Kidduschin — Blatt 78a
1sie zur Hure und nicht zur Entweihten, und wenn er sie wiederum beschläft, so macht er sie auch zur Entweihten.
2R. Jehuda sagte: Wenn ein Hochpriester eine Witwe [heiratet], so erhält er zweimal Geißelhiebe, einmal wegen: er soll nicht nehmen, und einmal wegen: daß er nicht entweihe. – Sollte er Geißelhiebe erhalten auch wegen: daß er seine Nachkommenschaft nicht entweihe!? – Wenn er den Beischlaf nicht vollendet hat.
3Raba wandte ein: Wenn eine Witwe und Geschiedene, so erhält er Geißelhiebe wegen zweier Benennungen. Doch wohl nur wegen zweier Benennungen und nicht mehr!? –
4Nein, zwei Benennungen bei dem einen [Verbote] und zwei Benennungen beim anderen [Verbote]. –
5Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: wenn eine Geschiedene und Ḥaluça, so ist er nur einmal schuldig!? – Er meint es wie folgt: er ist nur wegen des einen schuldig, aber tatsächlich wegen beider Verbote. –
6Ist ihm denn die Ḥaluça nur rabbanitisch [verboten], es wird ja gelehrt: Geschiedene, ich weiß dies nur von der Geschiedenen, woher dies von der Ḥaluça? Es heißt: und eine Frau!? – Rabbanitisch, und der Schriftvers ist nichts weiter als eine Anlehnung.
7Abajje sagte: Hat er sie sich angetraut, so erhält er Geißelhiebe, hat er sie beschlafen, so erhält er [wiederum] Geißelhiebe. Hat er sie sich angetraut, so erhält er Geißelhiebe wegen: er soll nicht nehmen; hat er sie beschlafen, so erhält er Geißelhiebe wegen: daß er nicht entweihe. Raba sagte: Hat er sie beschlafen, so erhält er Geißelhiebe, hat er sie nicht beschlafen, so erhält er keine Geißelhiebe, denn er darf sie deshalb nicht nehmen, damit er nicht entweihe.
8Abajje pflichtet jedoch hinsichtlich der Wiedernahme einer Geschiedenen bei, daß, wenn er sie sich nur angetraut und nicht beschlafen hat, er keine Geißelhiebe erhalte, denn der Allbarmherzige sagt: daß sie seine Frau werde, was hierbei nicht der Fall ist.
9Ferner pflichtet Raba bei, daß, wenn der Hochpriester eine Witwe nur beschlafen und sie sich nicht angetraut hat, er Geißelhiebe erhalte, denn der Allbarmherzige sagt: daß er seine Nachkommenschaft nicht entweihe, und er hat sie entweiht. Und ferner pflichten beide hinsichtlich der Wiedernahme einer Geschiedenen bei, daß, wenn er sie nur beschlafen und sich nicht angetraut hat, er keine Geißelhiebe erhalte, denn die Tora hat nur die Heirat verboten.
10R. JEHUDA SAGT, DIE TOCHTER EINES MÄNNLICHEN PROSELYTEN GLEICHE DER TOCHTER EINES ENTWEIHTEN. Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Die Tochter eines männlichen Proselyten gleicht der Tochter eines männlichen Entweihten. Dies ist auch durch einen Schluß zu folgern: wenn die Tochter eines Entweihten, der von einem reinen Tropfen kommt, bemakelt ist, um wieviel mehr ist die Tochter eines Proselyten, der von einem unreinen Tropfen kommt, bemakelt.
11[Erwidert man:] wohl die des Entweihten, weil seine Erschaffung in Sünde erfolgt ist, so ist vom Hochpriester mit einer Witwe [das Entgegengesetzte] zu beweisen: seine Erschaffung ist nicht in Sünde erfolgt, und seine Tochter ist bemakelt;
12[erwidert man:] wohl die des Hochpriesters von einer Witwe, weil der Beischlaf sündhaft war, so ist vom Entweihten [das Entgegengesetzte] zu beweisen.
13Die Replikation wiederholt sich nun: die Eigenheit des einen gleicht nicht der des anderen; das Gemeinsame bei ihnen ist, daß sie sich von der Mehrheit der Gemeinde unterscheiden, somit ist auch der Proselyt einzuschließen, er unterscheidet sich ebenfalls von der Mehrheit der Gemeinde, und seine Tochter ist bemakelt. –
14Aber das Gemeinsame bei ihnen ist ja, daß ihnen eine Sünde anhaftet!? –
15Sage nicht, vom Hochpriester mit einer Witwe sei [das Entgegengesetzte] zu beweisen, sondern von einem Miçri erster Generation ist [das Entgegengesetzte] zu beweisen.
16[Erwidert man:] wohl die des Miçri erster Generation, weil er nicht in die Gemeinde kommen darf, so ist vom Entweihten [das Entgegengesetzte] zu beweisen.
17Die Replikation wiederholt sich nun: die Eigenheit des einen gleicht nicht der Eigenheit des anderen; das Gemeinsame bei ihnen ist, daß sie sich von der Mehrheit der Gemeinde unterscheiden, und die Tochter ist bemakelt, somit ist auch der Proselyt einzuschließen, er unterscheidet sich von der Mehrheit der Gemeinde, und seine Tochter ist bemakelt. –
18Aber das Gemeinsame bei ihnen ist ja, daß sie [eine Frau] durch den Beischlaf bemakeln!? – Auch ein Proselyt bemakelt [eine Frau] durch den Beischlaf, und er folgert es durch denselben Schluß.
19R. ELIE͑ZER B. JA͑QOB SAGT &C. EIN PROSELYT. Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Joḥaj sagte: Eine Proselytin unter drei Jahren und einem Tage ist für Priester unbemakelt, denn es heißt: aber Kinder unter den Weibern laßt für euch leben, und auch Pinḥas war unter ihnen. – Und die Rabbanan!? – Laßt für euch leben, als Sklaven und Mägde.
20Alle folgern sie es aus einem Schriftverse: und eine Witwe und eine Geschiedene sollen sie sich nicht zu Frauen nehmen, sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Jisraél. R. Jehuda ist der Ansicht, nur wenn der ganze Samen von Jisraél ist; R. Elie͑zer b. Ja͑qob ist der Ansicht, vom Samen, auch ein Teil des Samens;
21R. Jose ist der Ansicht, wenn der Samen in Jisraél gesäet wurde; und R. Šimo͑n b. Joḥaj ist der Ansicht, wenn ihre Jungfernschaft in Jisraél gepflanzt worden ist.
22R. Naḥman sprach zu Raba:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.