Kidduschin — Blatt 67b

1und [die Worte] ‘in jedem Falle’ im Schlußsatze schließen die Antrauung eines Proselyten mit einem Hurenkinde ein; wenn du aber sagst, sie vertrete die Ansicht R. Joses, so schließen allerdings [die Worte] ‘in jedem Falle’ im Anfangsatze das Genannte ein, [die Worte] ‘dies in dem Falle’ das Genannte aus, was aber schließen [die Worte] ‘in jedem Falle’ im Schlußsatze ein!? –

2Wozu heißt es, auch nach deiner Erklärung, nach R. Jehuda im Schlußsatze: dies in dem Falle!? Vielmehr lehrt er im Schlußsatze ‘dies in dem Falle’, weil er es im Anfangsatze lehrt, ebenso lehrt er im Schlußsatze ‘in jedem Falle’, weil er es im Anfangsatze lehrt.

3Der Text. Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Bei den [weltlichen] Völkern folgt [das Kind] dem Manne; haben sie sich bekehrt, so folgt es dem Bemakelten unter beiden.

4Was heißt, bei den [weltlichen] Völkern folgt [das Kind] dem Manne? – Wie gelehrt wird: Woher, daß, wenn jemand von den übrigen Völkern eine Kenaa͑nitin beschlafen und einen Sohn gezeugt hat, man diesen als Sklaven kaufen dürfe?

5Es heißt: und auch von den Kindern der Beisassen, die bei euch weilen, aus ihnen möget ihr erwerben. Man könnte glauben, auch wenn ein Kenaa͑niter eine Magd von den übrigen Völkern beschlafen und einen Sohn gezeugt hat, dürfe man diesen als Sklaven kaufen, so heißt es: die sie in eurem Lande gezeugt haben; von denen, die in eurem Lande gezeugt worden sind, nicht aber von denen, die in eurem Lande wohnen.

6«Haben sie sich bekehrt, so folgt es dem Bemakelten unter beiden.» Wobei, wollte man sagen, bei der Antrauung eines Miçri mit einer A͑mmoniterin, so gibt es ja hierbei keine Bemakelung, denn dies gilt nur von einem A͑mmoniter und nicht von einer A͑mmoniterin!? –

7Vielmehr, bei der Antrauung eines A͑mmoniters mit einer Miçrith; ist es ein Knabe, so folgt er ihm, ist es ein Mädchen, so folgt es ihr.

8WENN DIE ANTRAUUNG MIT IHM UNGÜLTIG IST. Woher dies? R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans, wie manche meinen, im Namen R. Jannajs, und wie R. Aḥa, der Sohn Rabas, sagt, im Namen R. Jose des Galiläers: Die Schrift sagt: sie gehe aus seinem Hause fort und sei eines fremden Mannes, eines Fremden, nicht aber eines Verwandten.

9R. Abba wandte ein: Vielleicht: eines Fremden, nicht aber des Sohnes!? – Vom Sohne heißt es ausdrücklich: niemand nehme die Frau seines Vaters, und wenn es hier fremden heißt, so bedeutet dies: eines Fremden, nicht aber eines Verwandten. –

10Vielleicht [sprechen] beide [Schriftverse] von einem Sohne, einer von vornherein, und einer, wenn es bereits erfolgt ist!? –

11Dies ist von der Schwester seiner Frau zu folgern: wenn die Antrauung mit der Schwester seiner Frau, worauf die Ausrottung gesetzt ist, nicht gültig ist, um wieviel weniger in Fällen, auf die der Tod durch das Gericht gesetzt ist. –

12Vielleicht gelten beide von der Schwester seiner Frau, einer von vornherein, und einer, wenn es bereits erfolgt ist!? – Dem ist auch so. –

13Demnach wissen wir dies von der Schwester seiner Frau, woher dies von anderen Inzestfällen? – Es ist von der Schwester seiner Frau zu folgern; wie es bei der Schwester seiner Frau ein Inzestfall ist, wodurch man sich bei Vorsatz der Ausrottung und bei Versehen eines Sündopfers schuldig macht, und die Antrauung ist ungültig, ebenso ist auch bei allen Inzestfällen, wodurch man sich bei Vorsatz der Ausrottung und bei Versehen eines Sündopfers schuldig macht, die Antrauung ungültig. –

14Allerdings sind alle anderen Fälle zu folgern, aber hinsichtlich einer Ehefrau und der Frau seines Bruders ist ja zu erwidern: wohl gilt dies von der Schwester seiner Frau, bei der es kein Erlaubtwerden durch den Fall eines Gebotes gibt, während es bei der Schwester seines Bruders ein Erlaubtwerden im Falle eines Gebotes gibt!?

15Ebenso ist auch hinsichtlich einer Ehefrau zu erwidern: wohl gilt dies von jener, bei der es bei Lebzeiten des sie verbotenmachenden kein Erlaubtwerden gibt, während es bei einer Ehefrau bei Lebzeiten des sie verbotenmachenden ein Erlaubtwerden gibt!?

16Vielmehr, erklärte R. Jona, nach anderen R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, die Schrift sagt: jeder, der etwas von all diesen Gräueln tut, soll ausgerottet werden. Alle Inzestfälle werden mit dem Falle von der Schwester seiner Frau verglichen; wie bei der Schwester seiner Frau die Antrauung nicht gültig ist, ebenso ist bei allen anderen Inzestfällen die Antrauung nicht gültig. –

17Demnach

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.