Kidduschin — Blatt 5b
1um wieviel mehr erfolgt eine Aneignung durch das Brautgemach, durch das eine Vollendung erfolgt. [Erwidert man:] wohl gilt dies vom Gelde, durch das Geheiligtes und der zweite Zehnt ausgelöst wird, so beweist der Beischlaf
2[das Entgegengesetzte; erwidert man:] wohl gilt dies vom Beischlafe, durch den die Aneignung der Eheschwägerin erfolgt, so beweist das Geld [das Entgegengesetzte]. Die Replikation wiederholt sich nun: die Eigenheit des einen gleicht nicht der Eigenheit des anderen und die Eigenheit des anderen gleicht nicht der Eigenheit des einen; das Gemeinsame bei ihnen ist, daß durch sie anderweitig eine Aneignung erfolgt, und auch hierbei erfolgt durch sie eine Aneignung, somit ist auch das Brautgemach einzuschließen, denn durch dieses erfolgt anderweitig eine Aneignung, und auch hierbei hat durch dieses eine Aneignung zu erfolgen.
3[Erwidert man:] das Gemeinsame bei ihnen ist, daß sie einen bedeutenden Genuß gewähren, so beweist die Urkunde [das Entgegengesetzte; erwidert man:] wohl gilt dies von der Urkunde, durch die eine Jisraélitin geschieden wird, so beweisen Geld und Beischlaf [das Entgegengesetzte].
4Die Replikation wiederholt sich nun: die Eigenheit des einen gleicht nicht der Eigenheit des anderen und die Eigenheit des anderen gleicht nicht der Eigenheit des einen; das Gemeinsame bei ihnen ist, daß durch sie anderweitig eine Aneignung erfolgt, und auch hierbei erfolgt durch sie eine Aneignung, somit ist auch das Brautgemach einzuschließen, denn durch dieses erfolgt anderweitig eine Aneignung, und auch hierbei hat durch dieses eine Aneignung zu erfolgen. –
5Aber das Gemeinsame bei ihnen ist ja, daß sie auch gegenwillig zur Anwendung kommen!? – Und R. Hona!? – Immerhin finden wir nicht, daß es bei der Ehelichung durch Geld gegenwillig erfolgen könne.
6Raba sprach: Dagegen sind zwei Einwände zu erheben: erstens haben wir von drei [Arten] und nicht von vier [Arten] gelernt,
7und zweitens erfolgt ja die Vollendung durch das Brautgemach nur infolge der Antrauung, wieso sollte nun hinsichtlich des Brautgemaches ohne Antrauung vom Brautgemache infolge der Antrauung zu folgern sein!?
8Abajje erwiderte ihm: Gegen deinen Einwand, wir haben es nur von drei und nicht von vier [Arten] gelernt, [ist zu erwidern,] der Autor nenne nur Arten, die ausdrücklich geschrieben sind, nicht aber Arten, die nicht ausdrücklich geschrieben sind;
9und gegen deinen Einwand, die Vollendung durch das Brautgemach erfolge nur infolge der Antrauung, [ist zu erwidern,] dies eben sage R. Hona: wenn durch das Geld, durch das nach dem Gelde keine Vollendung erfolgt, eine Aneignung erfolgt, um wieviel mehr erfolgt sie durch das Brautgemach, durch das nach dem Gelde eine Vollendung erfolgt.
10Die Rabbanan lehrten: Wieso durch Geld? Wenn er ihr Geld oder eine Wertsache gegeben und zu ihr gesagt hat: sei mir angetraut, sei mir angelobt, sei meine Frau, so ist sie ihm angetraut; wenn aber sie es ihm, gegeben und zu ihm gesagt hat: ich bin dir angetraut, ich bin dir angelobt, ich bin deine Frau, so ist sie ihm nicht angetraut.
11R. Papa wandte ein: Nur wenn er gegeben und er gesagt hat, wenn aber er gegeben und sie gesagt hat, so ist sie ihm nicht angetraut; wie ist nun der Schlußsatz zu erklären: wenn aber sie es ihm gegeben und zu ihm gesagt hat, so ist die Antrauung ungültig; nur wenn sie gegeben und sie gesagt hat, wenn aber er gegeben und sie gesagt hat, so ist die Antrauung gültig!? –
12Der Anfangsatz ist entscheidend, den Schlußsatz aber lehrt er unnötig. – Er lehrt also im Schlußsatze, was dem Anfangsatze widerspricht!? –
13Vielmehr, er meint es wie folgt: wenn er gegeben und er gesagt hat, so ist die Antrauung selbstverständlich gültig, wenn aber er gegeben und sie gesagt hat, so ist es ebenso, als würde sie gegeben und sie gesagt haben, und die Antrauung ist ungültig. Wenn du aber willst, sage ich: wenn er gegeben und er gesagt hat, so ist sie ihm angetraut, wenn sie gegeben und sie gesagt hat, so ist sie ihm nicht angetraut, und wenn er gegeben und sie gesagt hat, so ist [die Trauung] zweifelhaft, und rabbanitisch zu berücksichtigen.
14Šemuél sagte: Wenn er ihr Geld oder eine Wertsache zur Antrauung gegeben und zu ihr gesagt hat: sei angetraut, sei angelobt, sei [meine] Frau, so ist sie ihm angetraut; wenn aber: ich bin dein Mann, ich bin dein Herr, ich bin dein Verlobter, so ist hierbei nichts zu berücksichtigen.
15Dasselbe gilt auch von der Scheidung. Wenn er ihr [den Scheidebrief] gegeben und zu ihr gesagt hat: sei fortgeschickt, sei geschieden, sei jedermann erlaubt, so ist sie geschieden; wenn aber: ich bin nicht dein Gatte, ich bin nicht dein Mann, ich bin nicht dein Angetrauter, so ist hierbei nichts zu berücksichtigen.
16R. Papa sprach zu Abajje: Demnach wäre Šemuél der Ansicht, Ansätze, die nichts beweisen, gelten als Ansätze,
17dagegen haben wir gelernt, wenn jemand gesagt hat: ich will sein, sei er Nazir, und auf unseren Einwand, er habe vielleicht gesagt, er wolle im Fasten verweilen, erklärte Šemuél, wenn ein Nazir an ihm vorüberging; nur wenn ein Nazir an ihm vorüberging, sonst aber nicht!? –
18Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er ‘mir’ gesagt hat. – Was lehrt er uns demnach damit!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.