Herrn!?
21Vielmehr, erklärte Mar, Sohn des R. Aši, dies ist wegen des Verkaufes einer Zwitterhaften nötig; man könnte glauben, bei der, die Pubertätszeichen bekommt, gebe es einen Verkauf, bei dieser aber, die keine Pubertätszeichen bekommt, gebe es keinen Verkauf,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.