Kidduschin — Blatt 68b
1woher, daß das Kind ihr gleiche? – Die Schrift sagt: das Weib und ihre Kinder bleiben ihrem Herrn. –
2Woher dies von einer Nichtjüdin? – Die Schrift sagt: du sollst dich nicht mit ihnen verschwägern. – Wir wissen nun, daß die Antrauung mit ihr nichtig ist, woher, daß das Kind ihr gleiche?
3R. Joḥanan erwiderte im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj: Die Schrift sagt: denn er wird deinen Sohn von mir abwendig machen; dein Sohn von einer Jisraéliten heißt dein Sohn, dein Sohn von einer Nichtjüdin heißt nicht dein Sohn, sondern ihr Sohn.
4Rabina sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß der Sohn deiner Tochter von einem Nichtjuden dein Sohn heiße. Es wäre anzunehmen, daß Rabina der Ansicht ist, wenn ein Nichtjude oder ein Sklave eine Jisraélitin beschlafen hat, sei das Kind ein Hurenkind. –
5Zugegeben, daß es nicht unbemakelt ist, aber auch ein Hurenkind ist es nicht; es heißt nur bemakelt. –
6Aber jener [Schriftvers] spricht ja von den sieben Völkern, woher dies von den anderen Völkern? – Die Schrift sagt: denn er wird deinen Sohn abwendig machen, dies schließt alle Abwendigmachenden ein. –
7Allerdings nach R. Šimo͑n, der den Grund des Schriftverses berücksichtigt, woher dies nach den Rabbanan!? –
8Die Schrift sagt: dann kannst du zu ihr kommen und ihr beiwohnen, wahrscheinlich ist vorher die Antrauung mit ihr nicht gültig. –
9Wir wissen nun, daß die Antrauung mit ihr nichtig ist, woher, daß das Kind ihr gleiche. – Die Schrift sagt: wenn sein sollten &c. und sie ihm gebären; in allen Fällen, wo ein Sein erfolgt, folgt die Geburt ihm, und in allen Fällen, wo kein Sein erfolgt, folgt die Geburt nicht ihm. –
10Demnach gilt dies ja auch von einer Sklavin!? – Dem ist auch so. – Wozu heißt es demnach: das Weib und ihre Kinder bleiben ihrem Herrn!? – Wegen folgender Lehre:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.