Kidduschin — Blatt 77b
1es sind ja verschiedene Personen [und verschiedene Namen]!?
2Und wenn er eine Witwe dreimal beschlafen hat, in welchem Falle: hat man ihn nicht gewarnt, so ist es ja selbstverständlich, daß er nur einmal schuldig ist,
3doch wohl, wenn man ihn jedesmal gewarnt hat. Wieso ist er nur einmal schuldig, wir haben ja gelernt, wenn ein Nazir den ganzen Tag Wein trinkt, und man zu ihm jedesmal sagt, daß er nicht trinke, sei er wegen jedes Males schuldig!? –
4In dem Falle, wenn es die Witwe Reúbens ist, die vorher die Witwe Šimo͑ns und vorher die Witwe Levis war. Man könnte glauben, es komme auf die Verschiedenheit der Namen an, so lehrt er uns, daß es auf die Verschiedenheit der Personen ankomme, was hierbei nicht der Fall ist.
5«Wenn eine Witwe, Geschiedene, Entweihte und Hure.» Welcher Ansicht ist dieser Autor: ist er der Ansicht, ein Verbot erstrecke sich auf Verbotenes, so sollte es auch von dem Falle gelten, wenn es umgekehrt erfolgt ist, und ist er der Ansicht, ein Verbot erstrecke sich nicht auf Verbotenes, so sollte es auch nicht von dem Falle gelten, wenn es in dieser Reihenfolge erfolgt ist!?
6Raba erwiderte: Dieser Autor ist der Ansicht, ein Verbot erstrecke sich nicht auf Verbotenes, wohl aber das hinzufügende Verbot.
7Die Witwe ist dem Hochpriester verboten, und einem gemeinen Priester erlaubt, somit gilt sie als Geschiedene, da bei ihr hinsichtlich eines gemeinen Priesters das Verbot erweitert ist, auch dem Hochpriester gegenüber als Erweiterung des Verbotes. Aber da diese noch Hebe essen darf, so gilt die Entweihte, da bei ihr hinsichtlich des Essens von Hebe das Verbot erweitert ist, auch dem Hochpriester gegenüber als Erweiterung des Verbotes. –
8Welche Hinzufügung des Verbotes gibt es bei der Hure? R. Ḥana b. R. Qaṭṭina erwiderte: Weil die Bezeichnung Hurerei auch für einen Jisraéliten bemakelt macht.
9Ein Jünger lehrte vor R. Šešeth: Von der es nehme er heißt, heißt es auch nehme er nicht, und von der es nicht nehme er heißt, heißt es auch nicht nehme er nicht; ausgenommen ist der Fall, wenn der Hochpriester seine verwitwete Schwester beschlafen hat.
10Dieser sprach zu ihm: Dies hast du wohl von R. Šimo͑n, welcher sagt, das Verbot erstrecke sich nicht auf das Verbotene. Es wird nämlich gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Wer am Versöhnungstage Aas gegessen hat, ist frei. Wenn nach den Rabbanan, so sagen sie ja, das Verbot erstrecke sich auf das Verbotene. –
11Du kannst auch sagen, nach den Rabbanan, denn sie sagen nur, ein schwereres Verbot erstrecke sich auf ein leichteres Verbot, nicht aber erstreckt sich ein leichteres Verbot auf ein schwereres Verbot.
12Manche lesen: Dies nach den Rabbanan, welche sagen, das Verbot erstrecke sich auf das Verbotene, denn sie sagen nur, ein schwereres Verbot erstrecke sich auf ein leichteres Verbot, nicht aber erstreckt sich ein leichteres Verbot auf ein schwereres Verbot. Nach R. Šimo͑n aber, nach dem sogar ein schwereres Verbot auf ein leichteres Verbot sich nicht erstreckt, ist dies ja von einem leichteren Verbot auf ein schwereres Verbot selbstverständlich. –
13Man könnte glauben, beim Verbote für die Priesterschaft verhalte es sich anders, so lehrt er uns.
14R. Papa sprach zu Abajje: Wenn ein Jisraélit seine Schwester beschläft, so macht er sie zur Hure; macht er sie aber auch zur Entweihten oder nicht?
15Sagen wir, es sei [ein Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn sie durch einen mit einem Verbote belegten [Beischlaf] zur Entweihten wird, um wieviel mehr durch einen mit der Ausrottung belegten, oder aber wird sie Entweihte nur durch ein die Priesterschaft betreffendes Verbot? Dieser erwiderte: Sie wird Entweihte nur durch ein die Priesterschaft betreffendes Verbot.
16Raba sagte: Woher das, was die Rabbanan gesagt haben, Entweihte werde sie nur durch ein die Priesterschaft betreffendes Verbot? Es wird gelehrt: Sollte doch beim Hochpriester die Geschiedene nicht genannt werden, und ich würde es [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere vom gemeinen Priester gefolgert haben: wenn sie sogar einem gemeinen Priester verboten ist, um wieviel mehr dem Hochpriester. Sie wird aber deshalb genannt [um anzudeuten:] wie für einen gemeinen Priester die Geschiedene von der Hure und der Entweihten getrennt ist, ebenso ist sie für den Hochpriester von jenen getrennt. –
17Selbstverständlich, sollte er denn weniger sein!? – Vielmehr, wie für einen gemeinen Priester die Geschiedene von der Hure und der Entweihten getrennt ist, ebenso ist für den Hochpriester die Witwe von der Geschiedenen, der Entweihten und der Hure getrennt.
18Die Entweihte wird bei ihm deshalb genannt, [um anzudeuten,] daß sie nur durch ein die Priesterschaft betreffendes Verbot Entweihte werde. Die Hure wird bei ihm deshalb genannt: bei diesem heißt es Hure und bei jenem heißt es Hure, wie die Nachkommenschaft von diesem entweiht ist, ebenso ist auch die Nachkommenschaft von jenem entweiht.
19R. Aši sagte: Daher macht ein Priester, der seine Schwester beschläft,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.