Kidduschin — Blatt 73a
1eines deutet auf Priester, eines auf Leviten, eines auf Jisraéliten, eines auf die Erlaubnis eines Hurenkindes mit einem Verschwiegenen und eines auf die Erlaubnis eines Verschwiegenen mit einer Jisraélitin; die Gemeinschaft der Proselyten aber gilt nicht als Gemeinschaft. – Und R. Jehuda!? – Hinsichtlich der Priester und der Leviten ist es aus einem Gemeinde zu folgern, somit bleibt eines für die Gemeinschaft der Proselyten zurück.
2Wenn du willst, sage ich: auch wegen jener heißt es zweimal Gemeinde, denn hinsichtlich des Hurenkindes mit einer Verschwiegenen und eines Verschwiegenen mit einer Jisraélitin ist es aus einem Gemeinde zu folgern. Ein Hurenkind soll nicht in die Gemeinde des Herrn kommen,
3nur ein sicheres Hurenkind darf nicht kommen, ein zweifelhaftes Hurenkind aber darf wohl kommen; nur in eine sicher [reine] Gemeinde darf es nicht kommen, in eine zweifelhafte Gemeinde aber darf es wohl kommen.
4Wenn du aber willst, sage ich: auch wegen dieser heißt es zweimal Gemeinde, und R. Jehuda entnimmt es aus folgendem: was die Gemeinde betrifft, so gilt eine Satzung für euch und für den Fremdling, der wohnt. – Und R. Jose!? – [Die Worte] eine Satzung trennen den Zusammenhang.
5«Sowohl einem Proselyten als auch einem freigelassenen Sklaven als auch einem Entweihten ist eine Priesterstochter erlaubt.» Dies ist eine Stütze für Rabh, denn R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Den Unbemakelten ist es nicht verboten worden, von Bemakelten geheiratet zu werden.
6R. Zera trug in Maḥoza vor: Einem Proselyten ist ein Hurenkind erlaubt. Da bewarf ihn das Volk mit den Etrogim. Raba sprach: Wie kann nur einer so etwas in einem Orte vortragen, wo Proselyten vorhanden sind. Raba trug in Maḥoza vor: Einem Proselyten ist eine Priesterstochter erlaubt. Da trugen sie ihn auf Seidengewändern. Hierauf trug er ihnen vor: Einem Proselyten ist ein Hurenkind erlaubt. Da sprachen sie zu ihm: Du hast das frühere aufgehoben. Er erwiderte ihnen: Ich habe euch zu eurem Vorteile entschieden; ihr könnt nun, wenn ihr wollt, von diesen heiraten, und wenn ihr wollt, von jenen heiraten.
7Die Halakha ist: ihm ist eine Priesterstochter erlaubt und ihm ist ein Hurenkind erlaubt. Ihm ist eine Priesterstochter erlaubt, denn den Unbemakelten ist es nicht verboten worden, von einem Bemakelten geheiratet zu werden, und ihm ist ein Hurenkind erlaubt, nach R. Jose.
8EIN VERSCHWIEGENER IST DERJENIGE, DER &C. KENNT. Raba sagte: Nach der Tora ist ein Verschwiegener unbemakelt, weil [für die Mutter] die Mehrheit nicht bemakelnd und nur die Minderheit bemakelnd ist,
9und wenn [der Vater] zu ihr kam, [so sage man,] wer sich absondert, sondere sich von der Mehrheit ab; und wenn du erwiderst, sie kam vielleicht zu ihm, sodaß er sich auf seinem Platze befand, und was sich auf seinem Platze befindet, gelte wie Hälfte gegen Hälfte,
10so sagt die Tora: ein Hurenkind soll nicht kommen, nur ein sicheres Hurenkind darf nicht kommen, ein zweifelhaftes Hurenkind aber darf wohl kommen; nur in eine sicher [reine] Gemeinde darf es nicht kommen, in eine zweifelhafte Gemeinde aber darf es wohl kommen.
11Nur aus dem Grunde sagten sie, ein Verschwiegener sei bemakelt, weil er seine Schwester väterlicherseits heiraten könnte. – Demnach sollte ein Verschwiegener auch eine Verschwiegene nicht heiraten dürfen, weil er seine Schwester väterlicherseits heiraten könnte!? –
12Sollte denn [ein Mann] alle Hurerei begangen haben!? – Aber die Tochter einer Verschwiegenen sollte er nicht heiraten dürfen, weil er seine Schwester väterlicherseits heiraten könnte!? Vielmehr ist dies selten, ebenso ist auch jenes selten. –
13Vielmehr, bei der Legitimität haben sie eine Verschärfung getroffen.
14Ferner sagte Raba: Nach der Tora ist der Findling unbemakelt, weil eine Verheiratete [das Kind] ihrem Manne zuschiebt; zu berücksichtigen wäre nur die Minderheit der Verlobten und derjenigen, deren Ehemänner nach dem Überseelande verreist sind,
15aber da auch Ledige inbetracht kommen, und solche, die es aus Hunger tun, so ist eine Hälfte gegen Hälfte vorhanden, und die Tora sagt: ein Hurenkind soll nicht in die Gemeinde des Herrn kommen, nur ein sicheres Hurenkind darf nicht kommen, ein zweifelhaftes Hurenkind aber darf wohl kommen; nur in eine sicher [reine] Gemeinde darf es nicht kommen, in eine zweifelhafte Gemeinde aber darf es wohl kommen.
16Nur aus dem Grunde sagten sie, ein Findling sei bemakelt, weil er seine Schwester väterlicherseits heiraten könnte. – Demnach sollte ein Findling auch einen Findling nicht heiraten dürfen, weil er seine Schwester väterlicherseits oder mütterlicherseits heiraten könnte!? – Sollte denn [eine Frau alle Kinder] ausgesetzt haben!? – Aber die Tochter eines Findlings sollte er nicht heiraten dürfen, weil er seine Schwester heiraten könnte!? Vielmehr ist dies selten, ebenso ist auch jenes selten. –
17Vielmehr, bei der Legitimität haben sie eine Verschärfung getroffen.
18Raba b. R. Hona sagte: Wird [das Kind] beschnitten aufgefunden,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.