Kidduschin — Blatt 62a

1so sollt ihr vom Schwerte verzehrt werden? Raba erwiderte: Steinsalz, hartes Gerstenbrot und Zwiebeln. Der Meister sagte nämlich, trockenes Backofenbrot mit Salz und Zwiebeln seien dem Körper wie Schwerter unzuträglich. —

2Erklärlich ist es nach R. Ḥanina b. Gamliél, daß es heißt: wenn kein Mann bei dir gelegen hat und du nicht zu Unreinheit unter deinem Manne abgeschweift bist, so sei frei, nach R. Meír aber sollte es doch ‘ersticke’ heißen!? R. Tanḥum erwiderte: Es heißt tatsächlich ersticke. —

3Erklärlich ist es nach R. Meír, daß es hinaqi heißt: wozu aber ist dies nach R. Ḥanina b. Gamliél nötig!? — Dies ist nötig; man könnte glauben: wenn kein Mann bei dir gelegen hat, so sei frei, wenn aber einer gelegen hat, weder frei sein noch ersticken, vielmehr sei dies nur ein gewöhnliches Verbot, so lehrt er uns. —

4Erklärlich ist es nach R. Meír, daß es heißt: er entsündige sich am dritten Tage und am siebenten Tage wird er rein sein, und wenn er sich nicht entsündigt &c. wozu aber ist dies nach R. Ḥanina b. Gamliél nötig!? —

5Dies ist nötig; man könnte glauben, das Gebot der Besprengung habe am dritten und am siebenten zu erfolgen, wenn er es aber nur an einem von diesen getan hat, sei es recht, so lehrt er uns. —

6Wozu heißt es: und der Reine sprenge auf den Unreinen am dritten und am siebenten Tage? — Dies ist nötig; man könnte glauben, dritten schließe den zweiten und siebenten schließe den sechsten aus, wobei die Tage der Reinigung vermindert werden, wenn er es aber am dritten und am achten getan hat, wobei die Tage der Reinigung vermehrt werden, sei es recht, so lehrt er uns. —

7Wozu heißt es: und entsündige ihn am siebenten Tage? — Dies ist nötig; man könnte glauben, nur für Heiliges, für die Hebe aber sei auch einmal ausreichend, so lehrt er uns.

8WENN JEMAND SICH EINE FRAU ANGETRAUT HAT UND SPÄTER SAGT, ER HABE GEGLAUBT, SIE SEI PRIESTERIN, UND SIE IST LEVITIN, LEVITIN, UND SIE IST PRIESTERIN, ARM, UND SIE IST REICH, REICH, UND SIE IST ARM, SO IST SIE IHM ANGETRAUT, WEIL SIE IHN NICHT GETÄUSCHT HAT.

9WENN JEMAND ZU EINER FRAU SAGT: SEI MIR ANGETRAUT NACHDEM ICH PROSELYT GEWORDEN BIN, NACHDEM DU PROSELYTIN GEWORDEN BIST, NACHDEM ICH FREIER GEWORDEN BIN, NACHDEM DU FREIE GEWORDEN BIST, NACHDEM DEIN MANN GESTORBEN IST, NACHDEM DEINE SCHWESTER GESTORBEN IST, NACHDEM DEIN SCHWAGER AN DIR DIE ḤALIÇA VOLLZOGEN HAT, SO IST SIE IHM NICHT ANGETRAUT.

10EBENSO IST, WENN JEMAND ZU SEINEM NÄCHSTEN SAGT: WENN DEINE FRAU EIN MÄDCHEN GEBIERT, SEI ES MIR ANGETRAUT, ES IHM NICHT ANGETRAUT. (IST ABER DIE FRAU SCHWANGER UND DIE GEBURT BEMERKBAR, SIND SEINE WORTE GÜLTIG, UND WENN SIE EIN MÄDCHEN GEBIERT, IHM ANGETRAUT.)

11GEMARA. Dort haben wir gelernt: Man darf die Hebe nicht vom Gepflückten für das [am Boden] Haftende absondern; hat man sie abgesondert, so ist die Hebe ungültig.

12R. Asi fragte R. Joḥanan: Wie ist es, wenn jemand gesagt hat: die Früchte von diesem gepflückten Beete, mögen Hebe sein für die Früchte von jenem haftenden Beete, oder: die Früchte von diesem haftenden Beete mögen Hebe sein für die Früchte von jenem gepflückten Beete, nachdem sie gepflückt sind, und sie gepflückt worden sind? Dieser erwiderte: Was in seiner Hand liegt, gilt nicht als fehlende Handlung.

13Er wandte gegen ihn ein: Wenn jemand zu einer Frau sagt: sei mir angetraut nachdem ich Proselyt geworden bin, nachdem du Proselytin geworden bist, nachdem ich Freier geworden bin, nachdem du Freie geworden bist, nachdem dein Mann gestorben ist, nachdem deine Schwester gestorben ist oder nachdem dein Schwager an dir die Ḥaliça vollzogen hat, so ist sie ihm nicht angetraut.

14Allerdings liegt es in all diesen Fällen nicht in seiner Hand, aber Proselyt [zu werden] liegt ja in seiner Hand!? — Auch Proselyt [zu werden] liegt nicht in seiner Hand. R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.