Kidduschin — Blatt 64a

1so ist er glaubhaft hinsichtlich der Gelübde, der Banngelübde, der Heiligung und der Schätzgelübde; nicht aber hinsichtlich der Geißelung und der Strafbarkeit.

2WENN JEMAND SAGT,] ER HABE SEINE TOCHTER WÄHREND IHRER MINDERJÄHRIGKEIT ANGETRAUT, ODER ANGETRAUT UND FÜR SIE DIE SCHEIDUNG IN EMPFANG GENOMMEN, UND SIE NOCH MINDERJÄHRIG IST, SO IST ER GLAUBHAFT; WENN ABER: ICH HABE MEINE TOCHTER WÄHREND IHRER MINDERJÄHRIGKEIT ANGETRAUT UND IHRE SCHEIDUNG IN EMPFANG GENOMMEN, UND SIE GROSSJÄHRIG IST, SO IST ER NICHT GLAUBHAFT. [SAGT ER:] SIE WAR GEFANGEN UND ICH HABE SIE AUSGELÖST, SO IST ER, EINERLEI OB SIE MINDERJÄHRIG ODER GROSSJÄHRIG IST, NICHT GLAUBHAFT.

3GEMARA. Welchen Unterschied gibt es zwischen dem Anfangsatze und dem Schlußsatze? – Im Anfangsatze liegt es in seiner Hand, im Schlußsatze liegt es nicht in seiner Hand. –

4Etwa nicht, es liegt ja in seiner Hand, sie an einen Entweihten zu verheiraten und sie dadurch für die Priesterschaft untauglich zu machen!? –

5Das ist kein Einwand; nach R. Dostaj b. Jehuda, welcher sagt, die Töchter Jisraéls gelten als Reinigungsbad für die Entweihten. –

6Es liegt ja in seiner Hand, sie an ein Hurenkind zu verheiraten!? – Nach R. A͑qiba, welcher sagt, die mit einem Verbote belegte Antrauung sei ungültig. –

7Es liegt ja in seiner Hand, sie als Witwe an einen Hochpriester zu verheiraten!? Dies nach R. Simaj, denn es wird gelehrt: R. Simaj sagte: Aus allen macht nach R. A͑qiba Hurenkinder, ausgenommen [die Kinder] des Hochpriesters von einer Witwe, denn die Tora sagt: er soll sie nicht nehmen, und: er soll nicht entweihen, er erzeugt Entweihte und nicht Hurenkinder. –

8Nach R. Ješebab, denn er sagte: Kommt, wir wollen mit R. A͑qiba hadern, welcher sagt, jeder durch einen in Jisraél verbotenen Beischlaf Erzeugte sei ein Hurenkind. –

9Einleuchtend ist dies, wenn die Lehre R. Ješebabs eine selbständige ist, wenn er aber nur die Ansicht R. Simajs ausschließen will, so liegt es ja in der Hand [des Vaters], sie an einen zu verheiraten, wobei ein Gebot übertreten wird!?

10R. Aši erwiderte: Du glaubst wohl, im Anfangsatze erfolge es deshalb, weil es in seiner Hand liegt; zugegeben, daß es in seiner Hand liegt, sie anzutrauen, aber liegt es denn in seiner Hand, sie scheiden zu lassen!? Und kann er denn ferner, wenn jener sagt, er wolle sie nicht, sie gewaltsam antrauen!?

11Vielmehr, erklärte R. Aši, im Falle des Anfangsatzes hat der Allbarmherzige ihn als glaubhaft erachtet. Dies nach R. Hona, denn R. Hona sagte im Namen Rabhs: Woher, daß nach der Tora der Vater glaubhaft ist, seine Tochter verboten zu machen? Es heißt: meine Tochter habe ich diesem Manne gegeben; mit Mann machte er sie verboten, mit diesem machte er sie erlaubt.

12Hinsichtlich der Trauung hat der Allbarmherzige den Vater als glaubhaft erachtet, hinsichtlich der Gefangenschaft hat er ihn nicht als glaubhaft erachtet.

13WENN JEMAND VOR SEINEM STERBEN SAGT, ER HABE SÖHNE, SO IST ER GLAUBHAFT, WENN ABER, ER HABE BRÜDER, SO IST ER NICHT GLAUBHAFT.

14GEMARA. Er ist demnach glaubhaft, sie erlaubt zu machen, nicht aber, sie verboten zu machen, somit vertritt unsere Mišna nicht die Ansicht R. Nathans,

15denn es wird gelehrt: Wenn er bei der Antrauung gesagt hat, er habe Söhne und beim Sterben sagt, er habe keine Söhne, oder bei der Antrauung gesagt hat, er habe keine Brüder, und beim Sterben sagt, er habe Brüder, so ist er glaubhaft, sie erlaubt zu machen, nicht aber sie verboten zu machen – so Rabbi. R. Nathan sagt, er sei auch glaubhaft, sie verboten zu machen.

16Raba erwiderte: Anders ist es dort; da er bei seinem Sterben zurücktritt, so sagt er wohl die Wahrheit. Abajje sprach zu ihm: Dies ist ja widersinnig: wenn du da, wo er sich widerspricht, sagst, er spreche die Wahrheit, um wieviel mehr sollte dies im Falle unserer Mišna gelten, wo er sich nicht widerspricht!?

17Vielmehr, erklärte Abajje, unsere Mišna spricht von dem Falle, wenn von ihm die Annahme besteht, er habe keine Brüder und keine Söhne. Wenn er sagt, er habe Söhne, so ist er, da von ihm die Annahme besteht, er habe keine Söhne und keine Brüder, glaubhaft; wenn aber, er habe Brüder, nicht glaubhaft, weil er nicht berechtigt ist, sie für die ganze Welt verboten zu machen.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.