Kidduschin — Blatt 6a
1Er lehrt uns die [Ungültigkeit der] letzteren Formeln; bezüglich der einen heißt es: wenn jemand nimmt, nicht aber, wenn er sich nehmen läßt, und bezüglich der anderen heißt es: er schicke sie fort, nicht aber, wenn er sich fortschicken läßt.
2Die Rabbanan lehrten: [Sagte er:] sei meine Frau, sei meine Verlobte, sei mir angeeignet, so ist sie ihm angetraut; [sagte er:] sei mein, sei in meinem Besitze, gehöre mir, so ist sie ihm angetraut. – Sollte er es doch summarisch lehren!? – Der Autor hörte dies von je drei [Formeln], und er lehrt sie so.
3Sie fragten: Wie ist es, [wenn er gesagt hat: sei] mit mir vereint, sei mir bestimmt, sei meine Hilfe, sei meine Aufgenommene, sei mein Gegenstück, sei meine Rippe, sei meine Angeschlossene, sei meine Ergänzung, sei meine Ergriffene, sei meine Genommene? –
4Hinsichtlich des einen ist aus folgender Lehre zu entscheiden: Wenn jemand ‘meine Genommene’ gesagt hat, so ist sie ihm angetraut, denn es heißt: wenn jemand eine Frau nimmt.
5Sie fragten: Wie ist es, [wenn er gesagt hat:] meine Vergebene? – Komm und höre, es wird gelehrt: Wenn jemand ‘meine Vergebene’ gesagt hat, so ist sie ihm angetraut, denn in Judäa nennt man die Verlobte ‘Vergebene’. – Ist Judäa denn die Mehrheit der Welt? –
6Er meint es wie folgt: wenn jemand ‘meine Vergebene’ sagt, so ist sie ihm angetraut, denn es heißt: und sie eine Sklavin ist, die einem Manne vergeben ist; ferner nennt man in Judäa die Verlobte ‘Vergebene’. – Ist denn der Beweis von Judäa als Stütze für den Schriftvers nötig!? – Vielmehr, er meint es wie folgt: wenn jemand in Judäa ‘Vergebene’ sagt, so ist sie ihm angetraut, denn in Judäa nennt man die Verlobte Vergebene. –
7Von welchem Falle wird hier gesprochen: hat er mit ihr über die Angelegenheit ihrer Scheidung oder ihrer Antrauung nicht gesprochen, so wußte sie ja nicht, was er ihr gesagt hat, und hat er mit ihr über die Angelegenheit ihrer Scheidung oder ihrer Antrauung gesprochen, so gilt dies ja auch von dem Falle, wenn er nichts zu ihr gesagt hat!?
8Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand mit einer Frau über die Angelegenheit ihrer Scheidung oder ihrer Antrauung spricht und ihr ihren Scheidebrief oder ihre Antrauungsurkunde ohne Erklärung gibt, so ist dies, wie R. Jose sagt, genügend; R. Jehuda sagt, er müsse es ihr erklären. Hierzu sagte R. Hona im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R. Jose. –
9Ich will dir sagen, tatsächlich, wenn er mit ihr über die Angelegenheit ihrer Scheidung oder ihrer Antrauung gesprochen hat; wenn er ihr schweigend gegeben hat, ist dem auch so, hier aber wird von dem Falle gesprochen, wenn er ihr gegeben und jene Ausdrücke gebraucht hat.
10Er fragt folgendes: sind es Ausdrücke der Antrauung, oder wollte er sie nur zur Arbeit haben? – Dies bleibt unentschieden.
11Der Text. Wenn jemand mit einer Frau über die Angelegenheit ihrer Scheidung oder ihrer Antrauung spricht und ihr ihren Scheidebrief oder ihre Antrauungsurkunde ohne Erklärung gibt, so ist dies, wie R. Jose sagt, genügend; R. Jehuda sagt, er müsse es ihr erklären. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Dies nur, wenn sie sich mit dieser Angelegenheit befaßt haben.
12Ebenso sagte auch R. Elea͑zar im Namen R. Oša͑jas: Dies nur, wenn sie sich damit befaßt haben. Hierüber streiten auch Tannaím: Rabbi sagt, nur, wenn sie sich mit dieser Angelegenheit befaßt haben; R. Elea͑zar b. Šimo͑n sagt, auch wenn sie sich nicht mit dieser Angelegenheit befaßt haben.
13Woher wußte sie, wenn sie sich mit dieser Angelegenheit nicht befaßt haben, was er ihr sagte!? Abajje erwiderte: Von Angelegenheit zu Angelegenheit, diese Angelegenheit betreffend.
14R. Hona sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R. Jose. R. Jemar sprach zu R. Aši: R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls, wer in den Vorschriften über Scheidung und Antrauung nicht kundig ist, befasse sich damit nicht; gilt dies auch von dem, der die Lehre R. Honas im Namen Šemuéls nicht gehört hat? Dieser erwiderte: Freilich, dem ist auch so.
15«Dasselbe gilt auch von der Scheidung. Wenn er ihr ihren Scheidebrief gegeben und zu ihr gesagt hat: sei fortgeschickt, sei geschieden, sei jedermann erlaubt, so ist sie geschieden.» Klar ist es, daß, wenn jemand seiner Frau ihren Scheidebrief gegeben und zu ihr gesagt hat: sei nun eine Freie,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.