Kidduschin — Blatt 74a
1Sehe man doch, von wem er das Geld erhalten hat!? – In dem Falle, wenn er es von beiden erhalten hat, und sagt, von einem willig, und von einem aufgezwungen, und man nicht weiß, von wem willig und von wem aufgezwungen.
2Der Richter ist glaubhaft, wenn er sagt, diesem habe er recht gegeben und jenen habe er verurteilt. Nur in dem Falle, wenn die Prozeßbeteiligten noch vor ihm stehen, wenn aber die Prozeßbeteiligten nicht mehr vor ihm stehen, ist er nicht mehr glaubhaft. – Sehe man doch, wer das obsiegende Urteil hat!? –
3In dem Falle, wenn das Urteil zerrissen worden ist. – Er kann ja ein neues Urteil fällen!? – Bei einem Richterspruche nach Ermessen.
4R. Naḥman sagte: Drei sind hinsichtlich des Erstgeborenen glaubhaft, und zwar: die Hebamme, der Vater und die Mutter. Die Hebamme sofort, die Mutter alle sieben [Tage], der Vater dauernd. Wie gelehrt wird: Anerkennen, anderen gegenüber anerkennen.
5Hieraus folgerte R. Jehuda, daß ein Mensch glaubhaft sei, wenn er sagt: dieser mein Sohn ist Erstgeborener. Und wie er glaubhaft ist, wenn er sagt: dieser mein Sohn ist Erstgeborener, ebenso ist er glaubhaft, wenn er sagt: dieser ist der Sohn einer Geschiedenen, dieser ist der Sohn einer Ḥaluça. Die Weisen sagen, er sei nicht glaubhaft.
6NANNTE DEN VERSCHWIEGENEN UNTERSUCHTEN. Was heißt Untersuchter: wollte man sagen, man untersuche seine Mutter, und wenn sie sagt, sie sei von einem Unbemakelten beschlafen worden, sei sie glaubhaft, nach R. Gamliél, so ist dies ja bereits einmal gelehrt worden!? Wir haben nämlich gelernt: Wenn sie schwanger ist, und man sie fragt, welches Bewenden es mit ihrer Geburt habe, und sie erwidert, von jenem Manne, der Priester ist, so ist sie, wie R. Gamliél und R. Elie͑zer sagen, glaubhaft; R. Jehošua͑ sagt, wir leben nicht von ihrer Behauptung. Hierzu sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R. Gamliél. –
7Nach diesem ist sie selbst unbemakelt, nach jenem ist auch ihre Tochter unbemakelt. – Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, nach dem sie unbemakelt ist, sei die Tochter bemakelt,
8was aber lehrt Abba Šaúl nach demjenigen, welcher sagt, nach dem sie unbemakelt ist, sei auch die Tochter unbemakelt!? –
9Die Ansicht Abba Šaúls geht weiter als die des R. Gamliél. Aus jener Lehre würde man entnommen haben, nur wenn sie durch die Mehrheit unbemakelt bleibt, nicht aber, wenn sie durch die Mehrheit bemakelt wird, so lehrt er uns. Raba sagte: Die Halakha ist wie Abba Šaúl.
10ALL DIEJENIGEN, DIE IN DIE GEMEINDE NICHT KOMMEN DÜRFEN, DÜRFEN UNTEREINANDER HEIRATEN. R. JEHUDA VERBIETET DIES.
11R. ELIÉZER SAGT, ZWEIFELLOSE MIT ZWEIFELLOSEN DÜRFEN DIES, ZWEIFELLOSE MIT ZWEIFELHAFTEN, ZWEIFELHAFTE MIT ZWEIFELLOSEN, UND ZWEIFELHAFTE MIT ZWEIFELHAFTEN DÜRFEN DIES NICHT. FOLGENDE SIND ZWEIFELHAFTE: VERSCHWIEGENE, FINDLINGE UND SAMARITANER.
12GEMARA. Worauf bezieht sich [der Passus]: all diejenigen, die in die Gemeinde nicht kommen dürfen; wollte man sagen, auf Hurenkind Nathin, Verschwiegenen und Findling, so heißt es ja bereits in der vorangehenden Lehre, daß Hurenkind, Nathin, Verschwiegener und Findling unter einander heiraten dürfen!?
13Und worauf beziehen sich ferner [die Worte:] R. Jehuda verbietet dies; wollte man sagen, auf Zweifellose mit Zweifelhaften, so lehrt er ja im Schlußsatze, daß nach R. Elie͑zer Zweifellose mit Zweifellosen es dürfen, und Zweifellose mit Zweifelhaften und Zweifelhafte mit Zweifelhaften es nicht dürfen, wonach R. Jehuda nicht dieser Ansicht ist!?
14Wolltest du sagen, R. Jehuda verbiete [die Heirat] eines Proselyten mit einem Hurenkinder, so lehrt er ja [vorangehend] nicht von einem Proselyten mit einem Hurenkinde, sondern: all diejenigen, die in die Gemeinde nicht kommen dürfen!?
15R. Jehuda erwiderte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.