Kidduschin — Blatt 75a
1dessen Tochter du heiraten darfst, dessen Witwe darfst du heiraten, und dessen Tochter du nicht heiraten darfst, dessen Witwe darfst du nicht heiraten.
2Welchen Unterschied gibt es zwischen dem ersten Autor und R. Jose? R. Joḥanan erwiderte: Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen bei einem Miçri zweiter Generation. Beide folgern es vom [Verbote] des Hochpriesters mit einer Witwe:
3Der erste folgert: wie beim Hochpriester mit einer Witwe; beim Hochpriester mit einer Witwe ist der Beischlaf verboten, und er bemakelt, ebenso bemakelt auch jeder andere, bei dem der Beischlaf verboten ist.
4R. Jose aber folgert: wie beim Hochpriester mit einer Witwe; beim Hochpriester mit einer Witwe ist die Nachkommenschaft bemakelt, und er bemakelt, ebenso bemakelt auch jeder andere, dessen Nachkommenschaft bemakelt ist, ausgenommen ein Miçri zweiter Generation, dessen Nachkommenschaft nicht bemakelt ist, denn es heißt: Kinder, die ihnen geboren werden, die dritte Generation, darf in die Gemeinde des Herrn kommen. –
5«R. Šimo͑n b. Gamliél sagt: dessen Tochter du heiraten darfst, dessen Witwe darfst du heiraten, und dessen Tochter du nicht heiraten darfst, dessen Witwe darfst du nicht heiraten.» Welchen Unterschied gibt es zwischen R. Jose und R. Šimo͑n b. Gamliél? U͑la erwiderte: Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen bei einem a͑mmonitischen oder moabitischen Proselyten. Beide folgern es vom [Verbote] des Hochpriesters mit einer Witwe.
6R. Jose folgert: wie beim Hochpriester mit einer Witwe; beim Hochpriester mit einer Witwe ist die Nachkommenschaft bemakelt, und er bemakelt, ebenso bemakelt auch jeder andere, dessen Nachkommenschaft bemakelt ist.
7R. Šimo͑n b. Gamliél aber folgert: wie beim Hochpriester mit einer Witwe; beim Hochpriester mit einer Witwe ist die ganze Nachkommenschaft bemakelt, ebenso auch jeder andere, dessen ganze Nochkommenschaft bemakelt ist, auch die weibliche, ausgenommen der a͑mmonitische und der moabitische Proselyt, dessen weibliche Nachkommenschaft in die Gemeinde kommen darf, denn der Meister sagte: A͑mmoniter, nicht aber eine A͑mmoniterin, Moabiter, nicht aber eine Moabiterin.
8R. Ḥisda sagte: Alle stimmen überein, daß die Witwe eines Menschen aus einer Mischfamilie für Priester bemakelt sei. Der erleichterndste unter all diesen Autoren ist ja R. Šimo͑n b. Gamliél, und er sagt: dessen Tochter du heiraten darfst, dessen Witwe darfst du heiraten, und dessen Tochter du nicht heiraten darfst, dessen Witwe darfst du nicht heiraten; dies schließt wohl die Witwe eines Menschen aus einer Mischfamilie aus, daß sie für Priester bemakelt sei.
9Dies schließt die Autoren der folgenden Lehre aus: R. Jehošua͑ und R. Jehuda b. Bethera bekundeten, daß die Witwe eines Menschen aus einer Mischfamilie für Priester tauglich sei. – Aus welchem Grunde? – Hierbei besteht ein doppelter Zweifel, und ein doppelter Zweifel ist erleichternd zu entscheiden.
10ZWEIFELLOSE MIT ZWEIFELLOSEN DÜRFEN DIES. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Die Halakha ist wie R. Elie͑zer. Als ich dies Šemuél vortrug, sprach er zu mir: Hillel lehrt, daß zehn Geburtskasten aus Babylonien heraufgezogen, und daß sie mit einander erlaubt seien, und du sagst, die Halakha sei wie R. Elie͑zer!? –
11Ich will auf einen Widerspruch hinweisen, in dem Rabh sich mit sich selbst befindet, und auf einen Widerspruch, in dem Šemuél sich mit sich selbst befindet. Es wurde gelehrt: Wenn eine Verlobte schwanger ist, so ist das Kind, wie Rabb sagt, ein Hurenkind, und wie Šemuél sagt, ein Verschwiegener.
12Rabh sagt, das Kind sei ein Hurenkind, und ihm ist ein Hurenkind erlaubt; Šemuél sagt, das Kind sei ein Verschwiegener, und ihm ist ein Hurenkind verboten. – Wende es um: Rabh sagt, das Kind sei ein Verschwiegener, und Šemuél sagt, das Kind sei ein Hurenkind. –
13Wozu ist beides nötig? – Dies ist nötig. Würde nur jenes gelehrt worden sein, so könnte man glauben, Rabh vertrete seine Ansicht nur da, weil die Mehrheit sie nicht bemakelt macht, hierbei aber, wo die Mehrheit sie bemakelt macht, pflichte er Šemuél bei.
14Und würde nur dieses gelehrt worden sein, so könnte man glauben, Rabh vertrete seine Ansicht nur hierbei, weil es auf den Verlobten zurückzuführen ist, da aber pflichte er Šemuél bei. Daher ist beides nötig.
15Wenn du willst, sage ich: tatsächlich brauchst du es nicht umzuwenden, denn die Worte Rabhs, es sei ein Hurenkind, besagen nicht, daß ihm ein Hurenkind erlaubt sei, sondern, daß ihm eine Jisraélitin verboten sei; Šemuél sagt, das Kind sei ein Verschwiegener, und ihm ist eine Jisraélitin verboten. – Demnach sagt er ja dasselbe, was Rabh!? – Vielmehr, unter Verschwiegener ist zu verstehen, man bringe seinen Anspruch auf das Priestertum zum Schweigen. –
16Selbstverständlich, wenn man sogar seinen Anspruch auf das Jisraélitentum zum Schweigen bringt, um wieviel mehr, daß man seinen Anspruch auf das Priestertum zum Schweigen bringt!? – Vielmehr, unter Verschwiegener ist zu verstehen, man bringe seinen Anspruch auf das Vermögen seines Vaters zum Schweigen. – Selbstverständlich, weiß man denn, wer sein Vater ist!? – In dem Falle, wenn er es eingehascht hat.
17Wenn du aber willst, sage ich: unter Verschwiegener ist Untersuchter zu verstehen; man untersuche seine Mutter, und wenn sie sagt, sie sei von einem Unbemakelten beschlafen worden, so ist sie glaubhaft. – Also nach R. Gamliél, und dies sagte ja Šemuél bereits einmal!? Wir haben nämlich gelernt: Wenn sie schwanger ist, und man sie fragt, welches Bewenden es mit ihrer Geburt habe, und sie erwidert, von jenem Manne, der Priester ist, so ist sie, wie R. Gamliél und R. Elie͑zer sagen, glaubhaft, und wie R. Jehošua͑ sagt, nicht glaubhaft. Hierzu sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R. Gamliél. –
18Dies ist nötig; aus jener Lehre könnte man entnehmen, nur wenn die Mehrheit sie nicht bemakelt macht, nicht aber hierbei, wo die Mehrheit sie bemakelt macht, so lehrt er uns.
19Es wird gelehrt: Ebenso sagte R. Elea͑zar, ein Samaritaner dürfe keine Samaritanerin heiraten. – Aus welchem Grunde? R. Joseph erwiderte: Man hat ihn einem Proselyten der zehnten Generation gleichgestellt. Es wird nämlich gelehrt: Einem Proselyten ist bis zur zehnten Generation ein Hurenkind erlaubt, von da ab ist ihm ein Hurenkind verboten.
20Manche sagen, bis der Name des Götzendienstes und der Nichtjudenschaft sich bei ihm verloren hat.
21Abajje sprach zu ihm: Es ist ja nicht gleich; da ist er ein eingebürgerter Proselyt und sie ein neues Hurenkind, und man könnte sagen, er sei ein Jisraélit und heirate ein Hurenkind, hierbei aber gleichen sie ja einander!? Vielmehr, als R. Dimi kam, sagte er, R. Elea͑zar sei der Ansicht R. Jišma͑éls,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.