Kidduschin — Blatt 59a
1Weshalb heißt es hier: wenn jemand zu seinem Nächsten gesagt hat, dort aber, wenn jemand zu seinem Beauftragten gesagt hat!? —
2Hier hebt er etwas hervor und dort hebt er etwas hervor. Hier hebt er etwas hervor, denn, wenn er es von einem Beauftragten gelehrt haben würde, so könnte man glauben, nur ein Beauftragter gelte als Betrüger, weil er sich auf ihn verlassen hatte, denn er glaubte er werde seinen Auftrag ausführen, nicht aber gelte sein Nächster als Betrüger, weil er sich auf ihn nicht verlassen hatte.
3Dort hebt er etwas hervor, denn, wenn er es von seinem Nächsten gelehrt haben würde, so könnte man glauben, nur wenn sein Nächster sie ihm in einem anderen Orte angetraut hat, sei sie ihm nicht angetraut, weil er angenommen hatte, er werde sich nicht bemühen, bei einem Beauftragten aber, der sich Mühe gibt, könnte man glauben, er wollte ihm nur einen Hinweis geben, so lehrt er uns.
4Einst ging Rabin der Fromme seinem Sohne eine Frau antrauen und traute sie für sich selbst an. — Es wird ja gelehrt, was er getan hat, sei getan, nur habe er gegen ihn trügerisch gehandelt!? — Sie gaben sie ihm nicht. — Sollte er ihm dies mitgeteilt haben!? — Er dachte, mittlerweile könnte ein anderer kommen und sie sich antrauen.
5Einst gab Rabba b. Bar Ḥana dem Rabh Geld und sagte zu ihm, daß er für ihn jenes Grundstück kaufe. Hierauf ging er hin und kaufte es für sich selbst. — Es wird ja gelehrt, was er getan hat, sei getan, nur habe er gegen ihn trügerisch gehandelt!? — Es war ein Felderkomplex von gewalttätigen Menschen; Rabh erwiesen sie Ehrung, Rabba b. Bar Ḥana erwiesen sie keine Ehrung. — Sollte er ihm dies mitgeteilt haben!? — Er dachte, mittlerweile könnte ein anderer kommen und es kaufen.
6R. Gidel bemühte sich um ein Grundstück, und R. Abba ging hin und kaufte es. Da ging R. Gidel und klagte darüber vor R. Zera, und R. Zera klagte darüber vor R. Jiçḥaq dem Schmied. Dieser sprach zu ihm: Warte bis er am Feste zu uns kommt. Als er kam und dieser ihn traf, sprach er zu ihm: Wenn ein Armer sich um einen Kohlenkuchen bemüht, und jemand kommt und ihn ihm wegnimmt, was ist dieser?
7Jener erwiderte: Er heißt ein Bösewicht. — Weshalb hat der Meister so gehandelt!? Jener erwiderte: Ich wußte es nicht. — So mag der Meister es ihm abtreten. Jener erwiderte: Verkaufen will ich es nicht, denn es ist das erste Grundstück und dies ist nicht glückbringend, wenn er es aber geschenkt haben will, mag er es nehmen.
8R. Gidel aber trat den Besitz nicht an, denn es heißt: wer Geschenke haßt, wird leben, und R. Abba trat ebenfalls den Besitz nicht an, weil R. Gidel sich darum bemüht hatte. Weder trat der eine den Besitz an noch trat der andere den Besitz an, und man nennt es das Grundstück der Gelehrten.
9EBENSO IST, WENN JEMAND ZU EINER FRAU GESAGT HAT: SEI MIR ANGETRAUT &C. Wie ist es, wenn innerhalb der dreißig Tage kein anderer gekommen ist und sie sich angetraut hat? Rabh und Šemuél sagen beide, sie sei ihm angetraut, selbst wenn das Geld verzehrt worden ist,
10denn dieses Geld gleicht weder einem Darlehen noch einem Depositum.
11Einem Depositum gleicht es nicht, denn das Depositum wird im Besitze des Eigentümers verzehrt, während dieses in ihrem Besitze verzehrt worden ist; einem Darlehen gleicht es ebenfalls nicht, denn ein Darlehen wird zur Verausgabung gegeben, dieses aber hat er ihr zur Antrauung gegeben. —
12Wie ist es, wenn kein anderer gekommen ist und sie sich angetraut hat, sie aber zurückgetreten ist? R. Joḥanan sagt, sie könne zurücktreten, denn Worte können Worte aufheben; Reš Laqiš sagt, sie könne nicht zurücktreten, denn Worte können nicht Worte aufheben.
13R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein: Hat er es widerrufen, so ist die Absonderung der Hebe, wenn der Widerruf vorher erfolgt ist, ungültig. Hierbei sind es ja Worte und Worte, und die Worte heben die Worte auf!? — Anders verhält es sich beim Geben des Geldes in die Hand der Frau, da dies einer Handlung gleicht, und Worte können eine Handlung nicht aufheben.
14Er wandte gegen ihn ein: Wenn jemand seiner Frau einen Scheidebrief geschickt hat und den Boten erreicht oder ihm einen Boten nachsendet und zu ihm spricht: der Scheidebrief, den ich dir gegeben habe, sei nichtig, so ist er nichtig. Das Geben des Scheidebriefes in die Hand des Boten gleicht ja dem Geben des Geldes in die Hand der Frau, und er lehrt, sei er nichtig!? —
15Auch da sind es, solange der Scheidebrief nicht in die Hand der Frau gekommen ist, nur Worte und Worte, und Worte können Worte aufheben.
16Reš Laqiš wandte gegen R. Joḥanan ein: Jedes Gerät wird durch die Bestimmung verunreinigungsfähig und nur durch eine ändernde Handlung der Verunreinigungsfähigkeit enthoben. Die Handlung hebt die Handlung und die Bestimmung auf, die Bestimmung hebt weder die Handlung noch die Bestimmung auf.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.