Kidduschin — Blatt 76a
1und die Verheirateten davon befreiten. Sie legen [den Schriftvers] wie folgt aus: die Frau des Verstorbenen soll nicht außerhalb, eines fremden Mannes werden; die außerhalb weilt, darf nicht eines fremden Mannes werden, die nicht außerhalb weilt, darf eines fremden Mannes werden.
2R. A͑qiba vertritt hierbei seine Ansicht, denn er sagt, der aus einem mit einem Verbote belegten [Beischlaf Erzeugte] sei ein Hurenkind.
3Manche sagen, weil sie in den Genauigkeiten der Gebote nicht kundig sind. Und R. Idi b. Abin sagte, unter ‘manche’ sei R. Elie͑zer zu verstehen, denn es wird gelehrt: Das Ungesäuerte eines Samaritaners ist erlaubt und man genügt damit seiner Pflicht am Pesaḥfeste. R. Elie͑zer verbietet dies, weil sie in den Genauigkeiten der Gebote nicht kundig sind. R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Jedes Gebot, das die Samaritaner halten, beachten sie genauer als die Jisraéliten. –
4Was heißt hierbei nicht kundig? – Sie sind im Gesetze von der Antrauung und der Scheidung nicht kundig.
5R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha: Hurenkinder von einer Schwester und von der Frau eines Bruders sind unter ihnen vermischt. – Was lehrt er uns damit? – Daß der von einem mit der Ausrottung belegten [Beischlafe Erzeugte] ein Hurenkind sei. – Sollte er nur eines lehren!? – So war der Sachverhalt.
6Raba sagte: Sklaven und Sklavinnen sind unter ihnen vermischt. – Das Verbot besteht ja wegen der Sklavinnen, somit sollte er nur eines lehren!? – So war der Sachverhalt.
7WER EINE PRIESTERSTOCHTER ZUR FRAU NIMMT, UNTERSUCHE VIER MÜTTER, DIE ACHT SIND: IHRE MUTTER, DIE MUTTER IHRER MUTTER, DIE MUTTER DES VATERS IHRER MUTTER, DEREN MUTTER, DIE MUTTER IHRES VATERS, DEREN MUTTER, DIE MUTTER DES VATERS IHRES VATERS UND DEREN MUTTER; BEI EINER LEVITIN UND EINER JISRAÉLITIN IST NOCH EINE HINZUZUFÜGEN.
8MAN UNTERSUCHE NICHT ÜBER DEN ALTAR HINAUS, NOCH ÜBER DIE ESTRADE HINAUS, NOCH ÜBER DAS SYNEDRIUM HINAUS. DIEJENIGEN, VON DENEN BEKANNT IST, DASS IHRE VORFAHREN GEMEINDEBEAMTE ODER ALMOSENEINNEHMER WAREN, DÜRFEN [IHRE TÖCHTER] AN PRIESTER VERHEIRATEN UND BRAUCHEN NICHT UNTERSUCHT ZU WERDEN.
9R. JOSE SAGT, AUCH WER IN DER RICHTERLISTE VON SEPPHORIS AUFGEFÜHRT IST. R. ḤANINA B. ANTIGONOS SAGT, AUCH WER IN DER LISTE DES KÖNIGLICHEN HEERES AUFGEFÜHRT IST.
10GEMARA. Weshalb sind Frauen zu untersuchen und Männer nicht zu untersuchen? – Wenn Frauen einander beschimpfen, so werfen sie sich inzestuöse Dinge vor, und auch wenn ihnen etwas anhaftet, wird dies nicht bekannt, wenn aber Männer mit einander zanken, so werfen sie sich die Herkunft betreffende Dinge vor, und wenn ihnen etwas anhaftet, wird dies bekannt. –
11Sollte auch sie seine [Familie] untersuchen!? Dies wäre somit eine Stütze für Rabh, denn R. Jehuda sagte im Namen Rabhs, den Unbemakelten ist es nicht verboten worden, von Bemakelten geheiratet zu werden.
12R. Ada b. Ahaba lehrte: Vier Mütter, die zwölf sind. In einer Barajtha wird gelehrt: Vier Mütter, die sechzehn sind. Allerdings ist die Lehre des R. Ada b. Ahaba
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.