Kidduschin — Blatt 62b

1ein Proselyt benötige dreier [Personen], weil es bei diesem Recht heißt, und wer sagt, daß er diese drei zur Verfügung haben werde.

2R. Abba b. Mamal wandte ein: Ist etwa, wenn jemand seiner Sklavin eine Peruṭa gibt und zu ihr sagt: sei mir angetraut, nachdem ich dich freigelassen habe, diese ihm angetraut!? — Es ist ja nicht gleich; hierbei ist sie vorher ein Vieh, nachher aber eine ganz andere Person. —

3R. Oša͑ja sagte, wenn jemand seiner Frau eine Peruṭa gibt und zu ihr sagt: sei mir angetraut nachdem ich von dir geschieden bin, sie ihm nicht angetraut sei; ist etwa nach R. Joḥanan die Antrauung ebenfalls gültig!? — Zugegeben, daß es in seiner Hand liegt, sich von ihr scheiden zu lassen, aber liegt es etwa in seiner Hand, sie sich anzutrauen!? —

4Demnach wäre hieraus eine Frage R. Oša͑jas zu entscheiden, wie es denn sei, wenn jemand einer Frau zwei Peruṭas gibt und bei der einen sagt: sei mir heute angetraut, und bei der anderen: sei mir angetraut nachdem ich von dir geschieden bin; hieraus wäre zu entscheiden, daß die Antrauung ungültig sei? — Vielleicht wird sie, da sie von der sofortigen Antrauung erfaßt wird, auch von der folgenden erfaßt.

5Übereinstimmend mit R. Joḥanan wird gelehrt: Man darf die Hebe nicht vom Gepflückten für das [am Boden] Haftende absondern; hat man sie abgesondert, so ist die Hebe ungültig. Wenn jemand beispielsweise gesagt hat: die Früchte von diesem gepflückten Beete mögen Hebe sein für die Früchte von jenem haftenden Beete, oder: die Früchte von diesem haftenden Beete mögen Hebe sein für die Früchte von jenem gepflückten Beete, so hat er nichts gesagt; wenn er aber gesagt hat: nachdem sie gepflückt sind, und sie gepflückt worden sind, so sind seine Worte gültig.

6Noch mehr sagte R. Elie͑zer b. Ja͑qob: Selbst wenn er gesagt hat: die Früchte von diesem gepflückten Beete mögen Hebe sein für die Früchte von jenem gepflückten Beete nachdem sie ein Drittel der Reife erlangt haben und gepflückt worden sind, und sie ein Drittel der Reife erlangt haben und gepflückt worden sind, so sind seine Worte gültig.

7Rabba sagte, R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte es nur von Futtergras, nicht aber von Sproßgras; R. Joseph sagte, auch von Sproßgras. — Woher geht hervor, daß agam die Bedeutung Hervorsprossendes habe? R. Elie͑zer erwiderte: Die Schrift sagt: seinen Kopf gleich der Binse [agmon] krümmen. —

8Es wird gelehrt: Wenn jemand zu seinem Nächsten sagt: wenn deine Frau ein Mädchen gebiert, sei es mir angetraut, so hat er nichts gesagt. Hierzu sagte R. Ḥanina, dies gelte nur von dem Falle wenn seine Frau nicht schwanger ist, wenn aber seine Frau schwanger ist, sind seine Worte gültig. Nach wessen Ansicht? Nach Rabba, nur wenn die Geburt zu merken ist, nach R. Joseph, auch wenn die Geburt nicht zu merken ist.

9Manche lesen: Rabba sagte, R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte es nur von Futtergras auf einem feuchten Felde, nicht aber von Futtergras auf einem zu bewässernden Felde; R., Joseph aber sagt, auch von Futtergras auf einem zu bewässernden Felde.

10Es wird gelehrt: Wenn jemand zu seinem Nächsten sagt: wenn deine Frau ein Mädchen gebiert, sei es mir angetraut, so hat er nichts gesagt. Hierzu sagte R. Ḥanina, dies gelte nur von dem Falle, wenn seine Frau nicht schwanger ist, wenn aber seine Frau schwanger ist, sind seine Worte gültig. Nach wessen Ansicht? Wenn die Geburt zu merken ist, nach aller Ansicht.

11Abajje sagte: R. Elie͑zer b. Ja͑qob, Rabbi und R. Meír sind alle der Ansicht, man könne das zueignen, was noch nicht auf der Welt ist. R. Elie͑zer b. Ja͑qob, wie wir eben gesagt haben. Rabbi, denn es wird gelehrt:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.