Kidduschin — Blatt 63a
1Du sollst nicht einen Sklaven an seinen Herrn ausliefern. Rabbi sagte: Die Schrift spricht von einem Sklaven, den jemand zur Freilassung gekauft hat. Dies bezieht R. Naḥman b. Jiçḥaq auf den Fall, wenn er ihm wie folgt geschrieben hat: wenn ich dich gekauft habe, sei dir deine Person von jetzt ab zugeeignet.
2R. Meír, denn es wird gelehrt: Wenn jemand zu einer Frau gesagt hat: sei mir angetraut, nachdem ich Proselyt geworden bin, nachdem du Proselytin geworden bist, nachdem ich Freier geworden bin, nachdem du Freie geworden bist, nachdem dein Marni gestorben ist, nachdem deine Schwester gestorben ist, nachdem dein Schwager an dir die Ḥaliça vollzogen hat, so ist sie ihm nicht angetraut. R. Meír sagt, sie sei ihm angetraut. R. Joḥanan der Schuster sagt, sie sei ihm nicht angetraut.
3R. Jehuda der Fürst sagte: Eigentlich ist sie ihm angetraut, und nur wegen der Feindschaft sagten sie, sie sei ihm nicht angetraut. —
4Sollte er auch R. Jehuda den Fürsten mitzählen!? — Rabbi ist mit R. Jehuda dem Fürsten identisch. —
5Sollte er auch R. A͑qiba mitzählen!? Es wird nämlich gelehrt: [Sagte sie:] Qonam sei meine Arbeit für deinen Mund, so braucht er es nicht aufzuheben.
6R. A͑qiba sagt, er müsse es aufheben, weil sie mehr betragen kann, als ihm zukommt. — Hierzu wurde ja gelehrt: R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erklärte, wenn sie gesagt hat: meine Hände mögen ihrem Schöpfer geheiligt sein, und ihre Hände sind auf der Welt vorhanden.
7WENN JEMAND ZU EINER FRAU SAGT: SEI MIR ANGETRAUT MIT DER BEDINGUNG, DASS ICH FÜR DICH BEI DER REGIERUNG SPRECHEN WERDE, ODER: BEI DIR ALS TAGELÖHNER ARBEITEN WERDE, SO IST SIE, WENN ER FÜR SIE BEI DER REGIERUNG GESPROCHEN ODER BEI IHR ALS TAGELÖHNER GEARBEITET HAT, IHM ANGETRAUT, WENN ABER NICHT, NICHT ANGETRAUT.
8GEMARA. Reš Laqiš sagte: Dies nur, wenn er ihr den Wert einer Peruṭa gegeben hat. — Etwa nicht mit dem Lohne, es wird ja gelehrt, wenn [er zu ihr sagt:] mit dem Lohne dafür, daß ich dich auf dem Esel reiten ließ, daß ich dich auf dem Wagen oder dem Schiffe sitzen ließ, sei sie ihm nicht angetraut, wenn aber:
9mit dem Lohne dafür, daß ich dich auf dem Esel reiten lassen werde, daß ich dich auf dem Wagen oder dem Schiffe sitzen lassen werde, sei sie ihm angetraut!? Wolltest du erwidern, auch dies in dem Falle, wenn er ihr den Wert einer Peruṭa gegeben hat, so heißt es ja: mit dem Lohne!?
10Ferner wird gelehrt: [Sagt sie:] leiste mir Gesellschaft, so will ich dir angetraut sein, oder: spiele vor mir, tanze vor mir, mache ein solches Bauwerk, so schätze man: ist dies eine Peruṭa wert, so ist sie ihm angetraut, wenn aber nicht, so ist sie ihm nicht angetraut. Wolltest du erwidern, auch dies in dem Falle, wenn er ihr eine Peruṭa gegeben hat, so heißt es ja: schätze man!? Dies ist eine Widerlegung des Reš Laqiš!? —
11Reš Laqiš kann dir erwidern: der Autor der Barajtha ist der Ansicht, der Arbeitslohn sei erst bei Beendigung fällig, und unser Autor ist der Ansicht, der Arbeitslohn sei vom Beginne bis zur Beendigung fällig. —
12Was veranlaßt Reš Laqiš zu der Erklärung, nach unserer Mišna sei der Arbeitslohn vom Beginne bis zur Beendigung fällig, wenn er ihr [eine Peruṭa] gegeben hat?
13Raba erwiderte: Unsere Mišna war ihm auffallend: weshalb heißt es ‘mit der Bedingung’, es sollte doch ‘mit dem Lohne’ heißen!? Wahrscheinlich ist hieraus zu entnehmen, daß unter ‘mit der Bedingung’ zu verstehen sei, wenn er ihr [eine Peruṭa] gegeben hat.
14SAGT ER:] MIT DER BEDINGUNG, DASS MEIN VATER EINVERSTANDEN SEIN WIRD, SO IST SIE IHM, WENN SEIN VATER EINVERSTANDEN IST, ANGETRAUT, WENN ABER NICHT, NICHT ANGETRAUT. STIRBT DER VATER, SO IST SIE IHM ANGETRAUT; STIRBT DER SOHN, SO BELEHRE MAN DEN VATER ZU SAGEN, ER SEI NICHT EINVERSTANDEN.
15GEMARA. Was heißt: mit der Bedingung, daß mein Vater einverstanden sein wird; wollte man sagen, daß der Vater ‘ja’ sagen werde, wieso heißt es im Mittelsatze, wenn der Vater stirbt, sei sie ihm angetraut, er hat ja nicht ‘ja’ gesagt!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.