Kidduschin — Blatt 57b

1das Abgesonderte und das Angebetete sind ja lebend verboten!? — Sie sind nur für Gott verboten, für Gemeine aber erlaubt.

2R. Jirmeja wandte ein: Das vor Zeugen aktiv oder passiv zur Bestialität verwandte [Vieh] ist ja lebend verboten!? Vielmehr, erwiderte R. Joḥanan im Namen des R, Šimo͑n b. Joḥaj: Meistens finden wir nicht, daß sie lebend verboten wären.

3In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Die Schrift sagt: er lasse ihn fliegen &c. auf das Feld, gleich dem Felde; wie das Feld erlaubt ist, ebenso ist auch dieser erlaubt. — Ist denn [das Wort] Feld hierfür zu verwenden, es ist ja für folgende Lehre nötig!? Feld, er darf ihn nicht, wenn er sich in Japho befindet, nach dem Meer schleudern, wenn er sich in Gebet befindet, nach der Wüste schleudern, oder wenn er sich außerhalb der Stadt befindet, in die Stadt schleudern; vielmehr muß er, wenn er sich in der Stadt befindet, ihn über die Mauer schleudern.

4Und jener!? — Die Schrift sollte Feld sagen, wenn es aber das Feld heißt, so ist hieraus beides zu entnehmen.

5Raba erwiderte: Die Tora hat das Fliegenlassen nicht zum Verstoße angeordnet.

6DEM HAARE DES NAZIRS. Woher dies? Die Schrift sagt: heilig soll er sein, er soll das Kopfhaar frei wachsen lassen, sein [Haarwuchs ist heilig. —

7Demnach sollte doch, wie das Geheiligte den Erlös erfaßt und profan wird, auch das Haar des Nazirs den Erlös erfassen und profan werden!? — Wir lesen ja nicht Heiliger, sondern heilig.

8DEM ERSTGEBORENEN DES ESELS. Es wäre anzunehmen, daß unsere Mišna nicht die Ansicht R. Šimo͑ns vertritt, denn es wird gelehrt, das Erstgeborene des Esels sei, wie R. Jehuda sagt, zur Nutznießung verboten, und nach R. Šimo͑n erlaubt!? R. Naḥman erwiderte im Namen des Rabba b. Abuha: Nach dem Genickbrechen, nach aller Ansicht.

9FLEISCH MIT MILCH. Woher dies? — In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Es heißt dreimal: du sollst kein Böckchen mit der Milch seiner Mutter kochen, einmal [deutet es] auf das Verbot des Essens, einmal auf das Verbot der Nutznießung und einmal auf das Verbot des Kochens. —

10Unsere Mišna vertritt nicht die Ansicht des Autors der folgenden Lehre: R.Šimo͑n b. Jehuda sagte: Fleisch mit Milch ist zum Essen verboten und zur Nutznießung erlaubt, denn es heißt: denn du bist ein heiliges Volk dem Herrn deinem Gott, du sollst kein Böckchen mit der Milch seiner Mutter kochen, und dort heißt es: heilige Leute sollt ihr mir sein; wie es dort zum Essen verboten und zur Nutznießung erlaubt ist, ebenso ist es auch hierbei zum Essen verboten und zur Nutznießung erlaubt.

11IM TEMEPLHOFE GESCHLACHTETEM PROFANEM. Woher dies? R. Joḥanan erwiderte im Namen R. Meírs: Die Tora sagt: schlachte meines bei mir und deines bei dir; wie meines bei dir verboten ist, ebenso ist deines bei mir verboten. —

12Demnach sollte doch, wie meines bei dir mit der Ausrottung bestraft wird, auch deines bei mir mit der Ausrottung bestraft werden!? — Die Schrift sagt: und zum Eingange des Offenbarungszeltes nicht hinbringt, es als Opfer für den Herrn darzubringen &c., so soll ausgerottet werden; wegen eines Opfers wird man mit der Ausrottung bestraft, wegen des im Tempelhofe geschlachteten Profanen wird man nicht mit der Ausrottung bestraft. —

13Es ist ja zu erwidern: wohl gilt dies von meinem bei dir, weil es mit der Ausrottung bestraft wird!?

14Vielmehr, erklärte Abajje, ist es aus folgendem zu entnehmen. Es heißt: er schlachte es, er schlachte es, er schlachte es, überflüssigerweise drei Schriftverse; wozu dies?

15Es heißt: wenn der Ort dir zu weit ist &c., so schlachte, fern vom Orte darfst du schlachten, nahe dem Orte darfst du nicht schlachten, ausgenommen ist das Schlachten von Profanem im Tempelhofe.

16Ich weiß dies nur von Gebrechenfreien, die zur Opferung geeignet sind, woher, daß auch Gebrechenbehaftete einbegriffen sind? Ich schließe Gebrechenbehaftete ein, da sie zur tauglichen Art gehören. Woher, daß auch das Wild einbegriffen ist? Ich schließe das Wild ein, da es gleich dem Vieh des Schlachtens benötigt. Woher, daß auch das Geflügel einbegriffen ist? Es heißt: er schlachte es, er schlachte es.

17Man könnte glauben, man dürfe nicht schlachten, wenn man aber geschlachtet hat, sei es erlaubt, so heißt es: wenn dir der Ort zu weit ist &c., so schlachte und iß, was du fern vom Orte schlachtest, darfst du essen, nicht aber darfst du essen, was du nahe dem Orte schlachtest; ausgenommen ist das im Tempelhofe geschlachtete Profane.

18Ich weiß dies nur von Gebrechenfreien,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.