Kidduschin — Blatt 5a
1Woher, daß dies auch durch Urkunde erfolgen kann? Wollte man es durch einen Schluß folgern: wenn das Geld, das nicht hinausbringt, hereinbringt, um wieviel mehr bringt die Urkunde, die hinausbringt, auch herein, so ist zu erwidern:
2wohl gilt dies vom Gelde, durch das man Geheiligtes und den zweiten Zehnten auslösen kann, während man durch Urkunde Geheiligtes und den zweiten Zehnten nicht auslösen kann, denn es heißt: er gebe das Geld und soll es erstehen,
3daher sagt die Schrift: sie gehe fort und sei, das Sein gleicht dem Gehen, wie das Gehen durch Urkunde erfolgt, ebenso erfolgt das Sein durch Urkunde. – Sollte auch das Gehen dem Sein gleichen, wie das Sein durch Geld erfolgt, ebenso auch das Gehen durch Geld?
4Abajje erwiderte: Man würde sagen, das Geld bringe herein und das Geld bringe hinaus; sollte der Verteidiger Ankläger werden!? – Demnach kann man ja auch von der Urkunde sagen, die Urkunde bringe hinaus und die Urkunde bringe herein; sollte der Ankläger Verteidiger werden!? –
5Der Inhalt der einen Urkunde ist ein anderer als der der anderen Urkunde. – Auch beim Gelde ist ja das eine anders als das andere!? – Immerhin ist es die gleiche Münze.
6Raba erwiderte: Die Schrift sagt: er schreibe ihr, sie wird nur durch ein Schriftstück geschieden, nicht aber wird sie durch Geld geschieden. – Vielleicht aber: sie wird nur durch ein Schriftstück geschieden, nicht aber wird sie durch ein Schriftstück angetraut!? – Es heißt ja: sie gehe fort und sei, und es gleicht &c. –
7Was veranlaßt dich dazu!? – Es ist einleuchtend, daß, wenn er von der Scheidung spricht, er die Scheidung ausschließt, aber sollte er denn, wenn er von der Scheidung spricht, die Antrauung ausschließen!? –
8Woher entnimmt R. Jose der Galiläer, der diesen Schriftvers für eine andere Auslegung verwendet, daß sie nicht durch Geld geschieden werden könne!? – Die Schrift sagt: Brief der Trennung, der Brief trennt sie, nicht aber trennt sie etwas anderes. –
9Wofür verwenden die Rabbanan [das Wort] Trennung? – Daß es eine Sache sein müsse, die zwischen ihm und ihr [vollständig] trennt.
10Es wird nämlich gelehrt: [Sagte er:] da hast du deinen Scheidebrief mit der Bedingung, daß du niemals Wein trinkest, oder: mit der Bedingung, daß du niemals in das Haus deines Vaters gehst, so ist dies keine Trennung, wenn aber: dreißig Tage, so ist dies eine Trennung. –
11Und R. Jose der Galiläer!? – Er entnimmt dies aus [dem Worte] Trennung. – Und die Rabbanan!? – Ihnen leuchtet die Auslegung aus [dem Worte] Trennung nicht ein.
12Wenn auch eines von einem nicht zu folgern ist, so sollte doch eines von zweien gefolgert werden!? – Welches sollte gefolgert werden: wenn der Allbarmherzige es von der Urkunde nicht geschrieben hätte und man bezüglich dieser von jenen folgern wollte, so wäre zu erwidern: wohl durch jene, weil sie einen bedeutenden Genuß gewähren.
13Wenn der Allbarmherzige es vom Beischlafe nicht geschrieben hätte und man bezüglich dessen von jenen folgern wollte, so wäre zu erwidern: wohl durch jene, weil die Erwerbung durch sie eine vielfache ist.
14Und wenn der Allbarmherzige es vom Gelde nicht geschrieben hätte und man bezüglich dessen von jenen folgern wollte, so wäre zu erwidern:
15wohl durch jene, da sie auch gegenwillig zur Anwendung kommen. Wolltest du entgegnen, auch das Geld komme gegenwillig zur Anwendung, bei der hebräischen Magd, so ist dies immerhin beim Ehegesetze nicht der Fall.
16R. Hona sagte: [Durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere ist zu folgern, daß durch das Brautgemach eine Aneignung erfolge: wenn durch das Geld, das nicht zum Essen von Hebe berechtigt, eine Aneignung erfolgt, um wieviel mehr erfolgt eine Aneignung durch das Brautgemach, das zum Essen von Hebe berechtigt. –
17Berechtigt denn das Geld nicht zum Essen von Hebe, U͑la sagte ja, daß nach der Tora eine verlobte Jisraélitin Hebe essen dürfe, denn es heißt: wenn ein Priester eine Seele erwirbt, für sein Geld gekauft, und diese ist für sein Geld gekauft,
18nur sagten sie deshalb, daß sie nicht essen dürfe, weil berücksichtigt wird, man könnte ihr im Hause ihres Vaters einen Becher einschenken und sie ihn ihrem Bruder oder ihrer Schwester zu trinken geben!? –
19Vielmehr, man folgere wie folgt: wenn durch das Geld, durch das keine Vollendung erfolgt, eine Aneignung erfolgt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.