Kidduschin — Blatt 57a

1Er verwendet das eth nicht zur Schriftforschung. Es wird nämlich gelehrt: Šimo͑n I͑msoni, manche sagen, Neḥemja I͑msoni, interpretierte sämtliche eth in der Tora, als er aber herankam [zum Schriftverse:] den [eth] Herrn, deinen Gott, sollst du fürchten, zog er sich zurück.

2Da sprachen seine Schüler zu ihm: Meister, was soll aus all den Forschungen werden, die du aus eth eruiert hast!? Dieser erwiderte: Wie ich einen Lohn für die Forschung zu erwarten hätte, ebenso habe ich einen Lohn zu erwarten für die Zurückziehung. Als aber R. A͑qiba kam, lehrte er: Den Herrn, deinen Gott, sollst da fürchten, dies schließt die Schriftgelehrten ein.

3DEM GENICKBROCHENEN KALBE. Woher dies? — In der Schule R. Jannajs sagten sie: Bei diesem wird [das Wort] Sühne gebraucht, wie bei den Opfern.

4DEN VÖGELN DES AUSSÄTZIGEN. Woher dies? — In der Schule R. Jišma͑éls wird gelehrt: Es gibt tauglichmachende [Opfer] und sühnende innerhalb und es gibt tauglichmachende und sühnende außerhalb,

5wie bei den tauglichmachenden und sühnenden innerhalb die tauglichmachenden den sühnenden gleichen, ebenso gleichen bei den tauglichmachenden und sühnenden außerhalb die tauglichmachenden den sühnenden.

6Es wurde gelehrt: Wann werden die Vögel des Aussätzigen verboten? — R. Joḥanan sagt, vom Schlachten ab, Reš Laqiš sagt, vom Nehmen ab. R. Joḥanan sagt, vom Schlachten ab, weil sie durch das Schlachten verboten werden. Reš Laqiš sagt, vom Nehmen ab, weil dies durch [das Wort] nehmen vom genickbrochenen Kalbe zu folgern ist. —

7Wann wird es das genickbrochene Kalb selbst? R. Jannaj erwiderte: Ich hörte diesbezüglich eine Zeitgrenze, habe sie aber vergessen; die Genossen meinen jedoch, das Hinabbringen zum Felstale mache es verboten. — Demnach sollten doch, wie das genickbrochene Kalb nicht schon beim Nehmen verboten wird, auch die Vögel des Aussätzigen nicht schon dann verboten werden!? — Es ist nicht gleich; bei jenem gibt es eine andere Zeitgrenze, aber gibt es etwa bei diesen eine andere Zeitgrenze!?

8R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein: Jeden reinen Vogel dürft ihr essen, dies schließt den fortgeflogenen ein; folgende sind es, die ihr von ihnen nicht essen dürft, dies schließt den geschlachteten ein. Wenn man sagt, er sei schon lebend verboten, so ist er es ja nach dem Schlachten selbstverständlich!? — Man könnte glauben, bei diesen verhalte es sich wie bei den Opfertieren, die lebend verboten sind und durch das Schlachten erlaubt werden, so lehrt er uns.

9Er wandte gegen ihn ein: Wenn er nach dem Schlachten totverletzt befunden wird, so nehme man für den anderen ein anderes Paarstück, und der erste ist zur Nutznießung erlaubt. Wieso ist der erste, wenn man sagt, er sei schon lebend verboten, zur Nutznießung erlaubt!? Dieser erwiderte: Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er an den Eingeweiden totverletzt befunden wurde, sodaß er überhaupt nicht heilig war.

10Er wandte gegen ihn ein: Hat man ihn ohne Ysop, ohne Zedernholz und ohne Karmesinwolle geschlachtet, so ist er, wie R. Ja͑qob sagt, da er zu Gebotszwecken bestimmt worden ist, verboten, und wie R. Šimo͑n sagt, da er nicht nach Vorschrift geschlachtet worden ist, erlaubt.

11Ihr Streit besteht nur darin, indem einer der Ansicht ist, die ungültige Schlachtung gelte als Schlachtung, und der andere der Ansicht ist, die ungültige Schlachtung gelte nicht als Schlachtung, alle aber stimmen überein, daß er lebend nicht verboten sei!? —

12Hierüber streiten Tannaím, denn in der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Es gibt tauglichmachende [Opfer] und sühnende innerhalb und es gibt tauglichmachende und sühnende außerhalb,

13wie bei den tauglichmachenden und sühnenden innerhalb die tauglichmachenden den sühnenden gleichen, ebenso gleichen beim tauglichmachenden und sühnenden außerhalb die tauglichmachenden den sühnenden.

14Der Text. Jeden reinen Vogel dürft ihr essen, dies schließt den fortgeflogenen ein, folgende sind es, die ihr von ihnen nicht essen dürft, dies schließt den geschlachteten ein. Vielleicht entgegengesetzt!?

15R. Joḥanan erwiderte im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj: Wir finden nicht, daß Lebendes verboten wäre. R. Šemuél b. R. Jiçḥaq wandte ein: Etwa nicht,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.