Kidduschin — Blatt 56a
1hat man gekauft, so muß man, wenn versehentlich, das Geld zurück auf seinen Platz tun, und wenn vorsätzlich, [das Vieh] nach dem Orte bringen und es da verzehren. R. Jehuda sagte: Dies nur in dem Falle, wenn man es gekauft hat in der Absicht, es als Heilsopfer [darzubringen], wenn man aber beabsichtigt hat, Geld vom zweiten Zehnten für Profanes auszugeben, so muß man, ob versehentlich oder vorsätzlich, das Geld zurück auf seinen Platz tun. —
2Wir haben ja aber gelernt, R. Jehuda sagt, vorsätzlich habe er sie sich angetraut!? R. Elea͑zar erwiderte: Eine Frau weiß, daß durch sie das Geld vom zweiten Zehnten nicht ausgeweiht werde; sie geht nach Jerušalem hin und verzehrt es da.
3R. Jirmeja wandte ein: Jeder weiß ja auch, daß durch unreines Vieh, Sklaven und Grundstücke das Geld vom zweiten Zehnten nicht ausgeweiht werde, dennoch haben wir gelernt, man dürfe für Geld vom zweiten Zehnten, auch in Jerušalem nicht unreines Vieh, Sklaven oder Grundstücke kaufen, und wenn man gekauft hat, müsse man den entsprechenden Betrag verzehren!? —
4Vielmehr, hier wird von einer gelehrten Frau gesprochen, die es weiß.
5Der Meister sagte: Wenn er gekauft hat, den entsprechenden Betrag verzehren. Weshalb denn, man sollte doch, wie in jenem Falle, das Geld zurück auf seinen Platz tun!?
6Šemuél erwiderte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.