Kidduschin — Blatt 55b

1R. Joḥanan staunte darüber: sagt man denn zu einem: auf und sündige, damit du gewinnest!? Vielmehr, erklärte R. Joḥanan, warte er, bis es ein Gebrechen bekommt, sodann bringe er zwei Tiere unter Vereinbarung dar.

2«Wenn ein Männchen, ein Brandopfer.» Vielleicht ist es ein Dankopfer!? — Er bringe auch ein Dankopfer dar. — Zu diesem sind ja die Brote erforderlich!? — Er bringe auch Brote dar. —

3Vielleicht ist es ein Schuldopfer!? — Wenn es einjährig ist, und als Schuldopfer ist ein zweijähriges erforderlich. — Vielleicht ist es das Schuldopfer eines Aussätzigen oder das Schuldopfer eines Nazirs!? — Solche sind selten. —

4Vielleicht ist es ein Pesaḥopfer!? — Mit einem Pesaḥopfer ist man zur festgesetzten Zeit behutsam, und außerhalb dieser Zeit gilt es als Heilsopfer. —

5Vielleicht ist es ein Erstgeborenes oder Zehnt!? — Dies ist insofern von Bedeutung, indem sie gebrechenbehaftet gegessen werden dürfen, und auch jene dürfen gebrechenbehaftet gegessen werden.

6«Wenn ein Weibchen, ein Heilsopfer.» Vielleicht ist es ein Dankopfer. — Er bringe auch ein Dankopfer dar. — Zu diesem sind ja die Brote erforderlich!? — Er bringe auch die Brote dar. —

7Vielleicht ist es ein Sündopfer!? — Wenn es zweijährig ist, und als Sündopfer ist ein ein jähriges erforderlich. — Vielleicht ist es ein Sündopfer, das über ein Jahr alt geworden ist!? — Solches ist selten. —

8Wie ist es, wenn ein einjähriges gefunden worden ist? — Es wird gelehrt: Ḥananja b. Ḥakhinaj sagte: eine einjährige Ziege als Sündopfer. — Als Sündopfer, wie kommst du darauf!? Vielmehr, erklärte Abajje, gleich einem Sündopfer; man sperre sie in den Stall und lasse sie von selbst verenden.

9Die Rabbanan lehrten: Man darf für Geld vom zweiten Zehnten kein Vieh kaufen;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.